Schönen guten Tag,
angenommen Person A besitzt ein Restaurant und schaut berufsbedingt
gerne Kochshows. Da sieht er ein gutes Rezept von einem sehr bekannten
Fernsehkoch.
Kann A auf seine Speisekarte dieses Gericht mit Verweis auf den Koch eintragen.
Sowas wie: Forelle nach "Fernsehkoch" art.
Grüße,
Daxus
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Mit fremden Namen werben. Restaurant
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Könnte ein Problem mit §12 BGB
geben.
Früher war alles ganz einfach; heute würden sich die Leute den Begriff "Jägerschnitzel" für eine bestimmte Zubereitungsart markenrechtlich schützen lassen und in jedem Laden müßte das ganze Essen anders heißen...
Es ist doch ganz einfach, auch für den Laien:
Stell dir einfach mal selbst die Frage, was der Sinn des ganzen ist. Du willst doch offenbar damit von dem Ruf des bekannten Kochs profitieren. Und genau davor schützen ihn die diversen Zweige des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts, angefangen vom Namens- über das Markenrecht bis zum UWG.
Deswegen darfst du ja auch keine Brause als "nach Coca-Cola-Art" verkaufen oder Parfum als "nach Chanel-Art".
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Was wäre wenn der Fernsehkoch bei nächsten mal in die Suppe spuckt und dann sagt: Wie bei dir im Lokal
Du solltest das UWG lesen, dort sind Wettbewerbsregeln aufgestellt. Du darfst nicht sonst könntest du eine Abmahnung erhalten.
Übrigens nennt man das Schnitzel "Jägerart" weil ein Jägerschnitzel aus Kalb wäre, das Jägerart kann auch was anderes sein.
Uwe
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quote:
Übrigens nennt man das Schnitzel "Jägerart" weil ein Jägerschnitzel aus Kalb wäre
Wenn man jetzt "Jäger" durch "Wiener" ersetzt, kommt's hin.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
Champagner Art bezieht sich auf ein Region.
Der Name des Sternekochs ist seine "Marke" und daher geschützt. Du willst seine "Marke" ausnutzen.
Uwe
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quote:
Champagner Art bezieht sich auf ein Region.
Wie das ?
Nicht eher auf die Herstellungsmethode ?
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--- editiert vom Admin
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