Hallo Liebes Forum,
ich hoffe ich halte mich kurz.
Es geht um einen Artikel der von 2 online-Shops angeboten wird.
Shop A ist schon 10 Jahre mit den Produkt von den Hersteller XY auf dem Markt und 10 Jahre im online Geschäft.
Shop B kauft inzwischen auch die gleichen Produkte von Hersteller XY und ist seit 2 Jahren damit online ( Shop)
Shop A ärgert sich immer, da Shop B die Montagetricks von Shop A und andere behilfliche Informationen in seinen Texten übernommen hat. Bislang A aber nichts unternehmen wollte, weil auch zu viel Quatsch dabei steht. ( irreführende Angaben.... nur damit Text steht.)
Nun stellt Shop A Betreiber fest, dass Shop B Betreiber sogar noch falsche Temperaturbeständigkeit dem Artikel bescheinigt. Die Eigenschaften des Klebers ( von dem gleichen Hersteller ) mit 650°C dem Verbraucher suggeriert, statt den tatsächlichen, die nur bei 450°C. , wie es auf dem Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller bescheinigt wird.
Shop B Betreiber nutzt die gleichen Artikelnummern, wie Shop A Betreiber, also die vom Hersteller XY.
Shop B Betreiber wirbt mit dem Logo des Herstellers neben dem Produkt.
Nun fragt sich Shop A Betreiber, ob er nicht mit dieser Werbung das Nachsehen haben könnte? und Verbraucher doch lieber den gleichen Artikel mit der höheren Temperatur bevorzugen und eher bei Shop B kaufen würde.
Ich gehe von meinem Kaufverhalten ausgegangen und sehe einen Bevorzugung des Artikel vom Shop B Betreiber.
Gibt es da ein Wettbewerbverstoß oder nicht ?
Danke an alle Beteiligten..............für Euro Antworten und Anregungen.
-- Editiert von 04072015 am 09.05.2019 19:47
Online-Shop, gleicher Artikel, gleiche Herstellernr. aber Eigenschaften falsch dargestellt.
9. Mai 2019
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Frage vom 9. Mai 2019 | 19:46
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Shop, gleicher Artikel, gleiche Herstellernr. aber Eigenschaften falsch dargestellt.
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
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#1
Antwort vom 10. Mai 2019 | 10:07
Von
Status: Schlichter (7128 Beiträge, 1492x hilfreich)
Zitat:Nun fragt sich Shop A Betreiber, ob er nicht mit dieser Werbung das Nachsehen haben könnte? und Verbraucher doch lieber den gleichen Artikel mit der höheren Temperatur bevorzugen und eher bei Shop B kaufen würde.
Wieso? Denn Sie schreiben ja
Zitat:Die Eigenschaften des Klebers ( von dem gleichen Hersteller ) mit 650°C dem Verbraucher suggeriert, statt den tatsächlichen, die nur bei 450°C. , wie es auf dem Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller bescheinigt wird.
Soll sich der andere Shop doch mit unzufriedenen Kunden herumplagen die aufgrund der falschen Produkteigenschaften unzufrieden sein werden und evtl. auftretende Schäden durch die falsche Angabe ersetzt haben möchten.
#2
Antwort vom 10. Mai 2019 | 13:40
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatfalschen Produkteigenschaften unzufrieden sein werden und evtl. auftretende Schäden durch die falsche Angabe ersetzt haben möchten. :
Was sollen denn da für Schäden entstehen ???
Wenn der Hersteller ein Gerät mit nur 64 GB herstellt, der Preis für alle Händler gleich bei 500 Euro liegt
Wird jeder Verbraucher das gleiche Gerät zu den identischen Kosten von dem Händler mit den angebotenen 132 GB kaufen wollen.,
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#3
Antwort vom 10. Mai 2019 | 13:42
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatfalschen Produkteigenschaften unzufrieden sein werden und evtl. auftretende Schäden durch die falsche Angabe ersetzt haben möchten. :
Was sollen denn da für Schäden entstehen ???
Wenn der Hersteller ein Gerät mit nur 64 GB herstellt, der Preis für alle Händler gleich bei 500 Euro liegt
Wird jeder Verbraucher das gleiche Gerät zu den identischen Kosten von dem Händler mit den angebotenen 132 GB kaufen wollen.,
Oder meinten Sie da würden bei den 132GB die Sicherungen durch brennen???
#4
Antwort vom 11. Mai 2019 | 12:51
Von
Status: Schlichter (7128 Beiträge, 1492x hilfreich)
In Ihrem Beispiel ging es um Temperatureigenschaften. Nicht um GB.
Zitat:Nun stellt Shop A Betreiber fest, dass Shop B Betreiber sogar noch falsche Temperaturbeständigkeit dem Artikel bescheinigt. Die Eigenschaften des Klebers ( von dem gleichen Hersteller ) mit 650°C dem Verbraucher suggeriert, statt den tatsächlichen, die nur bei 450°C. , wie es auf dem Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller bescheinigt wird.
Sie können sich natürlich auch beim Hersteller beschweren und ihn bitten, die Marktgleichheit wieder herzustellen.
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