Alleinbewirtschaftungsrecht zulässig?

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
BenAlibi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinbewirtschaftungsrecht zulässig?

Folgende Situation: mein kleines Unternehmen führt kulturelle Veranstaltungen durch (Konzerte, Theater, Kabarett etc.). Für eine größere Veranstaltung planen wir nun Räumlichkeiten in der Halle XYZ zu mieten. Da sich die Veranstaltungen für ein kleines Unternehmen wie meines, das keine staatl. Unterstützungen bezieht, eigentlich überhaupt nur noch durch Zusatzeinnahmen aus dem Getränkeverkauf refinanzieren lassen haben wir bei der Halle XYZ angefragt ob wir dann dort selbst den Getränkeverkauf mit eigenem Personal übernehmen können. Die Halle XYZ verweist uns auf den Pächter ABC der dortigen Gastronomie mit dem Hinweis "Die Halle XYZ hat einen eigenen Gastronmiepächter ABC. Dieser hat das Alleinbewirtschaftungsrecht und auch die Pflicht." Nun frage ich mich, ob dies so in Ordnung ist, immerhin mieten wir ja die Räumlichkeiten und sollten doch dann auch unabhängig darin arbeiten können. Natürlich würden wir die Getränke auch über den Pächter ABC beziehen gegen einen geringen Aufpreis zu dessen Einkaufspreis, somit hätte er ja dann auch noch daran verdient. Mich würde generell nur interessieren ob solche, aus meiner Sicht, Knebelverträge überhaupt zulässig sind, also dass ich einen Veranstaltungsraum für viel Geld miete und darin ein anderer dann ohne sich großartig anzustrengen mitverdient - immerhin kostet es viel Geld (für Werbung durch Plakate, Flyer, Anzeigen) Menschen zu einem Event zu bringen und der Gastronom ABC würde ja in diesem Fall ohne einen Finger für Werbung zu rühren den Gewinn durch den Getränkeverkauf einfahren. Das scheint mir nicht sehr logisch. Falls der Pächter ABC sich nun stur stellt und uns auch die Getränke nicht zum Weiterverkauf zur Verfügung stellen will sondern ausschließlich selbst dort agieren will - ist das wettbewerbsrechtlich zulässig oder haben wir das Recht auch selbst zu verkaufen, wenn wir die Ware über ihn beziehen?

Würde mich über eure Meinung / Erfahrungen zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank schon mal.

Ben

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Nun frage ich mich, ob dies so in Ordnung ist, immerhin mieten wir ja die Räumlichkeiten und sollten doch dann auch unabhängig darin arbeiten können.

Das ist immer eine Frage dessen, was im Mietvertrag geregelt ist. Stichwort Vertragsfreiheit.
Der Vermieter kann ja auch festlegen "ich vermiete, erlaube aber überhaupt keine Gastronomie, keine Musik, keine Minderjährigen und keine Sportveranstaltungen". Dann kannst du auch nicht sagen "ich habe doch gemietet, also kann ich da auch ein Fußballspiel von 14-jährigen veranstalten".

> ob solche, aus meiner Sicht, Knebelverträge überhaupt zulässig sind

Du bist ja nicht verpflichtet, dort zu mieten, oder? (Im übrigen kennen viele Kneipenpächter das "Problem", daß sie sich mit der Pacht an eine Brauerei binden.)

> ist das wettbewerbsrechtlich zulässig

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen