Wettbewerbsverbot nach Kündigung

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
Wettbewerbsverbot nach Kündigung

Hallo,

meine befristeten Verträge waren alle schriftlich. Die unbefristete nicht.
Ein Kündigung steht bei mir an. Gib es für mich ein Wettbewerbsverbot. Sprich darf ich sofort in der gleichen Branche arbeiten oder beim Wettbewerb?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Sammelst du Verträge wie andere Briefmarken.

Es gilt der gültige Vertrag, also wohl der letzte. Ist der letzte mündlich dann wird es schwer ein "Wettbewerbsverbot" zu belegen. Auch gilt ein "Wettbewerbsverbot" nur wenn es dafür auch Geld gibt und zwar so lange wie das Verbot gilt.
Wurden die anderen Verträge denn auch gekündigt oder wie soll das gelaufen sein.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Am Ende wurde der noch mal befristet verlängert. Danach habe ich den unbefristeten erhalten aber halt nicht schriftlich.

Würde das dann für mich heißen, dass ich beim Wettbewerb bzw. in der gleichen Branche ohne Probleme sofort arbeiten kann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Würde das dann für mich heißen, dass ich beim Wettbewerb bzw. in der gleichen Branche ohne Probleme sofort arbeiten kann?


Wenn nichts gegenseitiges vereinbart ist, kein Problem.

Außerdem wäre ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur wirksam, wenn der AN dafür eine Entschädigung bekäme.

Hier klicken.

-- Editiert am 22.06.2009 22:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

schriftlich sowieso nicht und mündlich wurde auch nichts vereinbart. Dann sollte ich mich ja auf der sicheren Seite befinden.

Danke für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen