Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind seit Anfang 2001 durch Umzug in eine Andere Bankfiliale gewechselt. Aufgrund einer Überziehung begleicht die Bank keinerlei Rechnungen mehr und zahlt keinen Pfenig mehr aus. Inwiefern ist die Bank verpflichtet die Lebenshaltungskosten zutragen. Wie haben einen Gehalteingang i.H.v. ca. 6000.-- DM pr Monat und die Überziehung liegt bei ca 10.000 DM. Meines erachtens verhält die Bank sich so als hätte Sie ein Pfandrecht auf die gesamte Höhe meines Gehaltes. wie sollen wir uns Verhalten.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Banken und deren Handlungsweisen
22. August 2001
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Frage vom 22. August 2001 | 13:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Banken und deren Handlungsweisen
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#1
Antwort vom 16. Juni 2005 | 14:26
Von
Status: Schüler (477 Beiträge, 140x hilfreich)
hthshttth
#2
Antwort vom 25. Juni 2005 | 17:17
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 71x hilfreich)
Hallo,
die Bank ist juristisch gesehen im Recht.Wenn Sie mit Ihrem Dispo am Limit sind ,ist die Bank nicht verpflichtet Lastschriften oder Überweisungen auszuführen.Allerdings ist dies bei langjährigen Kunden ohne konkreten Grund eher unüblich.Entweder stimmt die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Kundenberater nicht,oder es gibt Gründe ,die wir nicht kennen.
Ich würde in Betracht ziehen das Geldinstitut
zu wechseln.
Gruß
Ben
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