Unlautere Werbung von großem Technikunternehmen?

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Unlautere Werbung von großem Technikunternehmen?

Hallo liebes Forum!

Das ist eine reine Interessenfrage, ich habe kein persönliches Problem mit dem Sachverhalt.

Vor einigen Tagen konnte man auf der Webseite eines großen, roten Technikmarktes Folgendes lesen:
"Nur MORGEN von 13 - 14 Uhr: Artikel XY zum unschlagbaren Hammerpreis. Schnell zuschlagen - nur solange der Vorrat reicht!"

Sowas kommt da immer wieder und bei Konkurrenzanbietern kann man solche Sachen ja auch ständig lesen.

Meine Frage ist, ob das nicht eigentlich laut Wettbewerbsrecht unzulässige Werbung darstellt? Denn so wie ich das verstanden habe gilt:

1) Keine Superlative verwenden
2) Konsumenten nicht unter Druck setzen

Jetzt ist ja "unschlagbarer Hammerpreis" definitiv ein nicht einhaltbarer Superlativ. Jeder Preis ist schlagbar oder nicht? Und wird hier nicht der Kunde durch die zeitliche Limitierung und Aussagen wie "schnell zuschlagen!" auch irgendwie künstlich unter Druck gesetzt, um sie zu einem Kauf zu bewegen?

Bin jetzt kein Experte, finde das nur interessant. Ist die Werbung so zulässig? Und falls nein, warum können solche großen Unternehmen das trotzdem machen ohne dafür Konseqeunzen zu tragen?

Beste Grüße!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Das ist eine reine Interessenfrage, ich habe kein persönliches Problem mit dem Sachverhalt.
:forum:
Dann würde das eher in die "Plauderecke" jedoch noch besser in "Dafür und Dagegen" passen.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Dann würde das eher in die "Plauderecke" jedoch noch besser in "Dafür und Dagegen" passen.
Signatur:


Unsinn. Hier geht es klar um Wettbewerbsrecht. Und da das Forum sich ja nur um Interessensfragen dreht, ist die Frage hier durchaus richtig aufgehoben.

Die Grenzen sind natürlich fließend. Ich halte das Angebot so durchaus für zutreffend. Probleme würde es allerdings geben, wenn er Artikel dann nicht verfügbar ist.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16554 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Ist die Werbung so zulässig?

Ja.
Der "unschlagbare Hammerpreis" ist nur eine allgemeine Anpreisung, wie z.B. "die sauberste Wäsche" oder das "beste Persil aller Zeiten".
Und ansonsten ist der Verkaufszeitraum klar benannt - da sehe ich keine Unzulässigkeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von BlueOnion):
Sowas kommt da immer wieder und bei Konkurrenzanbietern kann man solche Sachen ja auch ständig lesen.

Zum einen kommt es darauf an, was "branchenüblich" ist, um anderen auf den Empfängerhorizont.

Wen das also dauernd passiert und die Leute wissen wie das zu bewerten ist, wird da eine höhere Toleranz an den Tag gelegt.

Bei einer Urne sieht es also anders aus, als bei einem Fernseher von einem der großen Elektronikmärkte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

UWG verbietet nur "die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden" (Anhang zu §3 Absatz 3 UWG, Ziffer 7).

Ist der Preis also tatsächlich nur in diesem Zeitraum gültig, ist das in Ordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)


Zitat (von hiphappy):

Unsinn. Hier geht es klar um Wettbewerbsrecht. Und da das Forum sich ja nur um Interessensfragen dreht, ist die Frage hier durchaus richtig aufgehoben.
dann hast du das hier wohl überlesen:
Zitat (von BlueOnion):

Das ist eine reine Interessenfrage, ich habe kein persönliches Problem mit dem Sachverhalt.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
dann hast du das hier wohl überlesen:
Zitat (von BlueOnion):

Das ist eine reine Interessenfrage, ich habe kein persönliches Problem mit dem Sachverhalt.
Und? Forumsbedingungen gelesen? Der Beitrag des TE ist hier genau richtig!

0x Hilfreiche Antwort

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