Wer kann helfen?
AN wurde fristgemäß aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Kündigung ist wirksam. Im Arbeitsvertrag wurde Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung vereinbart. Alles rechtlich o.k.
Jetzt fordert der ehemalige AN die Zahlung der Karenzentschädigung. Der ehemalige Arbeitgeber will nicht zahlen und bietet mündlich eine Wiedereinstellung an. Der Aufforderung eines schriftlichen Vertragsangebotes ist er allerdings nicht nachgekommen. Der AN möchte nicht mehr dort arbeiten, das Arbeitsverhältnis war sehr angespannt. Der AG behauptet nun, wenn der ehemalige AN nicht wieder dort arbeitet, unterläßt er böswillig die Aufnahme einer Arbeit und muss sich ein fiktives Gehalt anrechnen lassen. Ist es tatsächlich möglich, so die Wettbewerbsklausel außer Kraft zu setzen? Gibt es hierzu evtl. Entscheidungen oder Ähnliches? Jule 2
Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Helfen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht. Hier gibts keine rechtsverbindliche Auskunft.
------------------
M.E. kann der AG nicht einfach auf die Weise die Karrenzentschädigung umgehen. Ist doch absurd, den AN erst zu entlassen und nun, wo er seine (berechtigte) Forderung stellt, ihn angeblich wieder einstellen zu wollen. Bei Eigenkündigung des AN würd ichs anders sehen, aber hier hat der AG gekündigt! Das Angebot wirkt in meinen Augen unglaubwürdig ...
quote:
Der Aufforderung eines schriftlichen Vertragsangebotes ist er allerdings nicht nachgekommen.
... und das bestärkt meine Meinung noch.
Hallo,
bei den Summen die da im Raum stehen, sollte sich mal besser ein Anwalt vor Ort die Papiere anschauen und seine Meinung abgeben.
Das ist für ein Forum zu viel verlangt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank, der AN sieht das Angebot genauso. So könnte man ja jederzeit das Wettbewerbsverbot umgehen. Zwischenzeitlich wurde ein Anwalt aufgesucht, der dies bestätigt hat -allerdings hat er so etwas auch noch nie erlebt. Wir gehen davon aus, dass der Arbeitgeber den AN (noch sehr jung und unerfahren) verunsichern wollte. Herzlichst Juca
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten