Unlauter Wettbewerb!? - RandyRun

9. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Netero
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 13x hilfreich)
Unlauter Wettbewerb!? - RandyRun

Hallo zusammen,

mir ist neulich eine Seite im Internet aufgefallen die World of Warcraft Güter vertreibt bzw. vermittelt. Es handelt sich dabei um www.randyrun.de.

Die Betreiber von RandyRun besitzen jedoch noch eine 2. Webseite "www.gold-shop-test.de" auf der Vergleiche zwischen den verschiedenen WoW Shops im Internet gemacht werden.
Es wundert einen natürlich nicht, dass dort der eigene Shop in alle Höhe gelobt wird, während sämtliche andere Anbieter von vermeintlichen Kundenbewertungen nieder gemacht und zum Teil auch in der Seitenbeschreibung als schlecht, Abzocke oder unseriös bezeichnet werden.

Im Impressum von RandyRun und Goldshoptest werden jeweils 2 verschiedene Firmennamen angegeben, die Seiten werden jedoch von ein und demselben Betreiber geführt. Es ist außerdem bekannt dass die "Cashrun GmbH" ein Zahlungssystem der Firma RandyRun ist.
Direkt unter dem Impressum gibt es sogar ein Statement des Betreibers zu jenem Vorwurf.

Ich würde gerne wissen ob sich genannter Betreiber nicht dem Gesetz gegen den unlauten Wettbewerb schuldig gemacht hat. Meiner persönlichen Ansicht nach sind dies sehr dreiste und aggressive Methoden Werbung für seinen eigenen Shop zu machen während man gleichzeitig die Konkurrenz schlecht macht. Sehr unseriös jedenfalls.

MfG

Leninger

-- Editiert am 09.02.2011 17:04

-- Editiert am 09.02.2011 17:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Werbung für seinen eigenen Shop zu machen während man gleichzeitig die Konkurrenz schlecht macht.


Es wäre zu fragen, ob eine Firma eine Plattform unterhalten darf, auf der (auch) Mitbewerber negativ dargestellt werden. (Dürfte eBay eine Plattform "der-beste-online-marktplatz.xy" unterhalten, auf der ggfs. eBay's Mitbewerber von Kunden negativ bewertet werden? Möglicherweise ja; vielleicht weiß Mirk dazu Näheres.)

Eindeutig unzulässig wäre natürlich, eine Plattform zu betreiben, auf der in täuschender Form (ausschließlich/überwiegend) negative Darstellungen über Mitbewerber veröffentlichen werden, die scheinbar von Dritten, in Wahrheit jedoch vom Betreiber selbst stammen.

Bei der Veröffentlichung bewußt unwahrer Tatsachenbehauptungen ("Jupp, schreib doch noch mal rein, daß unser Konkurrent dir eine kaputte Uhr geliefert hat") wären wir auch schon im Bereich der Strafbarkeit.

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#2
 Von 
Netero
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 13x hilfreich)

Es ist anzunehmen das der Betreiber dieser Seite die Kommentare überwiegend selbst gibt oder zumindest aussortiert.
Sein Shop verzeichnet bei derzeit 148 Kommentaren/Bewertungen keinen einzigen negativen Eintrag, bei der Konkurrenz ist es genau andersrum. Das kann nicht der Realität entsprechen! Wie man auf Ebay sehen kann (dort sind die meisten dieser Anbieter ebenfalls vorhanden), haben alle Anbieter überwiegend positive Bewertungen. Und auch RandyRun hat schon die ein oder andere negative Bewertung erhalten, weshalb ihr Bewertungsprofil auf gold-shop-test.de sehr verdächtig erscheint.
Die Kommentare werden übrigens nicht sofort angezeigt, sondern müssen erst noch freigeschaltet werden. Da wird einem schon vieles klar.

Sicher lässt sich das schwer beweisen, aber in diesem Fall ist es nahezu offensichtlich.
Es wäre wirklich interessant zu erfahren ob eine Firma dazu berechtigt ist eine solche Plattform zu betreiben.


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