Bankbürgschaft für Autokauf im Ausland

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
MaximusPrimus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankbürgschaft für Autokauf im Ausland



Hallo,


ich möchte gerne ein Fahrzeug aus den USA kaufen. Der Verkäufer besteht auf eine Anzahlung von 500 € nach der Auktion (eBay) und die Restzahlung vor der eigentlichen Verschiffung des Wagens. Bezahlt wird jeweils auf ein deutsches Bankkonto. Ich fragte nach einer Bankbürgschaft, welche mir zugesichert wurde. Diese soll sich über den vollen Kaufpreis erstrecken und mir direkt nach der Anzahlung ausgestellt werden. D.h. ich habe zunächst nur das Risiko für 500 €.
Die Dauer der Bürgschaft soll auf 3 Monate begrenzt werden. Ich werde den Wagen ca. nach 8 Wochen in Deutschland haben, was mit 4 Wochen Zeit lassen würde falls etwas damit nicht stimmen sollte.

Generell ist das Fahrzeug bis zur kleinsten Schraube dokumentiert und alle Eigenschaften zudem schriftlich zugesichert. Leider ist mir eine Besichtigung auf die Schnelle nicht möglich.

Nun meine Frage. Was könnte ich mit der Bankbürgschaft tun wenn etwas nicht stimmt. Angenommen das Fahrzeug entspricht nicht den zugesicherten Eigenschaften, hat Defekte o.ä.? Was müsste/dürfte ich dann tun, um die Bankbürgschaft in Anspruch nehmen zu können? Könnte ich z.B. auch nur einen Teil, welcher z.B. für eine Reparatur benötigt würde , einverlangen? Könnte ich den vollen Betrag einverlangen und auf Rücknahme des Wagens bestehen - also nicht weil er mir nicht gefällt sondern wenn die Beschreibung deutlich vom wirklichen Zusatnd abweichen würde.

Ich wäre sehr dankbar wenn mir hierzu bitte jemand Rat geben könnte. Vielen Dank!


Grüße M

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Könnte ich z.B. auch nur einen Teil, welcher z.B. für eine Reparatur benötigt würde , einverlangen



Können kann man viel. (Berechtigte) Forderungen an Banken hierzulande durchzusetzen ist ja schon schwierig... Und dann von hier aus gegeünber einer Bank in den USA?

Stell dir mal umgekehrt vor, du verkaufst ein Auto nach Afrika und dann kommt nach 3 Monaten der Käufer und will von der Sparkasse sein Geld zurück weil der Wagen nicht anspringt.

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