Kostenrisiko bei Abmahnung für Abmahner

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Kostenrisiko bei Abmahnung für Abmahner

Hallo, ich interessiere mich für das Kostenrisiko des Abmahners bei einer berechtigten Abmahnung gegenüber eines Wettbewerbers.
Ich bin aktuell in der Situation, einen Mitbewerber wegen mehrerer Dinge abmahnen zu können (fehlendes Impressum, kein Gewerbe angemeldet, etc).
Allerdings sorge ich mich um das Kostenrisiko, falls der Abgemahnte die Gebühren der Abmahnung nicht zahlen will oder kann.
Eine Abmahnung auf Erfolgsbasis scheint ja rechtlich leider nicht machbar zu sein, zumindest offiziell.
Was kann man also tun, um das Kostenrisiko zu senken? Ist es z.B. möglich vor einer Abmahnung die Bonität der Mitbewerbers prüfen zu können, ohne dass dieser das mitbekommt?
Welche Möglichkeiten gibt es noch um zu verhindern, dass die Abmahnung einem selbst dann mehr schadet als dem Abgemahnten?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn du Demjenigen, den es betrifft mitteilst, was er falsch macht und dass du bei widerholung abmahnen lässt, dann dürfte das Kostenrisiko erstmal bei 0 liegen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von User_1235):
Ist es z.B. möglich vor einer Abmahnung die Bonität der Mitbewerbers prüfen zu können, ohne dass dieser das mitbekommt?

Klar.
Nur was nützt eine Aufnahme der Vergangenheit wenn er morgen Insolvenz anmeldet?



Zitat (von User_1235):
Welche Möglichkeiten gibt es noch um zu verhindern, dass die Abmahnung einem selbst dann mehr schadet als dem Abgemahnten?

A) Es lassen
B) dem Verbraucherschutz zur Abmahnung motivieren.



Zitat (von User_1235):
Allerdings sorge ich mich um das Kostenrisiko, falls der Abgemahnte die Gebühren der Abmahnung nicht zahlen will oder kann.

Welches Kostenrisiko? Welche Gebühren?
Einschreiben kostet um die 3 EUR, Ausdruck und Briefumschlag: 1 EUR



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


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