Bank verändert einfach Kontomodell

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)
Bank verändert einfach Kontomodell

Hallo,

mein Freund studiert berufsbegleitend über eine Akademie und deshalb bei seiner Bank ein kostenloses "Studentenkonto" bekommen.

Im Juli bekam er ein brief, dass dei Bank das Konto zum Ende des monats wieder gebührenpflichtig macht.

Er hielt Schriftverkehr und sagte dass er noch Studiere.

Die Bank wollte eine Bescheinigung die er nicht einreichen konnte, da die Abendschule seit Mai vorbei war, und die Akedemie nur bis Mai diese ausstellt, allerdings die Prüfung erst jetzt dann los geht.

egal..

jedenfalls, wurden ihm für den Monat Juli einfach 10,85 kontogebürhn berechnet, obwohl es noch hies das konto wird nächsten monat angepasst, aber auf welches?

für den Monat August verlangen sie 8,95.

Geht das so einfach das Konto einfach zu wechseln und irgendwelche Gebühren zu erheben? es gab auch keine Benachrichtigung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> es gab auch keine Benachrichtigung?

Liest du eigentlich selbst, was du schreibst?

Da

> Im Juli bekam er ein brief, dass dei Bank das Konto zum Ende des monats wieder gebührenpflichtig macht.

schreibst du noch das Gegenteil.

> Geht das so einfach das Konto einfach zu wechseln und irgendwelche Gebühren zu erheben?

Kommt auf den Vertrag an. Grundsätzlich kann die Bank dir im Rahmen der Kündigungsfristen kündigen.
Oder sie kann die Gebühr erhöhen, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht (über das du belehrt werden mußt).

Eine Zahlungspflicht für Juli, wenn erst im Juli die Benachrichtigung kam, sehe ich allerdings nicht (außer der Vertrag gibt etwas anderes her und die dortige Regelung ist wirksam).

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#2
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

danke vorerst!

mit der benachrichtigung meinten ich, dass es keinen brief vor erhöhung oder bei erhöhunh im august gab, welche leistungen mein freund nun mehr hat?

es handelt sich doch um ein dauerschuldverhältnis oder nicht? also ständiger leistungsaustausch? und wenn die von der bank verändert wird muss doch dass irgendwo beim kunden niedergelegt werden oder nicht?

ich hab ihm gefragt, er meinte vor 3 jahren hatte ihm damals keiner über das sonderkündigungsrecht belehrt, es kann sein dass es vlt schriftlich festgehalten wurde in den agb´s aber wurde definitv nicht angesprochen.

bei finanzierungen weiß ich dass die berater immer darauf ausdrücklich hinweisen.

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> er meinte vor 3 jahren hatte ihm damals keiner über das sonderkündigungsrecht belehrt

Die Belehrung muß bei (jeder) Vertragsänderung erfolgen, nicht einmalig bei Vertragsschluß.

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#4
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

super...

und wie sollte sich mein kumpel jetzt am besten gegenüber seiner bank verhalten?

anfechten? oder ist die änderung von anfang an nichtig?

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#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Wenn er über ein Sonderkündigungsrecht nicht belehrt wurde, sollte er es schleunigst beweisbar (!) wahrnehmen, und zwar rückwirkend (da er so zu stellen ist, als habe er die Belehrung korrekt erhalten und entsprechend reagiert).

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#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Dass hier ein Sonderkündigungsrecht vorliegen sollte, ist aufgrund des Geschreibsels des / der TE nicht zu erkennen.
Wie es aussieht, erfolgte hier eine Befreiung von Kontoführungsgebühren für die Zeit des Studiums. Wenn der Freund dann nicht mehr nachweist, dass er noch studiert, fällt ggf. einfach die Befreiung weg, ohne dass der Vertrag in irgendeiner Weise geändert wurde und also irgendeine Belehrung erforderlich wäre.

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#7
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

er sagt es gab damals 3 kontomodelle

1 für studenten / azubis

2 günstiges mit wenig zinsen

3 ein teuereres wo es "mehr" zinsen wären


er entschied sich damals für das 1.

im juli bekam er den brief, dass es bei der bank neue kontomodelle gibt und seins einfach so abläuft
(stand unter anderem: für gute kunden gute kontomodelle. er schrieb zurück, bin ich ihnen nicht gut genug dass sie jetzt geld von mir wollen ;-) )

nach erkundigen, stellte er fest, dass die bank die gleichen hatte wir vor 3 jahren

also bat er die bank um stellungnahme

die schrieben nur, in 2 wochen wird eine gebühr verlangt oder legen sie eine bescheinigung vor

nachdem wie beschrieben die bescheinigung nicht mehr ausgestellt werden kann... da die abendschule vorbei ist aber prüfungen noch offen stehen....erhob die bank eine gebühr

allerdings nur auf dem kontoauszug sichtbar, ohne brief oder anruf was es kostet oder welche leistungen er jetzt hat

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