Hallo!
Ich habe bei ebay zwei Kleidungsstücke gekauft, welche mangelhaft sind. Der Verkäufer hat einen Privataccount (und auch kein Impressum, Belehrung usw.) und hat kein Interesse die Artikel zurückzunehmen bzw. mir auch nur ein Stück entgegen zu kommen und schiebt mir die Schuld in die Schuhe.
Da er jedoch sehr viel Kleidung verkauft und dies auch sehr professionell tut, müsste er doch schon als gewerblicher Verkäufer gelten. Ich wollte daher fragen, ob es Anwälte (evtl. sogar in Berlin) mit entsprechenden Kundenkreis (Textilgewerbe) gibt, die Interesse an solchen Verkäufern hätten, um diese für ihre Mandaten ggf. abzumahnen. Ich würde lediglich die Information geben, ohne dass mir dadurch Kosten oder weitere Aufwendungen (Zeit usw.) entstehen sollten.
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16. September 2010
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Frage vom 16. September 2010 | 12:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
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#1
Antwort vom 16. September 2010 | 12:53
Von
Status: Schüler (248 Beiträge, 71x hilfreich)
grundsätzlich ist es immer gut die Artikelnummer zu posten..
quote:
Der Verkäufer hat einen Privataccount (und auch kein Impressum, Belehrung usw.) und hat kein Interesse die Artikel zurückzunehmen bzw. mir auch nur ein Stück entgegen zu kommen und schiebt mir die Schuld in die Schuhe.
Du könntest auf die korrekte Erfüllung des Vertrags mit einer mangelfreien Ware bestehen, die Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit, wenn es so ist wie du es schreibst.
quote:Es gibt Rechtsprechung hierzu, jedoch gibt es keinen gernerellen Wert z.B. 100 Auktionen, bei dem man sofort als Händler eingestuft wird. Hängt immer vom Einzelfall ab.
müsste er doch schon als gewerblicher Verkäufer gelten
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ebay.htm
Das brauchst du nicht unbedingt einem Unternehmen melden, falls es sich herausstellt, dass er doch nicht gewerblich handelt, hätte der abmahnende Unternehmer, dem du den Sachverhalt zuspielst, ein Kostenproblem...
Mein Tipp:
Wenn du etwas nicht richtig findest, kannst du es der Wettbewerbszentrale
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/#Punkt1
oder der Verbraucherzentrale in deiner Nähe melden.
-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 16.09.2010 12:54
-- Editiert am 16.09.2010 12:55
-- Editiert am 16.09.2010 12:55
#2
Antwort vom 16. September 2010 | 21:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Tipp mit der Wettbewerbszentrale. Ich hatte zwar den Begriff schon mal gehört, aber dass die auch wie Unternehmen abmahnen war mir nicht bewußt.
quote:
falls es sich herausstellt, dass er doch nicht gewerblich handelt, hätte der abmahnende Unternehmer, dem du den Sachverhalt zuspielst, ein Kostenproblem
Es liegt mir fern Dritte im negativen Sinne mit reinzuziehen. Ich hatte mir das ja auch so gedacht, dass ich nur Infos über Konto und Person übermittle und dann ja Anwalt bzw. Mandat eigenmächtig entscheiden, ob sie was unternehmen wollen oder die Infos einfach verwerfen. Ich gehe natürlich auch davon aus, dass ein spezialisierter Anwalt genügend Erfahrung mitbringt, während ich da natürlich keine habe.
Da stellt sich mir dann die Frage, wenn ich den Verkäufer der Wettbewerbszentrale melde und die zum Ergebnis kommt, dass alles in Ordnung ist, ob dies dann negative Konsequenzen für mich hat oder z.B. als Mißbrauch des Beschwerdeformulars gewertet wird, was ja nicht der Fall wäre, wenn ein Anwalt, der ein Unternehmen vertritt, zu dem Schluß kommt nichts zu unternehmen.
Ich möchte noch mal betonen, dass ich im Prinzip ja nur Fakten übermittlen würde, wie kein Impressum und Widerrufsbelehrung, Einstellen ähnlicher Artikel (Kleidung) z.T. doppelt, 40 ausgelaufene Auktion allein in den letzten 15 Tagen usw.
quote:Ich denke, dass es wenig bringt, da er behauptet die Ware ist einwandfrei raus und ich trage das Risiko des Versandes und er als Privater muss nichts zurücknehmen bzw. hat die Gewährleistung ausgeschlossen.
Du könntest auf die korrekte Erfüllung des Vertrags mit einer mangelfreien Ware bestehen, die Sache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit, wenn es so ist wie du es schreibst.
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-- Editiert am 16.09.2010 21:19
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#3
Antwort vom 17. September 2010 | 10:29
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
wenn ich den Verkäufer der Wettbewerbszentrale melde und die zum Ergebnis kommt, dass alles in Ordnung ist, ob dies dann negative Konsequenzen für mich hat
Nein. Genau wie es in der Regel keine "negativen Konsequenzen" hat, wenn man der Polizei den Verdacht einer Straftat meldet und sich dann nichts ergibt.
quote:
Mißbrauch des Beschwerdeformulars
Dazu hättest du ja schon erkennbar vorsätzlich handeln müssen.
quote:
er als Privater
Außer er ist in Wahrheit doch gewerblich. Die Beweislast bei einer evtl. Klage hättest du.
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