Anwaltskosten, aber keine Rechnung

11. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mister W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten, aber keine Rechnung

Hallo an alle,
ich habe Anwaltskosten zu tragen und habe eine Auflistung der Berechnung mit einem netto Betrag. Diesen Betrag soll ich offenbar überweisen.

Warum habe ich keine Rechnung und warum ist nur der Netto Betrag aufgelistet?

Vielen Dank!

PS: Wahrscheinlich ist dies das falsche Unterform, ich wusste jedoch nicht, wohin es sonst passen könnte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es gibt hier eigens ein Forum für 'Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten'. Stell die Frage dort ein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

In der Regel handelt es sich dabei um gegnerische Rechtsanwaltskosten nach einem verlorenen Prozess. Die Kosten sind dann in dem Urteil aufgelistet, das Finanzamt akzeptiert eine entsprechende Kopie als Rechnungsbeleg. Eine Extra Rechnung wird vom RA nicht ausgestellt. Das FA geht davon aus, dass es bei einem Gerichtsprozess korrekt zugeht und zweifelt die Beträge daher nicht an.

Nach §10 Abs.1 UStG ist eine Voraussetzung der Besteuerung mit Umsatzsteuer der Leistungsaustausch (Waren oder Dienstleistungen). Findet kein Leistungsaustausch statt, fällt keine Umsatzsteuer an. Bei den vom Anwalt geforderten Zahlung handelt es sich in aller Regel um eine Art Schadenersatz für den eigenen Mandanten.

Da der Mandant (wenn er gewerblich tätig ist) die vom Anwalt in seiner Rechnung verlangt Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, entsteht ihm dadurch kein Schaden. In der Regel erfolgt bei der Aufstellung ein Hinweis, dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist und demzufolge kein MWSt. Anteil anfällt. Das gleiche gilt prinzipiell für alle weiteren Ausgleichszahlungen. Auch Versicherungen zahlen bei Schäden keine MWSt. aus wenn der Begünstigte vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Handelt es sich hingegen um eine Privatperson, ist die zu entrichtende MWSt. vom Gegner zu bezahlen.

Es wird auch keine gesonderte Rechnung vom Anwalt ausgestellt, weil der eigene Mandant die Rechnung erhält. In der Klage wird nur der entstandene Schaden geltend gemacht und an den Mandanten nach Zahlung weitergeleitet. Es handelt sich dabei um einen sog. durchlaufenden Posten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mister W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank. Das hat mir sehr geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

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