Stadtbücherei unlauterer Wettbewetb ?

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
verleih2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Stadtbücherei unlauterer Wettbewetb ?

Kann eine Stadtbücherei unlauteren Wettbewerb betreiben ?

In unserer Stadt wurde eine Stadtbücherei eröffnet die aktuelle Medien für eine zweiwöchige Ausleihgebühr von 2,50 euro verlangt.

Der normale Verleih in Videotheken und Gameshops beträgt ca. 3,00 euro pro Kalendertag. Somit wären es bei einem zweiwöchigem Verleih 42,00 euro.

Ich bin selbst Händler und auch im Verleih und Verkaufsgeschäft tätig. Zahle monatlich eine Menge Steuern, die diese Bücherei finanzieren und frage mich wie es möglich ist, dass der Staat durch dumpingpreise in konkurrenz zu mir tritt und mich damit auf langer Sicht insolvenz gehen lässt.

Es ist rein rechnerisch für mich nicht möglich mit so einem geringen Verleihbetrag zu überleben.
Ein kleines Beispiel :
Ein aktuelles Videospiel kostet im Einkauf ca. 50,00 euro. Bei einem Verleih von 5,00 euro im Monat würde das Spiel 10,00 euro eingespielt haben. Aktuelle Spiele sind nach zwei monaten oft schon gebraucht für die hälfte zu bekommen. Somit hätte ich eine Verlust von 15,00 euro erwirtschaftet.
Ich kann mir das nicht leisten, da ich Mietekosten und weitere Ausgaben habe. Die Stadtbücherei liegt in der Innenstadt mit der besten Lage und wird von Steuergeldern unterstützt.

Steht dieses nicht als unlauterern Wettbewerb dem freien Handel gegenüber ?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

"Unlauterer Wettbewerb" nicht (das UWG gibt zu der Konstellation nichts her), aber man könnte fragen, inwieweit es anderweitig bedenklich wäre, wenn kommunale Einrichtung dank Steuerfinanzierung mit dem freien Markt in Wettbewerb treten.

Das ist aber eine sehr beliebte Streitfrage (siehe den Fall der Öffentlich-Rechtlichen im Internet), die nicht einfach aufzulösen ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Noch gemeiner ist es doch für den Buchhandel. Die verleihen da kostenlos Bücher die der Buchhändler verkaufen will.

Wenn dein Geschäfts auf so schwachen Beinen steht - gib es auf.

Das Angebot der Stadtbücherein ist doch stark begrenzt und oft nach pädagogischen Gesichtspunkten sortieren. Oder verleihen die den neusten Killer-Baller Schei...

Beschwerden bei der Gemeinde sind immer möglich, deine IHK könnte auch helfen.

K.



-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
verleih2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich möchte nur noch hinzufügen, dass es in der besagten Bücherei nicht nur ein paar Videospiele gibt sondern einige hundert. Sie sind auch ganz aktuell und haben diese aktuellen titel auch öfter als einmal im Verleih.
Bei Bücher verstehe ich es ja noch, aber Videospiele dienen nur der Unterhaltung und haben nichts mit Bildung zu tun.
Desweiteren führen sie im Verleih dort auch aktuelle DVD Filme, Musik CD´s usw..
Das wollte ich nur erwähnen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Bei Bücher verstehe ich es ja noch, aber Videospiele dienen nur der Unterhaltung und haben nichts mit Bildung zu tun.


Na wenn das ne Bildungsbiblio ist, die meisten haben ja auch Romane und Kinderbücher nur zu Unterhaltung.

Daran liegt es eh kaum das dein Geschäftszweig bundesweit eingeht, eher an den "Online" diensten die die DVD langsam ersetzen

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen