Unterlassungserklärung wg. Aussage in E-Mail: Einfach unterschreiben?

19. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung wg. Aussage in E-Mail: Einfach unterschreiben?

Guten Abend liebe Community,
ich habe mich in eine blöde Situation gebracht oder besser gesagt zu einer unüberlegten Aussage hinreißen lassen und habe jetzt eine Unterlassungserklärung im Briefkasten zusammen mit einer Rechnung über ca. 400 Euro.

Kurz zum Fall: Ich hatte bei einem regionalen Anbieter für Fortbildung einen Kurs gebucht, der wegen Corona aber immer wieder verschoben werden musste. Auf die E-Mail einer Sachbearbeiterin des Anbieters, ob ich eine Umbuchung auf den voraussichtlich neuen Termin wünschen würde, antworte ich kurz gehalten: "Nein, ich bitte um Stornierung". Daraufhin folgte zwei Tage später die E-Mail der Sachbearbeiterin, dass ich einen Rabatt erhalten werde und wenn ich nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden antworten würde, dies als Einverständnis zur Umbuchung verstanden werden würde.

Dies empfand ich als ziemlich dreist, da es im absoluten Kontext zur vorher geäußerten Willenserklärung stand und darauf gar nicht eingegangen wurde und habe dem Anbieter in einer E-Mail ein schon "betrügerisches Verhalten" vorgeworfen. Der Anbieter reagierte ziemlich empört, forderte eine schriftliche Entschuldigung mit Fristsetzung und der Androhung einer Unterlassungserklärung...

... die nun zwei Monate später im Briefkasten lag. Eine weitere Kommunikation fand in der Zwischenzeit nicht statt. Der Streitwert ist mit 5.000 EUR angesetzt,

Jetzt ist es insgesamt eine Summe, bei der es fast nicht lohnt irgendwelche juristischen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ohne die eigentliche Summe bereits zu übertreffen. Ich frage mal etwas stumpf in die Runde: Lohnt es sich dagegen vorzugehen aus eurer Sicht oder sollte ich einfach in den sauren Apfel beißen, daraus lernen, unterschreiben und zahlen?

Würde mich über eure Meinung dazu freuen. :)

-- Editiert von gilbert00 am 19.11.2021 21:08

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gilbert00):
und habe dem Anbieter in einer E-Mail ein schon "betrügerisches Verhalten" vorgeworfen.

Mit welchem Wortlaut genau?



Zitat (von gilbert00):
habe dem Anbieter in einer E-Mail ein schon "betrügerisches Verhalten" vorgeworfen.

Und das war nur eine Mail die an den Anbieter ging?



Zitat (von gilbert00):
... die nun zwei Monate später im Briefkasten lag.

Und der Wortlaut der Forderungen ist ...?



Zitat (von gilbert00):
bei der es fast nicht lohnt irgendwelche juristischen Gegenmaßnahmen zu ergreifen,

Warum sollte man juristischen Gegenmaßnahmen ergreifen?
Wenn man nicht einverstanden ist, macht man einfach nichts.
Maßnahmen müsste dann die Gegenseite ergreifen.



Zitat (von gilbert00):
Dies empfand ich als ziemlich dreist, da es im absoluten Kontext zur vorher geäußerten Willenserklärung stand

Wenn es im absoluten Kontext zur vorher geäußerten Willenserklärung stand, wäre es absolut nicht dreist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es im absoluten Kontext zur vorher geäußerten Willenserklärung stand, wäre es absolut nicht dreist ...


Du hast natürlich vollkommen recht. Ich meinte, dass es im Widerspruch zu meiner vorherigen Bitte um Stornierung stand. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend.
Vielen Dank für deine Antworten. :)

Dann will ich mal probieren auf deine Fragen zu Antworten:


Zitat (von Harry van Sell):

Mit welchem Wortlaut genau?


Der genaue Wortlaut war "betrügerisches Verhalten".

Zitat (von Harry van Sell):

Und das war nur eine Mail die an den Anbieter ging?

Ja.

Zitat (von Harry van Sell):

Und der Wortlaut der Forderungen ist ...?


Im Anschreiben:
"Die Aussage ist eine Verleumdung und auch stellt eine Geschäftsschädigung dar. Wir müssen Sie daher auffordern, diese Behauptung künftig zu unterlassen."

In der Unterlassungserklärung wird dann die Verpflichtung eingefordert, diese Aussage in Zukunft zu unterlassen bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro.



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#4
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Versehentliches Duplikat.

-- Editiert von gilbert00 am 19.11.2021 22:05

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gilbert00):
Der genaue Wortlaut war "betrügerisches Verhalten".

Mehr stand nicht in der Mail, nur diese 2 Worte?



Zitat (von gilbert00):
Die Aussage ist eine Verleumdung und auch stellt eine Geschäftsschädigung dar.

Nö, da es ja nur "intern" kommuniziert wurde und nicht gegenüber Dritten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der genaue Wortlaut


Sehr geehrte Frau XXX,
ich verstehe leider nicht, was an meiner vorherigen E-Mail so unverständlich gewesen war. Nach nunmehr sechs Verschiebungen habe ich kein Interesse mehr an der Teilnahme. Ich bat um Stornierung und nicht um Umbuchung. Und Sie setzen mir eine sehr eng bemessene Frist und verdrehen mir die Worte im Mund. Das ist für mich schon ein betrügerisches Verhalten.

Ich erwarte die zeitnahe Erstattung der Kursgebühr.

Mit freundlichen Grüßen


Anmerkung: Die Kursgebühr in Höhe von 800 Euro habe ich bis heute nicht erstattet bekommen.

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#7
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, da es ja nur "intern" kommuniziert wurde und nicht gegenüber Dritten.


Danke für deinen Hinweis hierauf. Dem gehe ich morgen nach weiter nach. :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gilbert00):
Sehr geehrte Frau XXX,
ich verstehe leider nicht, was an meiner vorherigen E-Mail so unverständlich gewesen war. Nach nunmehr sechs Verschiebungen habe ich kein Interesse mehr an der Teilnahme. Ich bat um Stornierung und nicht um Umbuchung. Und Sie setzen mir eine sehr eng bemessene Frist und verdrehen mir die Worte im Mund. Das ist für mich schon ein betrügerisches Verhalten.

Da sehe ich nichts, was eine erfolgreiche Unterlassungserklärung rechtfertigen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sehe ich nichts, was eine erfolgreiche Unterlassungserklärung rechtfertigen würde.


Ich auch nicht. Aber Du vergisst dass wir in Zeiten von "Mimimi" leben, in denen so etwas schon vors Bundesverfassungsgericht getragen wird.

Hier hat jemand in einer privaten Mail an eine Mitarbeiterin seine Meinung gesagt. Punkt - aus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hinzu kommt, dass das hier

Zitat (von gilbert00):
dass ich einen Rabatt erhalten werde und wenn ich nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden antworten würde, dies als Einverständnis zur Umbuchung verstanden werden würde.


rechtswidrig war und daher auch eine deutliche Antwort rechtfertigt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gilbert00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten und eure Einschätzung. Dann werde ich es mal darauf ankommen lassen...

Ich melde mich mit einem Update, wenn es Neuigkeiten geben sollte.

Danke nochmals und einen schönen restlichen Sonntag.

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