Abmahnung - Schuldner vermögenslos (dringlich)

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Abmahnung - Schuldner vermögenslos (dringlich)

Hallo liebes Forum,

folgendes:

Jemand hat urheberrechtlich geschützte Bilder vervielfältigt und für seine Zwecke verwendet.
Trotz mehrmaliger Unterlassungsforderung macht dieser Jemand munter weiter.

Der Urheber beauftragt nun einen Anwalt und denkt sich nichts weiter, da die Kosten der Abmahnung ja in der Regel der Abgemahnte trägt.

Jetzt hat der Urheber nachdem sein Anwalt die Abmahnung mit Fristsetzung verschickt hat eine Rückmeldung des Anwalts der Gegenseite erhalten.
Es wurde eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben mit dem Vermerk, dass der Mandant Student und somit vermögenslos sei.

Der Urheber hat jetzt große Bedenken, dass er mit seinen Forderungen nicht weit kommt und meinen Anwalt selbst bezahlen muss (ca 2000EUR)
Würde er vor Gericht gehen müsste er ja noch weitere Kosten tragen!

Meine Frage wäre:

Hätte der Abmahnende noch irgendeine Chance, an das Geld zu kommen, oder ist es bei einem Studenten hoffnungslos?
(EV, Pfändung, etc.) Kostet ja auch alles Geld.. :(

Falls er kein Geld sieht, wäre es möglich eine Zahlung zu verweigern, da er als 17-jähriger möglw. eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten benötigt, um einen Anwalt zu beauftragen? Oder haften dann die Erziehungsberechtigten dafür?

Der Abmahnende sträubt sich mittlerweile davor seinen Anwalt um Rat zu bitten, da das am Ende noch weitere Kosten mit sich zieht und fragt deshalb ein Forum um Rat.

-- Editiert von Daniel Daniel am 27.01.2009 14:25

-- Editiert von Daniel Daniel am 27.01.2009 14:25

-- Editiert von Daniel Daniel am 27.01.2009 14:39

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18 Antworten
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#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Hätte der Abmahnende noch irgendeine Chance, an das Geld zu kommen, oder ist es bei einem Studenten hoffnungslos?

Wenn er sich einen Titel gegen den Studenten besorgt, kann er 30 Jahre lang vollstrecken. Irgendwann wird auch ein Student ja mal in Lohn und Brot sein. :)

> wäre es möglich eine Zahlung zu verweigern, da er als 17-jähriger möglw. eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten benötigt, um einen Anwalt zu beauftragen?

Grundsätzlich ja. Wenn der 17-jährige hingegen Pech hat, könnte man ihm unterstellen, er habe davon gewußt, daß er im Zweifel nur einen schwebend unwirksamen Vertrag mit dem RA hat - dann könnte Eingehungsbetrug vorliegen. Anwälte sind bei Außenständen eigentlich nicht zimperlich.

> Oder haften dann die Erziehungsberechtigten dafür?

Nein.

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#2
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank Wellkamp!

Kann jemand sagen, welche Kosten in etwa auf jemanden zukommen würden, der einen solchen Titel erwirken lässt?

Welche Wege würde es geben an das Geld zu kommen?


Die Urheberrechtsverletzung erfolgte bei Ebay, folglich hat der Abgemahnte auch Gewinn erzielt (ca 1000EUR) Vermutungen nach verkauft dieser unter anderem Accountnamen weiter. Kann man das festhalten und das als Einkommensbeweis werten?

In dem Schreiben des Anwalts der Gegenseite steht geschrieben, dass der Mandant nicht gewerblich sondern privat tätig ist.
Meiner Meinung nach nicht richtig, da der Betroffene über einen Zeitraum von 3 Monaten über 50 Artikel verkaufte.

Könnte man darüber Druck machen? Wenn nicht, worüber dann?


Ich bedaure die vielen Fragen, die ich demnächst wohl auch weiter stellen muss.
Ich bin dankbar für jede Antwort und persönlichen Ratschlag, der hier gepostet wird.


PS: Ist es zwecks besserer Veranschaulichung erlaubt hier Fakten bzw. Zahlen zu nennen? Bin leider etwas unbeholfen.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Kann jemand sagen, welche Kosten in etwa auf jemanden zukommen würden, der einen solchen Titel erwirken lässt?

Im Idealfall genügt ein Mahnbescheid, das kostet fast nichts.
Wenn du hingegen klagen mußt, google mal "Gerichtskostenrechner" und halte die Streitsumme bereit.

> Welche Wege würde es geben an das Geld zu kommen?

Mahnbescheid; wenn dem widersprochen wird, hilft nur Klage.

> Gewinn erzielt (ca 1000EUR) Vermutungen nach verkauft dieser unter anderem Accountnamen weiter. Kann man das festhalten und das als Einkommensbeweis werten?

"Vermutungen" können schlechterdings kein "Beweis" sein. Ob du beweisen kannst, daß es sich um dieselbe Person handelt, mußt du wissen. Halte ich für schwierig (außer vielleicht durch Testkauf o.ä.).

> Meiner Meinung nach nicht richtig, da der Betroffene über einen Zeitraum von 3 Monaten über 50 Artikel verkaufte.

Das allein reicht für Gewerblichkeit nicht aus. Waren es Neuwaren? Handelt er erkennbar in Ausübung gewerblicher Tätigkeit (oder verkauft er vielleicht nur seinen Speicher leer)?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
hat eine Rückmeldung des Anwalts der Gegenseite erhalten.
Es wurde eine selbst verfasste Unterlassungserklärung abgegeben mit dem Vermerk, dass der Mandant Student und somit vermögenslos sei.

Lachhaft. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Offenbar hat der Student genug Geld um eine Anwalt zu beauftragen.

Sofern die Abmahnung berechtigt ist und der Vorgang beweisbar ist würde ich als nächstes dann klagen. Wieso 2000 EUR Anwaltskosten ? Welcher Streitwert wurde denn angesetzt ? Wieviel waren denn die Bilder wert ?

Eine Alternative ist auch die Abtretung der Rechte an den Anwalt und der Anwalt klagt dann seine Gebühren selbst ein. Manche Anwälte bieten das an wenn der Fall relativ klar ist. Und der Student wird 100%ig spätestens in einigen Jahren etwas zum Pfänden haben. Der studiert ja nicht aus Langeweile.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Vorerst einmal ein Danke für die zeitnahen Beiträge.

Der Gegenstandswert beträgt ca 35 000 €!
Gesamtlizenzen für ca 200 Lichtbilder
pro Lizenz 90€ +50% Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers.
(ziemlich niedrig angesiedelt nach MFM)

Die Anwaltskosten betragen 1600€ es wurden noch weitere Leute abgemahnt.
Nach dem 2. Account wird recherchiert und Ebay wird die Daten übermitteln, anhand dessen man feststellen kann, ob es sich hierbei um dieselbe Person handelt.

Sollte jetzt noch jemand anders zahlungsunfähig sein, könnte das Schwierigkeiten geben.
Wobei ich ziemlich unsicher bin ob die Prozesskosten bei dem hohen Streitwert finanzierbar sind..


Dankbar für alle Antworten 5*****




1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Ebay wird die Daten übermitteln, anhand dessen man feststellen kann, ob es sich hierbei um dieselbe Person handelt

Ohne dir persönlich nahe treten zu wollen, aber ich hoffe doch, eBay nimmt es mit dem Datenschutz etwas genauer und gibt solche Daten nur an die Staatsanwaltschaft. Oder bist du im VERI-Programm?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

ich komme nach einer operation gerade aus dem krankenhaus..

bin im Veri-Programm angemeldet.
ein käufer hat den namen mitgeteilt, die daten wurden ohnehin schon an den anwalt übermittelt. Es handelt sich um dieselbe Person. Wahrscheinlich auch unter demselben Namen angemeldet, was wiederum heißt: vermögenslos

Wie rechnet ihr die Chancen aus?
ca 8000€ Schadensersatz wurden gefordert und vielleicht ist ja eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wer kennt sich mit so Fällen aus oder hat Erfahrungen die er mit mir teilen möchte?

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Offenbar hat der Student genug Geld um eine Anwalt zu beauftragen.

Oder er hat Beratungshilfe in Anspruch genommen, schon mal daran gedacht?

> Wie rechnet ihr die Chancen aus?

Glaskugel. Vielleicht ist der Student wirklich bettelarm, vielleicht verdient er gut nebenbei, vielleicht ist er Millionärssohn. Wer kann das wissen?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Welche Beratungshilfe soll es denn konkret sein ?
Prozesskostenhilfe wohl kaum solange es um aussergerichtliche Auseinandersetzungen geht.
Solange ein Anwalt zurückschreibt und keine caritative Einrichtung oder ein Verbraucherschutzverein glaub ich den Nonsens nicht.

Die Tatsache, dass der Anwalte betont der Klient sei mittellos, läßt mich hellhörig werden. Warum sollte man Dir das auf die Nase binden, wenn er wirklich mittellos ist ? Doch nur um Dich zu verunsichern und von der weiteren Verfolgung abzubringen. Wenn er mittellos wäre könnte es ihm *******gal sein und bräuchte er noch nicht mal in irgendeiner Form auf die Abmahnung reagieren.

Naja beim Abmahnen kann man natürlich Pokern. Wenn ich es richtig deute möchte Daniel neben den Anwaltskosten offenbar auch das Honorar nachgezahlt haben in Größenordnung von EUR 35.000,00 - sehe ich das richtig ?

Die Frage ist natürlich immer, was im konkreten Fall angemessen und durchsetzbar ist. Da muss man abwägen im Einzelfall. Tatsache ist, dass eine Abmahnung nur die halbe Miete ist und man sich immer fragen muss, was macht man wenn keine Unterlassungserklärung kommt. Der nächste Schritt ist entweder die Klage (in die Vollen) oder die Sache im Sande verlaufen lassen. Aber dann hat man die Anwaltskosten selbst im Nacken.

Ich bin der Meinung es lohnt sich Geld in die Hand zu nehmen für eine solche Klage mit einem anschließenden 30jährigen Titel, gerade bei einem jungen Studenten. Der kann noch richtig ackern im Leben. Und die Zinsen bekommst Du ja auch, besser kann man sein Geld kaum anlegen. Meine Meinung. Bei einer Oma mit 70 würde ich sicherlich nichts mehr machen, das ist rausgeschmissenes Geld.

Und man kann ja auch noch verhandeln über die Summe, z.B. freiwillige 5.000 bis 10.000 sind u.U. besser als eine überzogene Klage mit 35.000 - aber das musst Du und Dein Anwalt einschätzen was vor Gericht auch als angemessen durchkommt.

Gerichtskosten sind ca. EUR 1.000,00 bei dem Streitwert von EUR 35.000.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Warum sollte man Dir das auf die Nase binden, wenn er wirklich mittellos ist ?
> Doch nur um Dich zu verunsichern und von der weiteren Verfolgung abzubringen.

Das macht die Behauptung aber nicht zwingend unwahr.

> Wenn er mittellos wäre könnte es ihm *******gal sein und bräuchte er noch nicht mal in irgendeiner Form auf die Abmahnung reagieren.

Nö, auch dann würde er sich überlegen, ob er wirklich gerne einen Titel gegen sich hätte, der ihn 30 Jahre bis an die Pfändungsgrenzen zur Zahlung zwingt.

Fakt ist, ohne fehlerfreie Glaskugel kann man nicht sagen, ob die Aussage wahr ist oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Natürlich kann man es nicht sagen ob er vermögenslos ist oder nicht.
Tatsache ist, dass es meistens Schutzbehauptungen sind.
Sonst könnte er diesen Umstand auch selbst mitteilen und nicht über einen zusätzlichen Anwalt (den er sich dann gar nicht leisten kann).

Das riecht nicht nur nach Verarschung, das stinkt bis zum Himmel.
Ausserdem, was heißt das schon vermögenslos.
Es heißt nicht, dass der Student keine Einkünfte hat und in Saus und Braus lebt.
Studenten geht es häufig besser als manchem Arbeiter.

Ich würde das Geld in den Titel unter diesen Gesichtspunkten investieren.
Und halte das Investment für besser als Geld in irgendwelche Aktien zu investieren.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich werde den Sachverhalt nocheinmal genauer schildern und zusammenfassen:



Der Gegenstandswert beträgt ca. 35.000€ d.h. der Wert der gesamten Anzahl der Lichtbilder.

Ein Schadensersatz wurde in Höhe von über 8000€ gefordert, welcher sich nach den gängigen Lizenzkosten für Lichtbildmaterial zusammensetzt.

Gebühren der Abmahnung betragen knapp 1600€


Recherchen ergaben folgendes:

Der Abgemahnte studiert das Wirtschaftsingenieurwesen (seit 2006)

Er scheint nach aufgetauchten Fotos normal zu leben und nicht in Saus und Braus (normales Studentenleben)

Der Vater ist Dipl.-Ing., was nicht zwangsläufig bedeutet, dass er auch gut verdient.
Der Abgemahnte ist ohnehin volljährig und für sich selbst verantwortlich.

Er scheint iranischer Abstammung, womit wir beim nächsten Sorgepunkt wären:

Was wenn der Abgemahnte ins Ausland reist?

Ich habe nicht genug Geld um Abmahn-, Anwalts-, Prozess-, GV-Kosten zu bezahlen um am Ende nichts wiederzubekommen!

Und wie funktioniert das mit der Prozesskostenhilfe? Mit 17 Jahren ist man nunmal nicht ganz so vermögend.. :(

Langsam macht sich Unmut breit, da Anwälte ja schließlich nicht nur aus Nächstenliebe arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

"Ich bin mittellos" über einen Anwalt mitteilen zu lassen ist zu 90% eine Schutzbehauptung und QUASI ein Eingeständnis der Schuld (der Anwalt würde sonst irgendwas anderes behaupten, wenn er ein anderes Argument hätte).

Wenn jemand nun wirklich MITTELLOS ist, dann kann das ein mit 1600,- EUR bezahlter Anwalt mittels Inkassobüros, Schufa oder sonst was herausfinden. Oder man fährt z udemjenigen hin und schaut sich mal das Haus + Auto an (von außen!).

Wenn man es drauf anlegt und derjenige wirklich kein freies Kapital hat, dann zwingt man den Schuldner zu einer EV und bekommt einen 30 Jahre gültigen Titel (EV muss aber alle paar Jahre wieder beantragt werden). Kostet auch alles Zeit + Geld.

Wenn er nun abhaut, dann haut er eben ab. Pech.



So. Nun stehe ich als selbst Unternehmer zunächst auf der Seite des hier Fragenden, da ich die Problematik kenne... Aber ehrlich gesagt ist es mir schleierhaft, warum man wg. einigen Bildern 35.000,- EUR ansetzt und nacher SELBST seinen Anwalt nicht bezahlen kann. Das klingt mir sehr, sehr "eifrig". Nach dem Motto "wenn schon, denn schon". Man sollte immer in der richtigen Liga bleiben und erst dann 35.000,- EUR ansetzen, wenn man schonmal 35.000,- verdient hat.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Jetzt bin ich aber auch erstaunt. 17 Jahre ?
Wieviel hast Du denn bisher mit den Bildern verdient ?
Scheint mir aber auch so, als ob das jemand ein bischen nach den Sternen gegriffen hat.
Sorry für die Kritik Daniel, aber verhältnismäßig klingt mir das jetzt nicht.

Und die Diskrepanz zwischen 8.000 und 35.000 ist mir jetzt auch nicht klar.

quote:

Der Gegenstandswert beträgt ca. 35.000€ d.h. der Wert der gesamten Anzahl der Lichtbilder.

Ein Schadensersatz wurde in Höhe von über 8000€ gefordert, welcher sich nach den gängigen Lizenzkosten für Lichtbildmaterial zusammensetzt.


Ich würde empfehlen mit dem Gläubiger zu verhandeln.
Ich würde über den Anwalt anbieten, die Sache nicht weiter zu verfolgen wenn der Gläubiger sagen wir mal 3.000 EUR anerkennt und bezahlt - notfalls auf Raten.

Das Problem bei Abmahnungen ist immer eine mögliche Insolvenz / Zahlungsunfähigkeit des Gegners. Deshalb sollte eine Abmahnung prinzipiell in erster Linie dazu dienen die Rechtsverletzung abzustellen und nicht Geld zu verdienen. Und der Streitwert sollte sich ein bischen an dem erzeugten Schaden orientieren.

Das muss man auch vorher mit dem Anwalt besprechen. Anwalt will immer möglichst hohen Streitwert weil er dann mehr an der Sache verdient. Letzten Endes muss aber der Mandant entscheiden ob lieber ein hoher oder niedriger Streitwert angesetzt werden soll.

Fazit: Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen (können).

Tipp: Nochmal mit dem Anwalt zusammensetzen und die Möglichkeiten ausloten.
Und gleich erklären, dass Dir das mit den Anwalts- und ggf. Gerichtskosten ein bischen über den Kopf wächst. Ehrlichkeit ist hier der richtige Wegweiser und wenn es ein vernünftiger Anwalt ist wird er das dann schon in die richtige Richtung managen können.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht vervielfältigt werden. Das ist klar.
Nach mehrmaligen Unterlassungsbitten per Mail antwortet derjenige nicht und stellt seine Artikel weiter ein. Ganz dreist hat er dann noch sein logo auf das bild gesetzt und weiterverkauft.
Da ich das nicht rechtens finde bin ich dann zum Anwalt gegangen, und aufgrund der hohen Anzahl der verkauften Artikel sind auch hohe Kosten zustande gekommen. Die Lizenzgebühr ist da als Mindestschaden anzusehen. Die Kosten sind aus einem Katalog der MFM entnommen, welche als Standard für Bildhonorare angesetzt werden (erscheint jährlich) siehe auch http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de/

Von daher ist es bei 198 Lichtbildern leider auch nicht ganz kostengünstig.

Von dem Betrag habe ich dann erst bei dem Entwurf der Abmahnung erfahren.
Wobei auch einiges mehr verlangt werden könnte, nach Erfahrung meines Anwalts aber ein weiter unten angesetzter Schadensersatz mehr erfolg verspricht.
(bei einer extrem hohen strafe bspw würde man das ganze finanziell ohnehin nicht mehr überleben)


zitat:

"Der Kostenberechnung liegt kulanter Weise lediglich eine 1,5 Gebühr bei einem Gegenstandswert in Höhe zu
Grunde. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei Spezialgebiet wie dem Urheberrecht auch eine 1,9
Gebühr berechnet werden könnte (vgl. LG München I, Urteil vom 19.10.2005, MMR 2006, S. 339 ff.). Zu-
dem ist ein Gegenstandswert in Höhe von 2.500,00 EUR pro Lichtbild sowie einem Aufschlag von lediglich
250,00 EUR für jeder weitere Angebotsnutzung bei einem Urheberrechtsstreit durchweg üblich und noch eher
an der unteren Grenze anzusiedeln (vgl. OLG Köln GRUR 1998, 724)."


natürlich möchte ich die möglichkeit auf schadensersatz nutzen (ich wurde wenige zeit vorher selbst auf über 1300€ abgemahnt !)

ebenso teilte mir mein anwalt mit, dass in der regel bei einer verhandlung 1/3 bis 1/2 der ansprüche bezahlt werden. (nach dem motto: schnelles geld ist gutes geld)

also ich würde sowieso eine verhandlung bevorzugen, bevor ich am ende selber zur kasse gebeten werde.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Also verhandeln tun Rechtsanwälte gerne weil dann zusätzliche Einigungsgebühren fällig werden. :augenroll:

quote:
Von daher ist es bei 198 Lichtbildern leider auch nicht ganz kostengünstig

Wo hat der Student denn eigentlich die 198 Lichtbilder her und für was hat er das verwendet ? Irgendwie ist das nicht so ganz nachvollziehbar. Also bei 2.500 EUR pro Lichtbild reden wir da von ganz anderen Summen, knapp 500.000 EUR.

Eine Frage: Hast Du mit Deinen Bildern überhaupt schon mal nennenswert Geld verdient ? Das wäre eigentlich die Voraussetzung für eine solche Klage. Es hätte auch vollkommen ausgereicht nur EINEN EINZIGEN Verstoß zum Gegenstand einer Abmahnung und späteren Klage zu machen. Wenn es nur um das Abstellen des Verhaltens geht und nicht Geld zu scheffeln mit nachträglichen Lizenzgebühren.

quote:
natürlich möchte ich die möglichkeit auf schadensersatz nutzen (ich wurde wenige zeit vorher selbst auf über 1300€ abgemahnt !)


Das Problem Auge um Auge und Zahn um Zahn trifft man bei Abgemahnten nicht selten und es entwickelt sich häufig zu einer regelrechen Abmahnwut. Nur weil ich selbst abgemahnt wurde suche ich mir jetzt auch ein Opfer das ich abmahnen kann.

Davon würde ich grundsätzlich die Finger lassen. Abgemahnt werden sollte nur wie erläutert um die Verletzung abzustellen. In der Regel hat der Abmahner einen Anspruch auf Erstattung der dazu notwendigen Kosten (RA Gebühren) das kann und sollte aber nie der Hauptzweck sein. Weil eben sowas wie hier geschildert passieren kann. Dass der Abgemahnte zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Dann muss man eben klagen.

Man sollte grundsätzlich das Geld für eine solche Klage übrig haben, sonst sollte man lieber die Finger davon lassen.


-- Editiert von Potzblitz am 31.01.2009 23:50

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ano_
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Einigungsgebühren? Auch das noch..

Die Bilder waren Produktbilder eines bekannten Online Auktionshaus.
Ich hatte diese Bilder selber erstellt und jemand anders hat sie vervielfältigt.
Wie gesagt habe ich ihn mehrmals per Mail dazu aufgefordert es zu unterlassen und nachdem keine Antwort kam und unzählige weitere Angebote eingestellt wurden habe ich mich an eine örtliche Kanzlei gewendet.
Die haben eine ganze Menge Angebote gesichert.

Die Kosten habe ich aus der Abmahnung entnommen.
Der Gegenstandswert hat mit dem Wert der Bilder zu tun:
In der Regel üblich 2500€ pro Lichtbild (Nur der Wert)

8000€ wären die gängigen Lizenzgebühren für eine zeitlich begrenzte Nutzung dieser Bilder gewesen.

(so wie ich das entnehmen konnte)


Ok,

Was mache ich, wenn der Schuldner kein Geld hat?
Immerhin bin ich ja selber mittellos..

Ich hoffe, dass jemand Rat für mich übrig hat. :bang:

-- Editiert von Daniel Daniel am 02.02.2009 20:29

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
Einigungsgebühren? Auch das noch..

Ja leider. Ein Anwalt kann durchaus das Doppelte verdienen, wenn er erstmal einen zu hohen Streitwert ansetzt und ihn anschließend selbst runterhandelt. Tolle Beratungsleistung oder ?
Wie heißt es so schön bei Matrix: Willkommen in der Wirklichkeit. :augenroll:

quote:
Immerhin bin ich ja selber mittellos..

Das tut mir leid, hatte ich aber bereits vermutet als ich 17 Jahre gelesen habe. Nix für ungut. Hat denn der Anwalt nichts gesagt ? Ich meine da kommt ein 17 jähriger der einen Rechtsstreit über 35.000 EUR lostritt. Der muss sich doch auch Gedanken machen wer sein Honorar zahlt. Eigentlich ist eine der gängigen Fragen bei einer Abmahnung: "Was machen wir wenn die Gegenseite nicht auf die Abmahnung reagiert oder keine Unterlassungserklärung abgibt ?"

Diese Frage sollte man sich IMMER ernsthaft stellen. Für die meisten Firmen ist das kein großes Problem weil das vordergründige Ziel die Abstellung des angemahnten Verhaltens ist. Wenn man dann auf den Kosten sitzenbleibt, so what oder **** happens. Darf das unternehmen aber nicht gefährden. Deshalb muss der monetäre Vorteil aus der Unterlassung deutlich höher sein als eventuelle Kosten.

Ab zum Anwalt, reinen Wein einschenken und beraten wie vorzugehen ist.
Meine Lösung lautet Betrag runtersetzen das zumindest alle Kosten gedeckt sind und dann selbst Geld verdienen mit den Bildern. Und nicht mit Abmahnungen.

1x Hilfreiche Antwort

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