Unlauterer Wettbewerb?

5. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Zeiträuberle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unlauterer Wettbewerb?

Guten Abend,

ich habe mich neulich mit einer kleinen Internetfirma selbstständig gemacht und mehrere emails verschickt, in denen ich mich und meiner Firma vorstellte und den Empfängern anbot Partner meiner Firma zu werden. Nun bekam ich eine ziemlich böse mail, mit einer förmlichen Abmahnung.

Hier der Inhalt:
Zitat Anfang

> Förmliche Abmahnung !

> Sehr geehrte Damen und Herren,

> wer hat Ihnen eigentlich gestattet, uns unaufgefordert und ausserhalb
> bestehender Geschäftsverbindungen Ihre eMail-Werbung zu senden ? Sie
> verstossen damit eindeutig gegen das "Gesetz zum Schutz gegen den
> unlauteren Wettbewerb" ! Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof
> entsprechend entschieden. Das entsprechende Urteil fügen wir als
> PDF-Datei bei.
>
>
>
> Besonders unverschämt finden wir es, dass Sie in Ihrer eMail nicht
> einmal Ihre Firma genau benennen (Firmenname, Adresse, Telefon- und
> Telefax-Nr., Geschäftsführer, Handelsregister usw.). Solche Firmen
> werden von uns grunsätzlich als unseriös beurteilt !
>
>
>
>
> Wir sind es leid, ständig mit eMail-Werbung (Spam) belästigt zu werden
> und gehen daher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen
> solche Mail-Versender vor, d.h. wir lassen solche Mail-Versender durch
> unsere Rechtsanwälte kostenpflichtig abmahnen, informieren die
> Wettbewerbszentrale sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer.
>
>
>
> Daher mahnen wir Sie hierdurch förmlich ab, wobei wir uns ausdrücklich
> vorbehalten,
>
>
>
> a) unsere Rechtsanwälte zu beauftragen, wettbewerbsrechtlich gegen Sie
> vorzugehen und Sie auf Abgabe einer strafbewehrten
> Unterlassungserklärung zu verklagen,
>
> b) die für Sie zuständige IHK zu informieren,
>
> c) die Wettbewerbszentrale davon in Kenntnis zu setzen, dass Sie
> eMail-Werbung, die von uns nicht angefodert wurde, versenden.
>
>
>
> Wir fordern Sie hierdurch auf, uns umgehend, spätestens bis zum 15.
> Dezember 2004, 18.00 Uhr MESZ, dass
>
>
>
> - Sie uns künftige keine eMail-Werbung oder Telefax-Werbung, die wir
> nicht ausdrücklich angefordert haben, übersenden,
>
> - Sie unsere Firmendaten komplett und nicht wiederherstellbar gelöscht
> haben.
>
> - Sie sich verpflichten, im Falle einer Wiederholung an uns eine
> Aufwandspauschale in Höhe von 232,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer)
> zu zahlen.
>
>
>
> Dieses Verbot, uns nicht angeforderte eMail- und/oder Telefax-Werbung
> zu senden, bezieht sich auf sämtliche eMail-Adressen und
> Telefaxnummern der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
>
>
>
>
> Wir akzeptieren Ihre Bestätigung nur, wenn Sie exakte und richtige
> Angaben zu Ihrer Firma (Firmenname, Geschäftsführer bzw. Inhaber,
> Handelsregisternummer und Gericht, bei dem die
> Handelsregister-Eintragung erfolgt ist, Firmenadresse usw. enthält).
>
>
>
> Liegt uns Ihre Bestätigung nicht bis zum v.g. Termin vor, werden wir -
> ohne weitere Mahnung - rechtliche Schritte gegen Sie in die Wege
> leiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen selbstverständlich zu
> Ihren Lasten, und wir werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
> von Ihnen einklagen.

Zitat Ende

Hmm, ich steh jetzt ein bischen belämmert da weiß nicht so recht was ich eigentlich falsch gemacht habe. Kann mir jemand sagen ob dieses Schreiben korrekt ist? Darf der Absender mir in solch einer Weise drohen bzw. muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
Falls ich gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen haben sollte bin ich natürlich bereit mich zu entschuldigen aber eigentlich bin ich mir keiner Schuld bewußt. Zudem sind sämtliche Daten auf meiner Internetseite angegeben.

Danke

Zeiträuberle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Grds. hat der Abmahner recht - das unaufgeforderte Zusenden von Werbung ist ebenso wie das sog. "cold calling" in Deutschland wettbewerbswidrig. Sie sollten daher mE - um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen - die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Dabei haben Sie es hier offenbar sogar noch mit einem "netten" Wettbewerber zu tun - er hätte im Prinzip auch gleich einen RA mit der Abmahnung beauftragen können - und dann wären Ihnen nicht unerhebliche Kosten entstanden!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moegebier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöchen,
die Frage ist zwar sicherlich schon erledigt, aber trotzdem eine kleine Anmerkung zum Nachdenken:
Als junger Unternehmer hat man es halt schwer in Deutschland. Als ich vor sechs Jahren anfing und im Web um meine ersten Kunden warb, gab es vereinzelt ähnliche Reaktionen. Ich habe nicht einmal in Erwägung gezogen dieses Qualitätsniveau wie es hier geantwortet hat, als Kunde oder Partner in Erwägung zu ziehen und dafür an anderer Stelle viele Bessere gefunden, die teilweise bis heute erfolgreich mit uns Geschäfte machen. Unterwerfungserklärung, kein Problem. Allerdings sind die Daten in einer confidential list in Einkauf und Verkauf auch heute noch erfaßt und wie die Zahl in der vorletzten Spalte zeigt, trifft das Sprichwort: "Man trifft sich immer zweimal" häufiger zu als man glaubt. Und dann gibt es noch die letzte Spalte mit Kreuz für "aus dem Markt ausgeschieden". Die haben sich dann wohl besonders viele Freunde geschaffen. Löschen? Aber nicht doch, die tauchen bestimmt irgendwann wieder auf.

1x Hilfreiche Antwort

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