Hallo,
ich habe eine Frage:
Wie verhält es sich eigentlich steuerrechtlich mit Zahlungen des Ex-Arbeitgebers (AG) für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot?
D.h; der AG zahlt dem (ehemaligen) AN einen Betrag, damit der Arbeitnehmer (AN) nicht im Wettbewerb tätig ist. Es besteht kein Beschäftigungsverhältnis mehr! U.U. ist der An sogar arbeitslos gemeldet.
Müssen diese Einnahmen überhaupt versteuert werden?
Falls ja:
Wer ist für die Versteuerung zuständig (AG oder AN)?
Gilt der normale Einkommensteuertarif?
Gibt es weitere Besonderheiten zu beachten?
Vielen Dank für eine Antwort!
Steuerpflicht im nachvertraglichen Wettbewerbsverbot?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Die Zahlungen zählen zum steuerpflichtigen Einkommen. Der AG kann eine Versteuerung nicht für den AN vornehmen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Es liegt in aller Regel auch keine Lohnsteuerkarte mehr vor, die Grundlage für die Abrechnung ist.
Für die Versteuerung gilt das Jahreseinkommen, wenn die Zahlungen sich auf Monate mit weniger oder ohne Einkommen verteilen, berechnet sich die Steuerlast natürlich anders als monatlich. Es reicht die Einkünfte erst am Jahresende in der Steuererklärung anzugeben.
Wenn man arbeitslos gemeldet ist, sind solche Einkünfte natürlich auf das Arbeitslosengeld anzurechnen.
Hallo Potzblitz,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
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