unwiedriger wettbewerb

1. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Moritzmu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unwiedriger wettbewerb


Hallo,

folgendes Problem hat sich ereignet und ich brauche dem bezgl. dringend hilfe...

Eine KFZ Werkstatt mit autohandel wurde vor ca. 3 monate angezeigt wegem unlauter wettbewerb.
es wurde vom inhaber ein privatauto inseriert wo im hintergrund das firmenschild an der wand zu sehen war. Eine unterlassungsklage wurde unterschrieben.
Und die strafe wurde für das vergehen gezahlt.

jetzt hat sich folgendes Problem ereignet:

genau an der werkstatt dran ist eine tankstelle die aber NICHT zur werkstatt gehört. Diese Tankstelle hat auch eine Waschstrasse.
Eine Privatperson hat jetzt sein Auto gewaschen und es rausgefahren und auf dem Gelände fotos vom Auto gemacht um es zum vekauf anzubieten.
bei den Fotos ist wieder ein bild aufgetaucht wo das logo der firma zusehen ist.
Schon hat sich der anwalt von dem die unterlassungsklage ausging sich wieder gemeldet und behaart auf die unterlassungsklage. In diesem Fall kann die werkstatt doch da nichts für oder?
Das Fahrzeug wurde von einer fremden Privat Person inseriert, nicht von der werkstatt. Liegt ein unlauter wettbewerb vor?

Danke für die hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Liegt ein unlauter wettbewerb vor?


Natürlich nicht. Die Gegenseite müßte schon beweisen, daß vom Unterlassungsgegner (der Werkstatt) gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde.

Es hängt natürlich auch am Wortlaut der UE. Hoffentlich hat man nicht unklugerweise sowas unterschrieben wie "verspricht ... es zu unterlassen, mit 'Privatverkauf' unter Verwendung des Logos ... zu werben oder werben zu lassen ". Dann könnte man über die verständige und gemeinte Auslegung des kursiven Teils lange streiten...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Nur der Vollständigkeit halber:

Es heißt "wettbewerbswidrig" (ohne "e" ) bzw. "unlauterer Wettbewerb" (nicht "unlauter W." ).

"Unwidrig" gibt es weder mit noch ohne "e" und wenn es das gäbe, wäre "unwidriger Wettbewerb" ja gerade "nicht widrig", also rechtens. ;)

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