Auflösung und Neugründung als GbR WARE?

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sithimperator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung und Neugründung als GbR WARE?

Hallo,

hoffe man kann mir weiterhelfen. Es geht um folgenden Sachverhalt.

Man besitzt ein "Kleingewerbe" also keine UST auf der Rechnung und unter der Richtlinie eines Kleingewerbes.

In der EÜR muss man ja Einnahmen - Ausgaben = Gewinn berechnen. So jetzt meine Frage.

Wenn man 2 Jahre lang das praktiziert hat und Verluste gemacht hat und darauf hin das ganze beendet, aber weiterführt als GbR, da eine zweite Person mitmachen möchte. Wie nehme ich die übrig gebliebene Ware mit in die GBR??

Also nach 2 Jahren löst man das Kleingewerbe XY auf und macht eine neues Kleingewerbe als GbR . Natürlich wurde die Auflösung dem Staat mitgeteilt und die Neugründung + Gewerbeschein.

Jetzt steht man im 3 Jahr was ja eigentlich das 1 Jahr für die GbR ist. Man hat aber noch Ware übrig die damals in der ersten "Firma" gekauft wurde und auch in die EÜR als Einkauf (also Verlust) eingetragen wurde.

Man muss doch jetzt keine Bilanz erstellen??

Oder kann man sagen ne ne so lassen und alles was die Firma XY in den ersten 2 Jahren gemacht hat nicht mehr mit in die GbR nehmen? Die Ware ist aber noch da........

Ist etwas verzwickt ich bitte um Hilfe. Danke im voraus


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Du hast offensichtlich soviel wie gar keine Ahnung, und ich zweifle ob eine Selbstständigkeit das Richtige für dich ist...
Zu deiner Frage:
Die Ware, die du zur neuen Firma "mitgenommen" hast, muss natürlich Wertmäßig bestimmt werden. Grundlage wäre hier der EK-Preis, der tatsächliche Wert der Ware kann allerdings auch darunter liegen.
Der Wert der Ware ist in der 1. Firma ein Verkauf und muss dort als Umsatz angegeben sein. Gleichzeitig gilt die Ware in der GBR als Wareneinkauf - also ist der Wert der Ware als Wareneinkauf zu buchen.
Ob du Bilanzierungpflichtig oder EÜR-Pflichtig bist, ergibt sich lediglich aus den Umsätzen nicht aus der Ware!
Das alles ist nicht verzwickt oder schwierig, sondern eine Frage von Grundwissen, in Buchführung, Steuern und Gewerbe!
Deine erste Firma hat schon Verluste gemacht, du hast keine Ahnung und machst die nächste Firma auf - na dann viel Glück!

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn die "erste Firma" geschlossen ist hast du vergessen die Restwaren irgendwie buchhalterisch zu bewerten.

Jetzt willst du sie dem GBR quasi verkaufen.

Am einfachsten wäre es wenn du den "Kaufpreis" in deiner "Steuererkläung" angibst und in der GBR als Ausgabe. Natürlich ohne MWST.

Ein Geschäft das sich alleine nicht lohnt läuft als GBR auch nicht besser. Und bei so wenig Grundkenntnissen ist das ganze fast sinnlos.

Ne "Bilanz" brauch man weder Allein noch in der GBR

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo mustermann2000!
So ist es!
Nur zur kurzen Erläuterung: Es gibt nach Umsatz gestaffelt (aktuelle Zahlen kenne ich nicht) verschiedene Gewinnermittlungsvorschriften. Beim Kleinstgewerbe reicht hier eine jährliche Erklärung und ein Kassenbuch... (kenne mich damit aber nicht aus!) auch erfolgt hier kein Ausweis der MwSt.!
Dannach kommt die EÜR - Einnahme-/Überschuss-Rechnung. Hier kommt dann auch die Berechnung der MwSt. zu tragen, die dann (je nach Umsatz) monatlich oder 1/4 jährlich berechnet und erklärt werden muss. Ab einem bestimmten Umsatz wird ein Unternehmen Bilanzierungpflichtig, Also Bilanz und G&V! Die Unternehmenform ist dabei unerheblich!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Wenn man 2 Jahre lang das praktiziert hat und Verluste gemacht hat


Klar erkennbar eine Bilanzierungspflicht :-)

quote:
Beim Kleinstgewerbe reicht hier eine jährliche Erklärung und ein Kassenbuch.


Nennt man dann wohl EuV, ein spezielles "Kleinstgewerbe" gibt es nicht. Es gibt eine Kleingewerberegelung für die Mächensteuerpflicht.

quote:
Die Unternehmenform ist dabei unerheblich!


Dann melde ich mir morgen mit meiner GmbH als Kleinunternehmer an, mir sind Bilanzen eh zuviel Arbeit, ich würde lieber ein Kassenbuch führen.

Spiel aber keine Rolle. Der kann nicht Warenbestand der platten Firma an seine eigene GbR verschenken um es dann zu verkaufen. Dann hätte er erst den Verlust abgeschrieben und dann damit noch mal Gewinn gemacht

K.





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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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