Unlautere Werbung bei berechtigtem Interesse

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Unlautere Werbung bei berechtigtem Interesse

Hallo Zusammen,

mal angenommen ein Unternehmen das sich Datenmissbrauch spezialisiert hat erfährt das die Daten einer Person x missbraucht werden bzw. zum Missbrauch bereitgestellt/verkauft werden.

Inwiefern muss oder darf das Unternehmen die Person x über den Umstand informieren. Zum einen besteht durchaus ein berechtigtes Interesse der Person x, zum anderen könnte man jede Nachricht von dem Unternehmen auf Grund der Spezialisierung als unlautere Werbung auslegen.

Wäre das Unternehmen verpflichtet den Datenmissbrauch der Person oder ggf. den Ermittlungsbehörden zu melden?
Dürfte das Unternehmen der Person (welche ja ein berechtigtes Interesse an der Information hat) über den Datenmissbrauch informieren?
Dürfte das Unternehmen im Zusammenhang mit der Information für die Person auch anbieten bei dem Problem zu "unterstützen" (natürlich entgeltlich) oder würde dies gegen das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb) verstoßen?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

Berechtigtes Interesse begründet keine Erlaubnis zu unlauterer Werbung. Ganz einfach.

Es gibt aber immer die Möglichkeit einen Brief zu schicken. Per Post darf man solange Kltaquise betreiben, bis der Empfänger dieser Werbung widerspricht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Berechtigtes Interesse begründet keine Erlaubnis zu unlauterer Werbung. Ganz einfach.

Es gibt aber immer die Möglichkeit einen Brief zu schicken. Per Post darf man solange Kltaquise betreiben, bis der Empfänger dieser Werbung widerspricht.


Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Adresse der Person ist nicht bekannt und kann auch nicht ohne weiteres ermittelt werden.

Also trotz das Wissen über einer Straftat und das diese enormen Schaden für die Person erzeugen wird darf man die Person darüber nicht informieren? Es geht gar nicht primär um die Akquise, sondern eigentlich darüber die Person über den Umstand zu informieren. Natürlich wäre es schön wenn man zeitgleich auch die eigene „Hilfe" anbieten könnte, aber darum geht es primär nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Javun):
Wäre das Unternehmen verpflichtet den Datenmissbrauch der Person oder ggf. den Ermittlungsbehörden zu melden?

Kommt auf die konkreten Umstände an.
Die z.B. die DSGVO sieht ja durchaus gewisse Meldepflichten vor.

Strafanzeige muss man nur bei Verbrechen machen.



Zitat (von Javun):
Dürfte das Unternehmen der Person (welche ja ein berechtigtes Interesse an der Information hat) über den Datenmissbrauch informieren?

Es ist nicht erkennbar, weshalb man das nicht darf.
Es könnte sogar ein "muss" sein.



Zitat (von Javun):
Dürfte das Unternehmen im Zusammenhang mit der Information für die Person auch anbieten bei dem Problem zu "unterstützen" (natürlich entgeltlich) oder würde dies gegen das Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb) verstoßen?

Das kommt entscheidend auf die Optik und die Formulierung der Werbung an, wie aufdringlich bzw. unauffällig die ist.



Zitat (von cirius32832):
Berechtigtes Interesse begründet keine Erlaubnis zu unlauterer Werbung. Ganz einfach.

Wobei, wenn "berechtigtes Interesse" vorliegt, die Werbung keine unlautere Werbung mehr wäre. So zumindest die Rechtsprechung.



Zitat (von Javun):
Die Adresse der Person ist nicht bekannt und kann auch nicht ohne weiteres ermittelt werden.

Ende der Fahnenstange.

Weiterleiten des Sachverhaltes mit den Beweisen an die nächste Staatsanwaltschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Strafanzeige muss man nur bei einem sehr engen Katalog von geplanten Straftaten machen.


FIFY. ;)



-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.01.2019 12:26

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wäre das Unternehmen verpflichtet den Datenmissbrauch der Person oder ggf. den Ermittlungsbehörden zu melden?
Wie kann denn das Unternehmen sicherstellen, dass die Daten nicht freiwillig zur Verfügung gestellt wurden?

Außer bei den Steuer-CDs die der Staat immer mal wieder rechtswidrig ankauft wäre ich mir da nie sicher.

Zitat:
Strafanzeige muss man nur bei Verbrechen machen.
Aber auch nur bei ganz wenigen. Und bezüglich der Fragestellung kann ich mir da eigentlich gar nichts vorstellen.

Stefan

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