Hallo,
ein Herr Müller arbeitet im Vertrieb der Schmidt GmbH und zieht ins EU-Ausland, wo für den AG die Sozialversicherungspflicht entfällt. Aufgrund einiger unpraktischen Gesetze einigt man sich darauf, dass der AN sich selbstständig macht und quasi als Handelsvertretung weiter arbeitet.
Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden oder muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist? Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?
Vom Arbeitnehmer zur Handelsagentur für den Arbeitgeber -> Wie darstellen?
1. Oktober 2025
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Frage vom 1. Oktober 2025 | 14:58
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 6x hilfreich)
Vom Arbeitnehmer zur Handelsagentur für den Arbeitgeber -> Wie darstellen?
#1
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 16:23
Von
Status: Legende (18141 Beiträge, 6067x hilfreich)
Das klärt man sinnigerweise mit dem Kunden des Einzelunternehmens. Wenn man dessen Erlaubnis erhält....Zitat :Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden oder muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist? Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?
#2
Antwort vom 2. Oktober 2025 | 00:34
Von
Status: Heiliger (20223 Beiträge, 7321x hilfreich)
Zitat :Darf sich Herr Müller ...
Da Müller sich ja angeblich selbständig macht als Handelsvertreter, ist er nicht mehr MA der Firma Schmidt.
Nach hiesigem Verständnis dürfte er sich wohl nicht länger als MA der Fa. Schmidt melden.
Da er aber im Ausland agiert, werden wohl die Gesetze dieses Landes gelten.
Die ganze Konstruktion scheint mir sehr riskant für Müller, was wenn die Firma 'übermorgen' nichts mehr von Müller weiß resp. wissen will?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2025 | 06:12
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat :Die ganze Konstruktion scheint mir sehr riskant für Müller, was wenn die Firma 'übermorgen' nichts mehr von Müller weiß resp. wissen will?
Stand heute gäbe es auch nur eine Kündigungsfrist von 1 Monat als Arbeitnehmer.....
Zitat :Nach hiesigem Verständnis dürfte er sich wohl nicht länger als MA der Fa. Schmidt melden.
Ok, also auch wenn die Firma Schmidt da nichts dagegen hätte, müsste er sich den Kunden über als separate Firma zu erkennen geben?
#4
Antwort vom 7. Januar 2026 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (50150 Beiträge, 17565x hilfreich)
Zitat :Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden oder muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist? Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?
Und woher sollen wir die Rechtslage in dem EU-Staat kennen, in dem sich Herr Müller selbstständig machen will? Es ist ja nicht einmal klar, um welchen EU-Staat es sich handelt.
Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass auf die Fragestellung deutsches Recht anwendbar wäre.
#5
Antwort vom 8. Januar 2026 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (40240 Beiträge, 6554x hilfreich)
Bisher ging es in den Threads des TE meist um Auswandern nach Dänemark... ab 1.1.26 in DänemarkZitat :Es ist ja nicht einmal klar, um welchen EU-Staat es sich handelt.
#6
Antwort vom 8. Januar 2026 | 15:59
Von
Status: Philosoph (13405 Beiträge, 4797x hilfreich)
Gelöscht
....Doppelt.....
-- Editiert von User am 8. Januar 2026 16:07
#7
Antwort vom 8. Januar 2026 | 16:07
Von
Status: Philosoph (13405 Beiträge, 4797x hilfreich)
Zitat :Bisher ging es in den Threads des TE meist um Auswandern nach Dänemark...
Dann sollte man dieses "Konstrukt" wohl noch mal überdenken, insbesondere, wenn die Firma Schmidt GmbH der einzige Auftraggeber sein soll/wird.
Zitat :Aufgrund einiger unpraktischen Gesetze
Auch in Dänemark gibt es die Scheinselbstständigkeit....
#8
Antwort vom 9. Januar 2026 | 22:28
Von
Status: Praktikant (677 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat :Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden
Nein er ist doch nicht mehr *von* der Firma Schmidt.
Zitat :muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist?
Innerhalb der EU gibt es diverse Gesetze für Pflichtinformationen und zu Transparenz. Diese wären anzuwenden.
Zitat :Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?
Das dürfte gegen die Gesetze für Pflichtinformationen und Transparenz verstoßen.
Zitat :Die ganze Konstruktion scheint mir sehr riskant für Müller, was wenn die Firma 'übermorgen' nichts mehr von Müller weiß resp. wissen will?
Dann fällt Herr Müller schnell mit hartem Aufprall.
Zitat :Stand heute gäbe es auch nur eine Kündigungsfrist von 1 Monat als Arbeitnehmer.....
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