Wettbewerbszentrale - schwieriger Fall...

7. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Moinier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbszentrale - schwieriger Fall...

Liebe Forenuser,

ich habe eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Dortmund erhalten und versuche Ihnen diesen recht komplizierten Fall vorzutragen:

Ebay Auktion:
In dieser Auktion war ein sogenanntes Gif-Bild verarbeitet, welches eine einfache Statistik des wachsenden Goldpreises darstellte.
Dieses lag bei meinem Service Provider auf dem FTP.

5 Wochen nachdem die Auktion beendet war und ich keine Goldbarren mehr angeboten hatte überschrieb ich die Datei "gold.gif" in dem
FTP Programm, somit wurde auch in der beendeten Auktion welche abgemahnt wurde die Datei verändert angezeigt.

Anstatt der Grafik des steigenden Goldpreises steht nun ein Textfeld eingerahmt in der Auktion, hier war der Text:

"Ich versende für 3,70 Euro im wattierten Umschlag, der Barren ist somit nicht versichert...Sollten Sie einen versicherten Versand wünschen,
beachten Sie den Versicherungsaufschlag für die Pakete"

Diese Grafik mit obigen Text sollte für einen privaten Verkauf durch ein anderes ebay Konto genutzt werden und erschien dann in dem gewerblichen
Konto aufgrund der identischen Bezeichnung "...gold.gif".

In einer gewerblichen Auktion ist dies, ohne Frage, nicht zulässig.
Jedoch befand sich während der Auktion und bis 5 Wochen danach ein derartiger Text nicht in der Auktion, die Transaktion mit dem Kunden war schon
längst abgewickelt.Ein Bildschirmabdruck vom 30.06.2008 liegt der WBZ vor, zu diesem Zeitpunkt war der obig erwähnte Text in der schon längst erledigten
Auktion zu sehen.

Meiner Meinung nach muß die WBZ mir nachweisen dass während und ? Zeit nach der Auktion der Text auftauchte, dies tat er aber definitiv nicht.

Mittlerweile habe ich die Datei : gold.gif wieder geändert, zu sehen ist ein Haufen Goldbarren.

Nun ist die Frage wie ich mich verhalte, ich wurde aufgefordert die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Weiterhin wäre interessant ob ich das Recht habe zu erfahren welche Person mich bei der WBZ meldete, hierzu erhalte ich keine Auskunft durch die WBZ.
Ebenso wäre für mich interessant was mir nun droht, sollte ich nicht auf die Unterlassungsforderung und Zahlung von 206 Euro eingehen.
Für mich als Student wäre weiterhin wichtig welche Kosten auf mich zukommen, insbesondere dann wenn ich mich zB durch

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe um Licht am Ende des Tunnels zu erblicken

:(

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

>
> Nun ist die Frage wie ich mich verhalte, ich wurde aufgefordert
> die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
>

Ja das würde ich empfehlen. Es könnte vor Gericht als Schutzbehauptung ausgelegt werden, die Datei hatte vorher einen anderen Inhalt. Sowas sollte man nicht ändern.

Auf jeden Fall hattest Du vor, eine Auktion mit diesem Bild zu starten. Ob Du die dann als privat tarnst (wenn vorher geschäftlich) ist ziemlich fragwürdig und hätte vor Gericht m.E. keinen Bestand.

Der Unterlassungsanspruch besteht m.E. zu Recht.
Es reicht die begründete Vermutung des Wiederholens aus, diese Vermutung ist durch den tatsächlichen Ausdruck belegt, wer das einmal macht bei dem wird das auch für die Zukunft vermutet.


-- Editiert von Potzblitz am 08.07.2008 16:19:04

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