Wettbewerbsverstoss

12. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
sebo030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Wettbewerbsverstoss

Ich habe 14 neue Artikel bei Ebay an einem Tag verkauft.
Nun erhielt ich eine Abmahnung von einem Textilunternehmen + Unterlassungserklärung.
Meine Verstöße seien:
-die fehlende ladungsfähige Anschrift
-das fehlende Widerrufsrecht
-illegaler Handel als Privatperson, da ich ein Gewerbe anmelden müsste
Nun soll ich innerhalb einer Woche die Kosten der Abmahnung in Höhe von 226,10€ an das Textilunternehmen zahlen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass die drei oben genannte Verstöße nicht wieder vorkommen, ansonsten droht eine Strafe von 3000,-€.
Was sollte ich jetzt tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Wenn du tatsächlich gewerblich gehandelt hast, ist das eigentlich noch eine günstige Abmahnung.

14 neue Artikel an einem Tag sind wirklich nicht mehr privat. Da wird man dir schon unterstellen, daß du sie mit Weiterverkaufsabsicht eingekauft hast (und nicht, daß dir erst nach dem Kaufrausch bei Nike bewußt wurde, daß du keine Größe 44 hast).

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#2
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Nun soll ich innerhalb einer Woche die Kosten der Abmahnung in Höhe von 226,10€ an das Textilunternehmen zahlen...

...Wenn du tatsächlich gewerblich gehandelt hast, ist das eigentlich noch eine günstige Abmahnung...

Woraus sollten sich denn diese Kosten rechtfertigen?
Das ist also keinesfalls günstig, noch ohne weiteres begründet, wenn hier gar kein Anwalt eingeschaltet wurde.

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> noch ohne weiteres begründet, wenn hier gar kein Anwalt eingeschaltet wurde

Ich gehe mal davon aus, daß die Abmahnung durch einen Anwalt erfolgte und der TE das nur nicht richtig formuliert hat (der TE versteht so einiges miß, u.a. macht er ja auch den beliebten Fehler, den Streitwert von 3000 EUR mit einer 'Strafe' zu verwechseln).

Wenn hingegen tatsächlich kein Anwalt, sondern das Unternehmen selbst abgemahnt hat, ist dein Einwurf natürlich zutreffend.

> Das ist also keinesfalls günstig

Eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung mit einer Kostennote weit unter dem vierstelligen Bereich ist nicht günstig? Billiger macht es nur die Wettbewerbszentrale.

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#4
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Nicht nur der TE versteht hier offensichtlich nicht alles.

Von einem Gegenstandswert ist offenbar gar nicht die Rede, sondern von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 3 T€.

Ein Anwalt ist hier ziemlich offensichtlich nicht tätig geworden, da bereits eine Geschäftsgebühr aus 3 T€ höher wäre, als der geforderte Betrag.



-- Editiert von dr. lecter am 13.09.2008 07:37:08

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#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Es ist doch bekannt, daß gerade (Massen-) Abmahnanwälte gerne Briefe der Form schreiben '... jedoch würden wir die o.a. Ansprüche durch eine Einmalzahlung i.H.v. 250 EUR als abgegolten ansehen' etc.

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#6
 Von 
sebo030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die rege Beteiliung an meinem Problem.
@ Dr. Lecter:
Die Abmahnung wurde von einem Händler an mich verschickt, nicht durch einen Anwalt.
Zu den Kosten wird jediglich gesagt, dass diese bitte innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden sollen.
@ Leibgerichtshof:
Es handelt sich bei den 3000,-€ um eine Konventionalstrafe, die bei Zuwiderhandlung zu zahlen ist.Die Abmahnung bekam ich von einem Händler, nicht von einem Anwalt!

Mein Anwalt riet mir nun, da die Kosten nicht aufgegliedert bzw. begründet sind, dass ich nur die Einschreibegebühren von 2,60€ überweisen soll und die Unterlassungserklärung in abgeänderter Form ( 1000,-€ Konventionalstrafe und nur bei Verstößen beim Verkauf im Bekleidungsbereich nicht jedoch im allgemeinen Handel)unterschreiben soll.
Was haltet Ihr davon?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Genauso solltest du es machen, der Rat ist vollkommen korrekt.

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