Unterlassungserklärung & Wettbewerbsverstoß

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)
Unterlassungserklärung & Wettbewerbsverstoß

Hallo benötige Hilfe,
einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.

1) Ich verkaufte als gewerblicher Verkäufer Artikel
2) Beim Einstellen der Mich Seite trat ein Fehler auf, diese wurde komplett nicht gespeichert. EIn Impressung lag also nicht vor.
3) Ein Wettbewerber hat dies als gefundenes Fressen benutzt um mich Abzumehmen. Verstoß gegen die Impressumspflicht sowie
Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 1 UWG
4) Aufforderung zur Angabe des Gewinns etc..
5) Anwaltskosten ca 700,00 Euro sowie 350,00 Euro Schadensersatz an den Abmahnenden

Ich bin leider nicht in der Lage mir einen Anwalt zu leisten :-(
was kann ich tun, ich habe bisher dem Anwalt 1 x geantwortet. Ihm mitgeteilt das ich die Ansicht seines Mandanten nicht teile, da es sich hier um einen Bagatellverstoß handelt. Der Gewinn welche über meinen Ebay Account erzeilt wurde betrug mit 19 Auktionen ( Seit Anfang August ) 95,00 Euro. Der Abmahnende verweist zwar in seinem Schreiben auf seinen Internetshop jedoch habe ich herrausgefunden, dass dieser unter ähnlichem Namen versucht bei Ebay ähnliche Artikel zu verkaufen ( Seit Juni 18 Verkaufe / Bewertungen )

- Ich hab dem Anwalt schriftlich mitgeteilt das ich es unterlasse gegen die Impressumspflicht zu verstoßen.
- Die Original Unterlassungserklärung habe ich bisher nicht unterschrieben, denn ich würe mich zusätzlich Verpflichten 350,00 Euro Schadensersatz zu leisten und 650,00 Euro Anwaltskosten zu tragen. ( Streitwert wurde mit 10.000 Euro angesetzt )

Was kann ich tun ???
Wer kann helfen ????

Ich brauch dringend Hilfe :-(

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

*****
Was kann ich tun ???
*****
Naja, du könntest z.B. bezahlen, da wirst du wohl nicht drumrumkommen, zumal wenn du dir keinen Anwalt nehmen willst bzw. kannst.

Ich bin auch gegen Abmahnungen, zumindest wenn diese völlig an den Haaren herbeigezogen sind, aber sorry - wenn gewerbliche Verkäufer nicht mal ein Impressum veröffentlichen hält sich mein Verständnis sehr in Grenzen......

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

DANKE DANKE DANKE für die Antworten, ich werde mich jetzt mal konkret damit beschäftigen. Erst einmal vielen Dank.

Zur Info:
-ich habe das Impressum ordnungsgemäß mit den AGB´s sofort neu eingestellt.
- Ich habe dem Anwalt auch mitgeteilt das es auf keinen Fall Absicht oder Vorsatz war, weil ich auch nachweisbar einen weiteren Ebay Account habe ( andere Produkte ) wo seit Jahren Ordnungsgemäß AGB und Impressum eingestellt ist ( Mich Seite )


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Also noch mal konkret ich soll verstoßen gegen:
§§355 , 356 ff BGB widerrufsbelehrung & Rückgaberecht( ist klar )
daraus dann §§3 ,4 Ziffer1 und 11 UWG
und §§3,5 UWG

und dann Schadensersatz nach § 9 UWG und dann § 242 BGB

Anwaltskosten genau : 651,80 €
und Schadensersatz:350 €

Was genau soll ich tun ? So viele Antworten ;- )

Wer gibt mir einen guten Tip ????


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Ok verstanden...
für was soll ich bereit sein 300,00 Euro zu zahlen ? Anwaltskosten ?
Vertragsstrafe ist gar nicht angegeben...
Soll ich das separat formulieren oder ganz weglassen ?
Hoffe erhalte heute noch Antwort muss heute Antworten weil Termin ist Übermorgen. ( Frist )
VIELEN VIELEN DANK !!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

@Mirk
*****
Ich bin für außergerichtliche Abmahnungen und gegen eine Pflicht zur Erstattung außergerichtlicher Abmahn-Anwaltskosten.
*****
Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe.
Wenn beim ersten Mal keine Gebühren fällig werden - warum sollte sich da jemand an die Vorschriften halten. Es fügt doch kaum einer eine Widerrufsbelehrung ein um den Kunden zu informieren, die wird eingefügt weil sonst ie Gefahr besteht abgemahnt zu werden und zahlen zu müssen. Ich glaube deine Idee würde sehr nach hinten losgehen und für viele einen Freibrief darstellen.

Wie man auch beim den Fragesteller sieht gibt es jetzt schon genug Verkäufer die sich kaum an Vorgaben halten.

Wenn es der Gesetzgeber mal schaffen würde z.B. eine Widerrufsbelehrung zu verfassen welche 100 % rechtssicher ist würden die Abmahnungen sicher auch zurückgehen.....

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#15
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich hab da ne Frage, grade zu Widerrufsbelehrungen. Bei Ebay sind ja 1 Monat Frist vorgeschrieben. Könnte jemand abgemahnt werden, wenn er über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, z.B. 2 Monate Widerrufsfrist, gewährt?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Hi, also die Ausführungen zu meiner Frage sind ja alle Interessant. Aber ich will jetzt mal zum Ursprung zurückkommen.
Also ich habe gegen das fernabsatzgesetzt verstoßen, so weit so gut ! Ich soll 650,00 Anwaltsgebühren zahlen, habe ich auch verstanden. Und weil ich gegen § 3 und 4 Nr.11 UWG verstoßen habe soll ich 350 Euro Schadensersatz zahlen. Ich habe die Verpflichtungserklärung unterschrieben, und Schadensersatz & Anwaltsgebühren rausgestrichen und warte nun was passiert.

Was meint Ihr muss ich nun Schadensersatz zahlen, wenn der Abmahner klagt?

Nachdem ich nun UWG 3 und 4 studiert habe, ist es ja in der Tat so das ich dagegen verstoße. Aber Schadensersatz ?



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