Mitbewerber schaltet Stellenanzeigen fürs Image

29. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Mitbewerber schaltet Stellenanzeigen fürs Image

Einfach oder schwer, ist die Frage?

Firma A schaltet seit Anfang des Jahres Stellenanzeigen bei den Zeitungen und Anzeigeblättern, die sind ja für Arbeitgeber sehr günstig.
Firma B ein direkter Mitbewerber sieht seit langen, das Firma B nicht mehr Personal hat, es bleibt immer bei ca 15 MA.

Nun denkt Firma A nach, da kann doch was nicht stimmen, und hat einen langjährigen MA, welcher loyal der Firma gegenüber steht. Der wird überzeugt und eben unterstützt bei Firma B eine Bewerbung ab zu geben. Der MA übertrifft in allem die in der Anzeige beschriebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten auch anhand von Fortbildungsmaßnahmen (extern) und bekommt am Montag per Mail eine Absage von Firma A, die Stelle sei schon vergeben, obwohl gerade heute wieder eine Werbung ( Stellenangebot) zu der Stelle in der Zeitung ist.
Ein Telefonat mit dem Arbeitgeberservice von der Agentur für Arbeit brachte nur die Antwort, das gibt solche Betriebe, da kann man nichts machen.

Gibt es keine Lösung, einer Kleinfirma A das Handwerk zu legen, das die nicht Stellenanzeigen als billige Werbung missbrauchen?




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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Eine Abmahnung wegen §5(1) Nr. 3 UWG erscheint zwar nicht ganz unmöglich, würde aber wohl auf wackeligen Beinen stehen.

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält: (...) die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;





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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Danke für die Einschätzung,
nur das UWG steht schon nach Meinung des Haus und Hof Anwalts auch genau so.
Also ist es vermutlich nur der Weg, hier die konkrete Absage des Stellenbewerbers, wo drin steht, "Stelle sei schon vergeben", an den Zeitungsverlag weiter zu leiten, damit die erkennen, wie eben ihre günstigen Stellenanzeigen als Werbung verwendet werden.

Was Firma B natürlich nicht gut findet, da macht die Agentur für Arbeit keine Nachprüfung, ob es wirklich eine freie Stelle gibt.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was Firma B natürlich nicht gut findet, da macht die Agentur für Arbeit keine Nachprüfung, ob es wirklich eine freie Stelle gibt. <hr size=1 noshade>


Warum sollte das das Jobcenter interessieren? Die sind keine Stellenanzeigenpolizei.

quote:<hr size=1 noshade>Firma B ein direkter Mitbewerber sieht seit langen, das Firma B nicht mehr Personal hat, es bleibt immer bei ca 15 MA. <hr size=1 noshade>


Das alleine beweist nichts, weil ja auch immer wieder Ersatz für gehende MA gesucht werden kann, ohne daß sich die Zahl ändert.

quote:<hr size=1 noshade>bekommt am Montag per Mail eine Absage von Firma A, die Stelle sei schon vergeben, obwohl gerade heute wieder eine Werbung ( Stellenangebot) zu der Stelle in der Zeitung ist <hr size=1 noshade>


Auch das beweist noch nichts, vielleicht wurde ein Kontingent von 14 Tagen gebucht und ist nicht so einfach stornierbar.

Unabhängig davon sehe ich noch keinen UWG-Verstoß. §5(1) Nr. 3 UWG soll Verbraucher und Mitbewerber davor schützen, daß die Firma sich mit falschen Angaben besser darstellt als sie ist. Er soll nicht (erst recht nicht bei "kreativer" Auslegung) verhindern, daß eine Firma den Werbewert von Stellenanzeigen ausnutzt.

Noch anders gesagt, UWG soll nicht bloße Kreativität in der Werbebranche unterbinden.

Daß der Mitbewerber sich damit einen Vorteil beim Anzeigenpreis schafft, sehe ich als Problem des Marktes, nicht der Irreführung. Immerhin könnte den Mitbewerber auch niemand daran hindern, mit der Zeitung einen Rabatt auszuhandeln, "weil die so nett sind".
Ergo hat B schon deswegen hier IMO keine Handhabe, das hätte nur ggfs. die Zeitung.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Unabhängig davon sehe ich noch keinen UWG-Verstoß. §5(1) Nr. 3 UWG soll Verbraucher und Mitbewerber davor schützen, daß die Firma sich mit falschen Angaben besser darstellt als sie ist. Er soll nicht (erst recht nicht bei "kreativer" Auslegung) verhindern, daß eine Firma den Werbewert von Stellenanzeigen ausnutzt. <hr size=1 noshade>


Das Vortäuschen einer falschen Mitarbeiterzahl ("wir haben 200 qualifizierte Mitarbeiter", während es sich in Wirklichkeit um einen 1-Mann-Betrieb handelt) wäre eine UWG-relevante Täuschung über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Mann könnte jetzt (mit sehr viel gutem Willen) argumentieren, dass das ständige Schalten von Stellenanzeigen vortäuschen soll, man wäre ein expandierendes Unternehmen mit hohem Mitarbeiterbedarf und guter Finanzkraft (weil man ständig neue Mitarbeiter einstellen kann).
Mit sehr viel Fantasie könnte man da ein UWG-Verstoß hineininterpretieren.

Aber mir wäre das zu wackelig.



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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Mann könnte jetzt (mit sehr viel gutem Willen) argumentieren, dass das ständige Schalten von Stellenanzeigen vortäuschen soll, man wäre ein expandierendes Unternehmen mit hohem Mitarbeiterbedarf und guter Finanzkraft (weil man ständig neue Mitarbeiter einstellen kann).
Mit sehr viel Fantasie könnte man da ein UWG-Verstoß hineininterpretieren.


Genau um das geht es bei Firma A, welche die Stellenanzeigen auf solche Art schaltet:

" Wir suchen sofort / oder zum nächstmöglichen Termin:
Heizungsbauer
Als erfolgreiches Unternehmen mit erhöhter Nachfrage nach unseren Dienstleistung expandieren wir, wir bieten ........"

Nun weis Firma B jedoch, Firma hat bisher die Anzahl der MA nicht erhöht, es sind wie schon letztes Jahr 15 Monteure.
Im Gegenteil es hatte sich schon mal ein MA der Firma A bei Firma B mit einer Initiativbewerbung versucht. Leider hatte Firma B die Chance vertan, den Bewerber ein zu laden.

quote:
Aber mir wäre das zu wackelig.

Und das ist auch Firma B zu unsicher. Aus dem Grund sucht die GF der Firma B auch eine Möglichkeit, wie es ohne das UWG gehen könnte.
Aber nach mehreren Meetings sieht man keine Chance.

Zitat NinaONina:
quote:
Warum sollte das das Jobcenter interessieren? Die sind keine Stellenanzeigenpolizei.

Weil es sich nicht ums Jobcenter für Hartz IV Leute handelt, sondern um die Agentur für Arbeit.
Hier werden freie Stellen vorgetäuscht, welche es gar nicht zu besetzen gibt.
Weil damit unter Umständen Arbeitssuchende unnötig Bewerbungen schreiben, oder sich gar Hoffnung auf einen Arbeitsplatz machen.






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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das die nicht Stellenanzeigen als billige Werbung missbrauchen? <hr size=1 noshade>

Die Frage ist doch wie man das verargumentieren will?

Stellenanzeigen suchen der Lebenserfahrung nach eigentlich nur Stellensuchende auf, das dürfte ein ganz anderer Kreis sein als die von normaler Werbung Angesprochenen.



Und dann müsste man es auch noch schaffen nachzuweisen, das tatsächlich nie ein Mitarbeiter gesucht wurde.

Das der "Fake-Mitarbeiter" nicht genommen wurde ist kein Beweis deisbezüglich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weil es sich nicht ums Jobcenter für Hartz IV Leute handelt, sondern um die Agentur für Arbeit.
Hier werden freie Stellen vorgetäuscht, welche es gar nicht zu besetzen gibt.
Weil damit unter Umständen Arbeitssuchende unnötig Bewerbungen schreiben, oder sich gar Hoffnung auf einen Arbeitsplatz machen. <hr size=1 noshade>

Da die Agentur für Arbeit auch Arbeitssuchenden auf Antrag Bewerbungskosten erstattet. könnte die Agentur für Arbeit tatsächlich ein Interesse daran haben, dass es diese Stellen wirklich gibt.
Mehr als die Agentur für Arbeit darauf hinweisen, kann man aber nicht machen.
Ob die dan tätig wird - ich glaube eher nicht.



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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Stellenanzeigen suchen der Lebenserfahrung nach eigentlich nur Stellensuchende auf, das dürfte ein ganz anderer Kreis sein als die von normaler Werbung Angesprochenen.


Nun im Netz dürfte das stimmen,
in der örtlichen Tageszeitung sind Seite 22 die regionalen Veranstaltungen, und auf Seite 23 fangen die Stellenanzeigen an.
Mit einer popigen Aufmachung fällt das immer wieder ins Auge.
Und vom Preis her, die Stellenanzeige in der Größe gibt es für 250€ netto, eine Vergleichbare Werbung kostet 1700€ netto.



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Eventuell könnte die Aufmachung der Anzeige noch etwas liefern.

Zwar wird auch in Stellenanzeigen verständlicherweise auch für das Unternehmen geworben, aber eventuell ist dort ja ein Fehler unterlaufen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

An die Spezialisten: Wie wäre es denn mit Staftatbestand des Betruges ?
Geschädigt werden hier die Bewerber.

Problem ist sicherlich der Beweis.

Theoretisch wird die Arbeitsagentur geschädigt, weil Arbeitslose regelmäßig Bewerbungen schreiben müssen. Durch nicht vorhandene Stellen werden somit Bewerbungen vorgegaukelt....

Arbeitnehmer werden eher auch als Verbraucher eingestuft, daher könnte hier ein Verbraucherschutzverein abmahnen dürfen.

Wenn Firma B ein gewisses finanzielles Risiko eingehen mag,dann kann ein Anwalt beauftragt werden der den Wettbewerber mit Hinweis auf UWG mit einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung abmahnt.
Es werden Kunden und potentielle Arbeitnehmer (=Verbraucher) getäuscht.
Eventuell wird A dann vorsichtiger. B muss sich bei nächster Gelegenheit dann aber auch auf solche Post von A einstellen, wenn selber mal wirklich gesucht wird.
Im "Worst Case" kann A eine negative Feststellungsklage einreichen.

Auch wenn der Vorwurf was wackelig sein mag, gehört das zum Business. Rechtsanwälte vertreten ja auch nicht notwendigerweise das Recht sondern nur die Interessen ihrer Mandanten.


......
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
[...]
.....


Ansonsten ist das natürlich eine Unsitte. Ist halt Business.
Habe aber noch keinen getroffen der glaubt, dass sich solche "Werbung" überhaupt lohnt. Eine Werbewirkung wird nur behauptet. Rausgeworfenes Geld.
Insofern sollte der Wettbewerber das gelassen sehen und bei Rückfragen kommunizieren : Bei uns sind die Mitarbeiter glücklich.


Ich habe als Kunde im IT-Bereich die Erfahrung gemacht, dass solche mit Stellenanzeigen um sich werfende Firmen generell nicht genug Mitarbeiter haben und demnach meine Aufträge mehr schlecht als recht ausgeführt haben, da überlastet.
Also eher ein negativer Effekt solcher Dauer-Werbung.



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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>An die Spezialisten: Wie wäre es denn mit Staftatbestand des Betruges ? Geschädigt werden hier die Bewerber. <hr size=1 noshade>

Eher nicht.
Durch die Täuschung der Bewerber erlangt die inserierende Firma keinen Vermögensvorteil. Und ein Betrug muss irgendwo einen finanziellen Nutznießer haben, sonst ist es kein Betrug.
Wenn die inserierende Firma mit den Anzeigen irgendwo einen (finanziellen) Gewinn machen würde, dann läge der Betrug auf der Hand.
Wenn man argumentiert, dass dass der finanzielle Gewinn darin besteht, dass die Firma billige Stellenanzeigen statt teurer Allgemeinwerbung schaltet, dann reicht das auch nicht für einen Betrug. Denn dieser finanzielle Vorteil basiert nicht auf der Täuschung der Bewerber.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Firma B hat jetzt nach Beratungen die Entscheidung getroffen, es ist es leider nicht wert, hier weiter sich herum zu ärgern.

Schade das hier der Gesetzgeber keine entsprechende Grundlage hat, für uns ist der Schaden eben durch die missbräuchliche Werbung als Stellenanzeige zu gering.
Mir persönlich tun eigentlich jetzt nur die wirklichen Stellensuchenden leid, welche sich Arbeit machen, dort ihre Bewerbung ab zu geben.

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Think positive:

Dauer-Stelleninserat bei gleich bleibender Mitarbeiterzahl: Hohe Flukatation, schlechtes Arbeitsklima, interne Querellen, Mitarbeiter die nicht die geforderte Qualität liefern, ungenügender Einstellungsprozess, überlastet und kann nicht termingerecht liefern, überfordertes Managment. Im Fazit: bei der Firma stimmt was nicht, da will ich weder arbeiten noch ihr einen Auftrag erteilen.

Warum also etwas gegen Werbung unternehmen, die für den Werbenden im Grunde negativ ist? Etwas besseres kann den Mitbewerbern gar nicht passieren.

-- Editiert FareakyThunder am 05.11.2014 11:55

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
dann reicht das auch nicht für einen Betrug. Denn dieser finanzielle Vorteil basiert nicht auf der Täuschung der Bewerber


Aber möglicherweise auf der Täuschung der veröffentlichenden Zeitung.

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3x Hilfreiche Antwort

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