Werben mit Nr. 1

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
derpolly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werben mit Nr. 1

Hallo,


ich habe folgendes Problem:


Ein ortsansässiger „ Konkurrent „ wirbt mit der Nummer 1 der Stadt.

z.B. Autoglaser Nr. 1 in Berlin

Diese Aussage wird mit einer Statistik begründet, von einer Stelle bei der man Mitglied sein kann oder auch nicht. Statistik ist natürlich nicht ersichtlich. Weder in welchen Zeitraum sie entstanden ist.


Des weiteren schreibt diese Firma: Sie distanziere sich von allen anderen mit günstigen preisen und und billigProdukten aus Osteuropa. z.B. Ich bestelle Glas aus Polen und er aus Italien ist meines von billiger Qualität.


Frage:


Ist dieses Verhalten bzw. sind diese Aussagen Wettbewerbswidrig

Danke für die Hilfe !

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Autoglaser Nr. 1 in Berlin

Sofern es sich um eine nachweisbare/nachprüfbare Tatsachenbehauptung handelt, dürfte das nicht zu beanstanden sein.

Ein große Baumarktkette feiert gerade 'Nr. 1 bei Produktangebot im Vergleich zum Wettbewerb' zu sein.
Diese liefert jedoch auch Beweise, indem Sie diese Statistik zugänglich macht.
Dies ist auch notwendig, damit der Verbraucher sich informieren kann und nicht irregeführt wird.

Insofern dürfte die Tatsache das die Statistik in Verbindung mit der Werbung nicht ersichtlich ist, wettbewerbswidrig und somit abmahnfähig sein, da die Behauptung erstmal nicht nachweisbar/nachprüfbar ist.



quote:
Des weiteren schreibt diese Firma: Sie distanziere sich von allen anderen mit günstigen preisen und und billigProdukten aus Osteuropa. z.B. Ich bestelle Glas aus Polen und er aus Italien ist meines von billiger Qualität.

Dies kann durchaus eine zulässige Aussage sein.
So ist z.B. italienisches Murano-Glas sicherlich nicht mit Glas aus anderen Regionen vergleichbar sein.
Bei einfachen Trink-Gläsern oder Glas-Vasen dürfte die Sache hingegen anders liegen.


Insgesamt muss man jedoch sagen, das in jedem Falle eine sorgfältige Prüfung auf Wettbewerbswidrigkeit für jeden Einzelfall erfolgen muss um zuverlässige Aussagen zu erhalten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Sie distanziere sich von allen anderen mit günstigen preisen und und billigProdukten aus Osteuropa.


Das dürfte Wettbewerbern mit "günstigen Preisen" unzulässigerweise unterstellen, mit minderwertiger Qualität zu operieren, was nicht zwingend so sein muß. Halte ich für stark abmahnwürdig.

Deswegen wirbt ja ein Restaurant schlauerweise auch nicht mit "wir distanzieren uns von Fastfood-Ketten mit ihrem Gammelfleisch".

quote:
Sofern es sich um eine nachweisbare/nachprüfbare Tatsachenbehauptung handelt, dürfte das nicht zu beanstanden sein.


Selbst wenn die zugehörige Statistik öffentlich zugänglich ist, wäre die Werbung IMO zu allgemein und damit unlauter. Sie macht nämlich nicht unmittelbar klar, ob sich dies auf Qualität, Umsatz, Mitarbeiterzahl o.ä. bezieht. Ein Verweis auf eine Fußnote mit "lt. Zufriedenheitsstatistik des Arbeitskreises Kleintierzucht Hoyerswerda" dürfte da unzureichend sein.

AFAIK wurde auch schon die spezifischere Werbung mit "Der größte ... von Ruppelsburg" als wettbewerbswidrig angesehen, weil daraus nicht hervorging, ob es sich auf die Anzahl der Filialen (dann war es korrekt) oder den Umsatz (dann war es nicht korrekt) bezog.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Deswegen wirbt ja ein Restaurant schlauerweise auch nicht mit "wir distanzieren uns von Fastfood-Ketten mit ihrem Gammelfleisch".

Schon alleine die verwendung des Begriffes 'Gammelfleisch' dürfte hier abmahnfähig sein (§3 UWG)

Unbedenklicher wären hier wohl diese Formulieurngen:
"wir distanzieren uns von Fastfood-Ketten mit ihren teilweise vorgefertigten Produkten"

"wir unterscheiden uns von Fastfood-Ketten mit ihren teilweise vorgefertigten Produkten"




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

... bis die erste FastFood-Kette abmahnt, die nichts vorfertigt. ;)

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
... bis die erste FastFood-Kette abmahnt, die nichts vorfertigt.
Oder öffentlich wird, dass das betreffende Restaurant auch vorgefertigte Produkte im Angebot hat (oder stellen die ihre Cola selber her?).

Imho ist vergleichende Werbung immer noch ein ganz heißes Pflaster.

MfG Stefan

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

... dünnes Eis auf das sich nur wenige wagen ...


quote:
(oder stellen die ihre Cola selber her?)

Wenn die Cola statt aus einer Flasche aus einem Zapfhahn kommt, wird sie im Moment des zapfens tatsächlich frisch hergestellt, weis nur kaum einer.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ja, klar. Beispielsweise macht das - ironischer Weise - McD so, hab' ich schon mal im TV gesehen.
Die Cola war auch nur als rethorisches Beispiel gedacht, da doch eigentlich jedes Restaurant irgendeinen Fertigartikel benutzt. Der wehrte Herr Rach mag das nicht gerne hören, aber so ist es doch.

MfG Stefan

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