Ich bins mal wieder:
Der seriöse Geschäftsmann A (Internetversand) hat einen Mitbewerber, der unter einer .eu-Domain die selben Waren vertreibt. Diese Seite hat kein Impressum und auch sonst gibt es mehrere Abmahnmöglichkeiten. Über eine EURid Abfrage kommt lediglich heraus, dass der Webhoster der Seite in Belgien sitzt. Der eigentl. Seiteninhaber/Shopbetreiber kann nicht ermittelt werden. A hat jedoch einen Verdacht wozu auch Belgien als Firmensitz passen würde.
Frage: Kann ein belgischer Mitbewerber (klar müsste noch verifiziert werden, dass es sich um den "Verdächtigen" handelt) gemäß der deutschen Gesetze (Impressumspflicht, fehlende Widerrufsbelehrung) abgemahnt werden?
Spielt es eine Rolle, dass in den AGB desjenigen steht, dass zwischen "Verkäufer und Käufer" deutsches Recht als vereinbart gilt? (Der Mitbewerber ist ja kein Käufer)
Danke -wie immmer- im Voraus...
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Mitbewerber aus der EU abmahnen ?!?!
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Belgien müssen sich an belgische Regeln halten. Nur wenn sie eine deutsche Niederlassung betreiben könnte man die Abmahnen.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
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Man ganz pragmatisch: Schreib ich dem dann in belgisch, franzosisch oder englisch. Und welches Gericht wäre zuständig, die deutschen Gerichte übersetzen ja nicht......und die Belgier haben kein Deutsche Gesetzbuch...
Den § kann man auch von vorne lesen
§ 3 Herkunftslandprinzip
(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien ......
Daher kann ein Deutsches Gesetz nur jemanden treffen der in Deutschland ist.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
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