Bankauskunft bei Immobilienfinanzierung

26. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
andi46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Bankauskunft bei Immobilienfinanzierung

hallo, ich brauche dringend hilfe, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Wir wollen über eine Kreissparkasse unseren Hauskauf finanzieren. Soweit war erst auch alles klar. dann holte die KSK wo wir finanzieren wollen bei der KSK wo wir jetzt noch wohnen, also unserer hausbank eine bankauskunft ein. aufgrund dieser bankauskunft wurde die finanzierung abgelehnt. ich war mir keiner schuld bewusst und recherchierte bei meiner hausbank nach. da hies es dann, dass es innerhalb den letzten 12 monaten (vor 11 monaten) eine einzige lücklastschrift gegeben hat. ansonsten ist alles "sauber", natürlich auch die schufa. ich habe 5stelliges guthaben auf dem konto, der dispo ist nicht in anspruch genommen.
Ich teilte der finanzierenden Bank mit, dass es sich um nur eine rücklastschrift handelt. Daraufhin, aufgrund dass es nur 1 rücklastschrift gab, genehmigte man mir das Darlehen mit der bedingung mir von meiner bank schriftlich bestätigen zu lassen, dass es sich wirklich nur um 1 rücklastschrift handelt. Ich bat meine hausbank, mir nen 1 zeiler aufzusetzten, worin bestätigt wird, das es auch nur 1 rücklastschrift war. und nun komme ich zum problem; meine bank lehnt eine solche bestätigung ab. ich habe es telefonisch versucht, per email, letztendlich bin ich persönlich zum filialleiter der bank gegangen und habe versucht diese bestätigung zu bekommen. ohne erfolg. der filialleiter teilte mir mit, dass dies nicht möglich sei, da evtl. rückbuchungen in der zwischanablage [u][/u] gespeichert wären und sie daher nicht 100% bestätigen könnten, dass es nur 1 rücklastschrift gab. um diese zwischenablage durchzuschauen, würde es immens viel aufwand und zeit kosten und für mich finanzielle kosten (bis 2000 euro) entstehen. ich kann dies einfach nicht nachvollziehen. denn, wenn angenommen, auf den "ersten blick" nichts sichtbar ist, dann kann doch bei keiner bankauskunft guten Gewissens, gesagt werden, dass es keine rückbuchungen gab. Der filialleiter teilte mir noch mit, dass wenn er eine solche bestätigung schreiben würde, könnte er falls wir mal nicht mehr zahlen können, in haftung genommen werden.
natürlich gibt es kontoauszüge, aber nicht jede rücklastschrift ist daraus zu sehen (meine einzige auch nicht). natürlich bekomme ich dann aber von der bank einen auszug der die rücklastschrift aufführt. da aber nicht alle rücklasten in den kontoauszügen zwingend aufgeführt sind, ist es ja auch kein beweis wenn ich diese rücklastschrift der bank vorlege, es könnten ja theoretisch noch mehr sein, die ich aber dann einfach "unterschlage". ist etwas kompliziert, gell, aber ich hoffe ich konnte es einigermassen rüberbringen.

wer kann mir dazu was sagen/weiterhelfen, es kann doch nicht sein, dass mein kredit platzt wegen solch einer ich nenne es mal lapalie/unkooperativ/kundenunfreundlich/kein service...




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eigentlich muss man für die Antwort auf Ihre Frage gar nicht so weit ausholen:

Sie können keine Bank dazu zwingen, Ihnen einen Immobilienkredit zu gewähren. Aus welchem Grund die Bank ablehnt, ist egal.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andi46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

mir geht es hier nicht um die zu finanzierende Bank, sondern um meine Hausbank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Will Deine Hausbank vielleicht dass Dein Hauskauf bei ihr finanziert wird ?

Unter Banken herrschen auch Konkurrenz.
So z.B. bekommt ein Kunde kein Kredit weil er anderes Haus als ein von der Bank angeboten, kaufen will !

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich sehe keinen Rechtsanspruch darauf, daß man etwas bestätigt bekommt, was der Betreffende offenbar nicht 100%ig bestätigen kann.

Warum lassen Sie sich keine Bestätigung geben, die genau das aussagt, was man dort problemlos bestätigen kann (daß es nach den vorliegenden Unterlagen nur eine Rücklastschrift gegeben hat, daß es aber möglich ist, daß weitere sich in der "Zwischenablage" - was immer damit gemeint sein soll - befinden) und schauen, ob das Ihrer KSK genügt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andi46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ja danke, das werde ich versuchen

1x Hilfreiche Antwort

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