Mit fremden Namen werben. Restaurant

23. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Mit fremden Namen werben. Restaurant

Schönen guten Tag,

angenommen Person A besitzt ein Restaurant und schaut berufsbedingt
gerne Kochshows. Da sieht er ein gutes Rezept von einem sehr bekannten
Fernsehkoch.
Kann A auf seine Speisekarte dieses Gericht mit Verweis auf den Koch eintragen.
Sowas wie: Forelle nach "Fernsehkoch" art.

Grüße,
Daxus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Könnte ein Problem mit §12 BGB geben.

Früher war alles ganz einfach; heute würden sich die Leute den Begriff "Jägerschnitzel" für eine bestimmte Zubereitungsart markenrechtlich schützen lassen und in jedem Laden müßte das ganze Essen anders heißen...

Es ist doch ganz einfach, auch für den Laien:
Stell dir einfach mal selbst die Frage, was der Sinn des ganzen ist. Du willst doch offenbar damit von dem Ruf des bekannten Kochs profitieren. Und genau davor schützen ihn die diversen Zweige des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts, angefangen vom Namens- über das Markenrecht bis zum UWG.

Deswegen darfst du ja auch keine Brause als "nach Coca-Cola-Art" verkaufen oder Parfum als "nach Chanel-Art".

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was wäre wenn der Fernsehkoch bei nächsten mal in die Suppe spuckt und dann sagt: Wie bei dir im Lokal

Du solltest das UWG lesen, dort sind Wettbewerbsregeln aufgestellt. Du darfst nicht sonst könntest du eine Abmahnung erhalten.

Übrigens nennt man das Schnitzel "Jägerart" weil ein Jägerschnitzel aus Kalb wäre, das Jägerart kann auch was anderes sein.

Uwe



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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Übrigens nennt man das Schnitzel "Jägerart" weil ein Jägerschnitzel aus Kalb wäre

Wenn man jetzt "Jäger" durch "Wiener" ersetzt, kommt's hin.



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#4
 Von 
guest-12324.11.2010 09:20:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12324.11.2010 09:24:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12324.11.2010 09:20:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.11.2010 09:24:03
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.11.2010 09:20:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Champagner Art bezieht sich auf ein Region.

Der Name des Sternekochs ist seine "Marke" und daher geschützt. Du willst seine "Marke" ausnutzen.

Uwe

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#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Champagner Art bezieht sich auf ein Region.

Wie das ?
Nicht eher auf die Herstellungsmethode ?



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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