Hallo,
meine befristeten Verträge waren alle schriftlich. Die unbefristete nicht.
Ein Kündigung steht bei mir an. Gib es für mich ein Wettbewerbsverbot. Sprich darf ich sofort in der gleichen Branche arbeiten oder beim Wettbewerb?
Wettbewerbsverbot nach Kündigung
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Sammelst du Verträge wie andere Briefmarken.
Es gilt der gültige Vertrag, also wohl der letzte. Ist der letzte mündlich dann wird es schwer ein "Wettbewerbsverbot" zu belegen. Auch gilt ein "Wettbewerbsverbot" nur wenn es dafür auch Geld gibt und zwar so lange wie das Verbot gilt.
Wurden die anderen Verträge denn auch gekündigt oder wie soll das gelaufen sein.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Am Ende wurde der noch mal befristet verlängert. Danach habe ich den unbefristeten erhalten aber halt nicht schriftlich.
Würde das dann für mich heißen, dass ich beim Wettbewerb bzw. in der gleichen Branche ohne Probleme sofort arbeiten kann?
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quote:
Würde das dann für mich heißen, dass ich beim Wettbewerb bzw. in der gleichen Branche ohne Probleme sofort arbeiten kann?
Wenn nichts gegenseitiges vereinbart ist, kein Problem.
Außerdem wäre ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur wirksam, wenn der AN dafür eine Entschädigung bekäme.
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-- Editiert am 22.06.2009 22:54
schriftlich sowieso nicht und mündlich wurde auch nichts vereinbart. Dann sollte ich mich ja auf der sicheren Seite befinden.
Danke für die Hilfe!
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