Hallo
Ich habe eine völlig unbegründete wettbewerbsrechtliche
Abmahnung erhalten und diese selbstredent nicht unterzeichnet
weswegen der schreibende Rechtsanwalt nun eine einstweilige
Verfügung beantragt hat.
Nun möchte ich mich vor dem Landgericht selbst vertreten und habe auch die Gegenargumentation dort eingereicht.
Jetzt fällt uns gerade auf: Ist diese "Eigenarbeit" eigentlich
zulässig oder muß ich mich von einem Anwalt vertreten lassen?
Danke und Grüße an`s Forum.
Anwalt ja oder nein?
4. August 2006
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Frage vom 4. August 2006 | 21:21
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 13x hilfreich)
Anwalt ja oder nein?
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#1
Antwort vom 5. August 2006 | 09:44
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 6. August 2006 | 10:45
Von
Status: Praktikant (537 Beiträge, 179x hilfreich)
quote:
hallo, vor dem Landgericht besteht i.d.R. Anwaltszwang.
Echt? Ich habe mich vor ein paar Jahren mal in einem Prozeß vor einem Landgericht selbst vertreten. Hat auch ganz gut funktioniert und eine Haufen Geld gespart.
-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "
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#3
Antwort vom 6. August 2006 | 12:49
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 577x hilfreich)
§ 78 ZPO
[Anwaltsprozeß]
(1) Vor den Landgerichten und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges müssen die Parteien sich durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen (Anwaltsprozeß
#4
Antwort vom 6. August 2006 | 19:35
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 7. August 2006 | 17:05
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
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