Akte verschwunden - Schritte gegen die Bank?

4. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Klara33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
Akte verschwunden - Schritte gegen die Bank?

Hallo an alle!

So, ich hoffe, ich hab jetzt das richtige Forum am Wickel. Hab schon mal bei Arbeitsrecht gepostet, aber eigentlich geht es hier wohl eher um Bankrecht.

Ich hätte da mal eine Frage:

Einem Bankkaufmann wird seitens der Bank fristlos gekündigt, hilsfweise ordentlich. Die Kündigungsschutzklage läuft, es bestehen sehr gute Chancen, dass der Gekündigte seinen Job zurückbekommt, da die Kündigung kaum durchgehen wird. Termin zur streitigen Verhandlung ist erst Ende August. Der Gekündigte hat eine Eigentumswohnung, die über die Bank, bei der er gearbeitet hat, finanziert wird. Da der Gekündigte jetzt eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen hat (Widerspruch etc. läuft), sieht es finanziell natürlich schlecht aus. Die Kreditraten laufen schließlich weiter.
Die Bank hat ihm außerdem mitgeteilt, dass er - da er nicht mehr Mitarbeiter ist - nun den Kredit, die Kontoführung etc. unter normalen Kundenbedingungen weiterführen muss. So weit, so gut.
Der Gekündigte will die entsprechenden Schritte einleiten und auch versuchen, den Finanzierungsplan für die Wohnung umzustellen. In diesem Plan sind auch Bausparverträge mit drin, die er versuchen will aufzulösen, um erst mal die größten Geldsorgen loszuwerden (ob und wie das funktioniert, ist 'ne andere Frage, aber das wird man dann sehen).

So, und nun das Problem: der Gekündigte hat sich eine Kundenberaterin gesucht, um die ganze Angelegenheit zu regeln. Diese versucht seit über 2 Wochen, die Kreditakte vom Gekündigten zu bekommen - erfolglos! Es heißt die Akte wäre irgendwie verschwunden, nicht aufzufinden und was weiß ich, die Akte ist scheinbar weg!

Was kann man hier tun? Das kann doch nicht sein, dass auf einmal die Akte weg ist. Das Ding mit der Kündigung ist schon absolut absurd und haarsträubend. Nun sind dem Gekündigten auch noch die Hände gebunden, irgendeine Lösung für den Kredit und die finanzielle Situation überhaupt zu finden.
Kann man da aktuell irgendwelche Schritte gegen die Bank einleiten? Und wenn die Klage erfolgreich ist, kann man dann Schadensersatz geltend machen? (Überziehung des Kontos, ggf. Kosten die anfallen, wenn Bausparverträge aufgelöst werden müssen etc.?) Müsste doch eigentlich gehen oder?

Wär schön, wenn Ihr einen Tip für mich hättet.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

der Banker hat ja sicher Kopien von allen Verträgen, Zusagen, Vereinbarungen etc. somit ist die Beratung durch die Mitarbeiterin ja schon ein ganzes STück weit möglich. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist sie ja in der gleichen Bank - somit sind die Daten ja alle nachvollziehbar.

Was die Akte anbelangt: hier hat die Bank gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen und muss m.E. für alle Folgekosten, die daraus entstehen, aufkommen. Aber da wird der Nachweis sicher fast unmöglich sein.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

sollte sich der Vorgang bei einer Volksbank abspielen, ist das in 'Verlustgeraten' von belastenden Akten ein regelmäßiges *Spielchen*!

Sie müssen über einen längeren Zeitraum (ca. 2 bis 3 Jahre) sehr hohe Belastungen aushalten, dann gelingt Ihnen eventuell der Erfolg.

Wir haben mit einem sehr guten Anwalt, den das Verhalten der VoBa zuletzt persönlich geärgert und angespornt hat, so eine Geschichte im hohen 6-stelligen Bereich zum Obsiegen gebracht. Allerdings erst vor einem OLG !!

Ihnen viel Erfolg und psychische Kraft.
:wipp:

Mfg

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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