guten tag,
ich bin selbsständiger unternehmer und verkaufe neben haushaltswaren und auch geschenkartikel.
vor kurzem habe bei einerladenauflösung schmuck und darunter 20 uhren erworben.
unter diesen uhren war eine uhr die von einem testkäufer der firma richmont gruppe bzw. baume & mercier für 10 euro erworben wurde. nun habe ein schreiben von einem anwalt bekommen, der die wahrnehmung der interessen der firma im bezug auf geschmackmuster vertritt. die uhr hat ähnlichkeit mit der uhr der firma aber sie ist nicht identisch! nun möchte der anwalt neben seine kosten in höhe von 2000 euro auch noch einen schadenersatz in höhe bisher 50000 euro. dies wurde eine insolvenz bedeuten. ich würde mich sehr über infos freuen, wie und was mich erwartet und was ich unternehmen kann, bevor ich einen anwalt einschalte?
verbleibe mit freundlichen gruß
-----------------
""
geschmacksmuster recht
10. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2011 | 12:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
geschmacksmuster recht
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. März 2011 | 14:39
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
die uhr hat ähnlichkeit mit der uhr der firma aber sie ist nicht identisch!
"Identisch" ist beim Geschmacksmuster auch nicht erforderlich.
Letztlich wird man das von einem Fachmann prüfen lassen müssen, wie die Erfolgsaussichten der Gegenseite sind.
quote:
auch noch einen schadenersatz in höhe bisher 50000 euro
Sicher? Geht es nicht nur um den Streitwert bzgl. Unterlassung? Welchen konkreten Schaden i.H.v. 50.000 EUR kann die Gegenseite denn für 20 Uhren anführen?
Der Witz ist ja, daß kniffligerweise im Gegensatz zur Thematik "Raubkopien" hier ja das Argument "die Käufer hätten ansonsten ein Original für 2.500 EUR/Stück gekauft" nicht greift. (Bei den "Raubkopien" nutzt der Betreffende eine Software, wofür er normalerweise zahlen müßte, daher Nutzung ohne Zahlung = Schaden.) Hier hat der Käufer ja kein Original gekauft, sondern eine komplette Fälschung, sodaß dadurch B&M kein direkter Schaden entstanden ist; lediglich das Unterlassungsinteresse ist hoch, weil der Ruf der Firma auf dem Spiel steht.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.017
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten