Unlauterer Wettbewerb .com-Domain?

4. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
dalu2k
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unlauterer Wettbewerb .com-Domain?

Hallo Forum,

mich hat der Inhaber einer ausländischen Domain angeschrieben, dass meine .com-Domain gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde.
Auf meiner Domain soll ein Onlineshop entstehen, auf der anderen Domain ist bereits ein thematisch gleicher Shop vorhanden.

Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit dieser Besitzer im Recht ist und mir die Benutzung meiner Domain untersagen will.

Der Domainname ist kein Markenname und die Domainbezeichnung der anderen Seite ist ebenfalls generisch, nur die Domainendung ist unterschiedlich.

Ist dies dann wirklich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

Details zu den Domain können persönlich gern erfragt werden.

Viele Grüße,

dalu2k

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> dass meine .com-Domain gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde

Und mit welcher Begründung?

Hat er eine blah.info und du die blah.com oder was ist sein Ansatzpunkt?

> die Domainbezeichnung der anderen Seite ist ebenfalls generisch

Dann dürfte sowieso ein Freihaltebedürfnis bestehen. Vgl. auch die Entscheidung zu "handy.com vs. handy.de".

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dalu2k
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.

Genau dies ist der Ansatz, ich habe blablablashop.com und er blablablashop.at
Zu erwähne wäre vielleicht noch, dass auf der Webseite im Logo die Domainendung mitverwendet wird. Also nicht nur blablablashop, sondern blablablashop.at.

Begründet wird es so, dass meine Domain gegen das Zitat: ">>„Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG)<<" verstößt...

Danke für den Tipp mit dem Freihaltebedürfnis!

Grüße,

dalu2k

-- Editiert am 05.03.2009 11:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Begründet wird es so, dass meine Domain gegen das Zitat: >>„Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG)

Und gegen welchen Teil denn nun genau? So eine allgemeine Formulierung dürfte nicht standhalten, hat er keine Paragraphen oder eine genaue Beschreibung des beanstandeten Sachverhaltes geliefert?

Gegen welches Wettbewerbsrecht wurde eigentlich (vorgeblich) verstoßen? Österreich? Deutschland? USA?


Es könnte höchstens gegen das Markenrecht verstoßen WENN der Begriff nicht generisch wäre. Was aber hier ja der Fall ist.


Genauso könnte ich als Besitzer eines Geschäfts für Musikinstrumente dem Gitarrenladen in der nächsten Straße einen Brief schreiben das er gegen das UWG verstößt.
Hätte die gleiche Wirkung, gar keine. Man muss meines Wissens nach schon konkret sagen gegen was verstoßen wurde.



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Harry, der Thread ist doch auch schon 4 Monate alt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dalu2k
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

ups, hatte ganz vergessen, dass ich hier noch was offen hatte ;-)

Also der aktuelle Stand ist, dass ich nichts mehr gehört habe.
Keine Email, keine Post - nichts.
Ok, man soll sich ja nie auf das geschehene ausruhen, aber da war wohl mal wieder jemand unterwegs, der nur heiße Luft verteilen muss :-(

Grüße,

dalu2k

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hi Toni, das Recycling funktioniert ;)
... an sollte doch mal öfter aufs TE-Datum schauen ...

Ich habe aber den Eindruck das passiert öfter hier in letzter Zeit ?



-- Editiert am 30.06.2009 18:50

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Es gibt immer wieder Leuts, die alte Threads hochholen. Ich merke es dann manchmal auch erst, nachdem ich ein ellenlanges Eingangsposting gelesen und mir schon meine Antwort zurechtgelegt habe... :P

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