Ausstieg aus einer GmbH & Co. KG als Kommanditist

11. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
unitedlb
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausstieg aus einer GmbH & Co. KG als Kommanditist

hallo!

ich habe vor aus einer von mir mitgegründeten GmbH & Co. KG auszusteigen. meine damalige einlage als kommanditist in die kg erhalte ich im vollen umfang zurück.
die gmbh ist ja die komplemetärin der kg - die firma macht noch keine umsätze deshalb frage ich mich ob es sein kann das durch meine auszahlung evtl. wichtige mindest grenzen für das stammkapital unterschritten werden und ich evtl. von späteren gläubigern belangt werden kann?
die firma ist bereits im handelsregister eingetragen.

vielen dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn der einzige Kommanditist ausscheidet und kein Einzelrechtsnachfolger gefunden wird, ist es eben keine GmbH & Co KG mehr und sie wird als solche aufgelöst, wobei die GmbH weiterbestehen kann.
Kommanditisten haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage und es ist Sache der GmbH, ob sie diese Haftung freigibt oder nicht.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wien1012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo!

Ich bin bei einer Firma mit 1% als Kommanditist eingetragen und meine Einlage waren 100€. Da ich falsch informiert wurde und bei der Gründung nicht aufgeklärt wurde das ich auch Hafte möchte ich aus dem ganzen Aussteigen, da ich mit der Firma nichts zu tun habe, und die Firma in Schulden ist. Ist das überhaupt möglich, und wie ist es am besten vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen

40x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie haften regelmäßig nur mit Ihrer Einlage, 100€. Meinen Sie, dass sich da ein großer Aufwand lohnt, zumal evtl. nichts mehr zu holen ist?

P.S. Neuen Thread öffnen wäre besser gewesen als an einen uralten dranhängen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

ist die Einlage wirklich 100 Euro oder gibt es eine höhere Hafteinlage und die 100 Euro waren nur ein Teil davon als Einzahlung?

Ich frage das, weil ich mir schwer vorstellen kann, warum jemand einen 1%igen Kommanditisten mit 100 Euro reinnnimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wien1012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

das Problem dabei ist, das ich dachte das ich nur als "Zeuge" mitunterschreibe, und nicht wusste das ich Kommanditist bin, das Geld habe ich der Firma auch nimals gegeben, aber im Handelsregisterauszug sind 100€ eingetragen. Mir geht es darum, das vor einer Woche ein Herr vom Gericht bei mir Zuhause wegen der Firma war, weil die Firma eben Schulden hat, und ich genau so hafte (hat zumindest der Herr vom Gericht gemeint).Aus dem Grund möchte ich mit dem gar nichts zu tun haben, da ich weder mit Geschäftsführer noch mit der Firma was zutun habe. Ist so etwas möglich, und wo kann ich das machen?

Herzlichen Dank
Ina

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

so einfach aussteigen funktioniert nicht, deswegen gibt es ja das Handelsregister, dass sich die Vertragspartner darauf verlassen können, dass jemand haftet. Wenn es aber wirklich nur 100 Euro sind, dann ist das ja nicht so schlimm, dass es sich lohnen würde, einen Anwalt einzuschalten (der dann aber wohl auch nur evtl. gegen die anderen Mitgesellschafter vorgehen könnte).
Das oben Gesagte gilt natürlich nur, wenn wir hier von deutschem Recht reden, bei ausländischem habe ich keine Ahnung.

1x Hilfreiche Antwort

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