Aufträge an eine GmbH und Rechnungen jetzt von einer e.K.

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
BMMS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufträge an eine GmbH und Rechnungen jetzt von einer e.K.

Hallo,

ich hoffe das ist das richtige Forum. Wenn nicht bitte ich es zu entschuldigen.

Folgendes Problem:

Ich hatte im Frühjahr 2015 ein paar Aufträge an die XY GmbH vergeben. Es geht um insgesamt ca. 6.000 Euro. Die XY GmbH hat für diese Aufträge keine Rechnungen an mich geschrieben. Diese Firma wurde dann Anfang 2016 aufgelöst. Die Firma hatte zwei Geschäftsführer. Gesellschafter war eine Verwaltungs GmbH.
Geschäftsführer A hat nun eine andere GmbH und Geschäftsführer B hat ein Einzelunternehmen als e.K.
Dem Geschäftsführer B ist nun aufgefallen das man diese Aufträge nicht in Rechnung gestellt hat. Jetzt hat er mir die Rechnungen als e.K. zugeschickt obwohl diese e.K. diese Aufträge nicht erhalten hat sondern die aufgelöste GmbH.

Nun meine Frage: Darf diese e.K. mir diese Aufträge in Rechnungen stellen?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wenn die Leistung erbracht wurde und die Rechnung Ok ist:

Es gibt sowas wie Abtretung, sollte aus der Rechnung aber ersichtbar sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von BMMS):
Darf diese e.K. mir diese Aufträge in Rechnungen stellen?

Ja, darf er.

Die interesaantere Frage ist aber, ob man die bezahlen muss.

Da würde ich ja mal dem Rechnungssteller mitteilen, das sein Unternehmen keine derartigen Aufträge erteilt bekam und auch keine derartigen Aufträge ausgefüht hat und entsprechende Nachweise anfordern die gerichtsfest eine Berechtigung der Rechungsstellung belegen.

Dann mal schauen was kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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