Hallo Zusammen,
angenommen folgender Fall:
A ist Gesellschafter einer C-GmbH im Isolierbereich. A ist weiterhin selbständig tätig und arbeitet auf Grundlage eines Rahmenvertrages als Selbständiger Isoliererfür diese GmbH. Weiterhin übernimmt A als Selbständiger auch für andere Firmen Isoliertätigkeiten. Dies möchte die C-GmbH unterbinden. Nun die Fragen:
1. Ein Wettbewerbsverbot wurde im Gesellschaftsvertrag nicht vereinbart. Besteht ein solches laut Gesetz?
2. Kann die C-GmbH ein entsprechendes Wettbewerbsverbot aufnehmen? Ist eine solche Aufnahme überhaupt zulässig, wenn Folge wäre, dass A als Selbständiger nur noch für die C - GmbH tätig werden könnte und somit von deren Aufträgen abhängig wäre. Er somit in die Scheinselbständigkeit reinrutschen könnte und bei mangelnden Aufträgen dies einem Berufsverbot gleichkommen könnte, da er woanders ja nicht mehr arbeiten dürfte.
Freue mich über alle Meinungen!
Gruß
Corinna
Wettbewerbsverbot GmbH Gter
4. Dezember 2006
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Frage vom 4. Dezember 2006 | 09:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot GmbH Gter
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 15:16
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 47x hilfreich)
Ich habe da eine Meinung:
Als Gesellschafter kann er machen,was er will. Ist er hingegen Geschäftsführer, können entsprechende Wettbewerbsrichtlinien ihn daran hindern.
Miledy
Und jetzt?
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