Vom Arbeitnehmer zur Handelsagentur für den Arbeitgeber -> Wie darstellen?

1. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)
Vom Arbeitnehmer zur Handelsagentur für den Arbeitgeber -> Wie darstellen?

Hallo,
ein Herr Müller arbeitet im Vertrieb der Schmidt GmbH und zieht ins EU-Ausland, wo für den AG die Sozialversicherungspflicht entfällt. Aufgrund einiger unpraktischen Gesetze einigt man sich darauf, dass der AN sich selbstständig macht und quasi als Handelsvertretung weiter arbeitet.

Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden oder muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist? Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden oder muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist? Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?
Das klärt man sinnigerweise mit dem Kunden des Einzelunternehmens. Wenn man dessen Erlaubnis erhält....

Signatur:

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20223 Beiträge, 7321x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Darf sich Herr Müller ...

Da Müller sich ja angeblich selbständig macht als Handelsvertreter, ist er nicht mehr MA der Firma Schmidt.
Nach hiesigem Verständnis dürfte er sich wohl nicht länger als MA der Fa. Schmidt melden.
Da er aber im Ausland agiert, werden wohl die Gesetze dieses Landes gelten.

Die ganze Konstruktion scheint mir sehr riskant für Müller, was wenn die Firma 'übermorgen' nichts mehr von Müller weiß resp. wissen will?

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#3
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die ganze Konstruktion scheint mir sehr riskant für Müller, was wenn die Firma 'übermorgen' nichts mehr von Müller weiß resp. wissen will?


Stand heute gäbe es auch nur eine Kündigungsfrist von 1 Monat als Arbeitnehmer.....

Zitat (von blaubär+):
Nach hiesigem Verständnis dürfte er sich wohl nicht länger als MA der Fa. Schmidt melden.


Ok, also auch wenn die Firma Schmidt da nichts dagegen hätte, müsste er sich den Kunden über als separate Firma zu erkennen geben?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50150 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden oder muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist? Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?

Und woher sollen wir die Rechtslage in dem EU-Staat kennen, in dem sich Herr Müller selbstständig machen will? Es ist ja nicht einmal klar, um welchen EU-Staat es sich handelt.

Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass auf die Fragestellung deutsches Recht anwendbar wäre.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40240 Beiträge, 6554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist ja nicht einmal klar, um welchen EU-Staat es sich handelt.
Bisher ging es in den Threads des TE meist um Auswandern nach Dänemark... ab 1.1.26 in Dänemark

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Gelöscht
....Doppelt.....

-- Editiert von User am 8. Januar 2026 16:07

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bisher ging es in den Threads des TE meist um Auswandern nach Dänemark...

Dann sollte man dieses "Konstrukt" wohl noch mal überdenken, insbesondere, wenn die Firma Schmidt GmbH der einzige Auftraggeber sein soll/wird.

Zitat (von JoachimFelida):
Aufgrund einiger unpraktischen Gesetze

Auch in Dänemark gibt es die Scheinselbstständigkeit....

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#8
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Darf sich Herr Müller (Einzelunternehmen) dann noch mit "Herr Müller von der Firma Schmidt GmbH" melden

Nein er ist doch nicht mehr *von* der Firma Schmidt.


Zitat (von JoachimFelida):
muss er zwingend darauf hinweisen, dass er "nur" Handelsvertreter für diese Firma ist?

Innerhalb der EU gibt es diverse Gesetze für Pflichtinformationen und zu Transparenz. Diese wären anzuwenden.


Zitat (von JoachimFelida):
Bzw darf er weiterhin seine alte Emailadresse samt Signatur der Schmidt GmbH nutzen?

Das dürfte gegen die Gesetze für Pflichtinformationen und Transparenz verstoßen.


Zitat (von blaubär+):
Die ganze Konstruktion scheint mir sehr riskant für Müller, was wenn die Firma 'übermorgen' nichts mehr von Müller weiß resp. wissen will?

Dann fällt Herr Müller schnell mit hartem Aufprall.


Zitat (von JoachimFelida):
Stand heute gäbe es auch nur eine Kündigungsfrist von 1 Monat als Arbeitnehmer.....

Plus das komfortable Sozialsystem mit angenehmen Abfederungen welche eine weiche Landung ermöglichen.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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