Bankgebühren für Rücklastschriften

6. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Coama
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankgebühren für Rücklastschriften

Hallo,
darf eine Bank für eine Rücklastschrift 3,83 Euro als "Schadenersatzpauschale verlangen? In einem Brief auf meine Rückforderung hin teilte mir die Bank mit, sie habe "die entsprechenden Regelungen in ihrem Preisverzeichnis im Anschluß an die Urteile aus dem Jahre 1997 als "Schadenspauschalierungen" an die Erfordernisse des AGB-Gesetzes angepaßt".
Kann das reichen, um die BGH-Urteile einschließlich des BGH-Urteils vom Feb. 2001 zu umgehen und trotzdem Gebühren zu kassieren? Oder habe ich eine Chance, die Gebühren zurückzuerhalten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krause & Stahl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich habe es 2001 probiert, nachdem ich auch auf die Urteile gestoßen bin.
Erst gab es von meinen beiden Banken eine schriftliche Ablehnung, die ich aber mit dem Argument anfochtete, daß die Bank die Lastschrift von sich aus zurückgegeben habe und deshalb für mich keine Dienstleistung erbracht habe.Folglich dürfe sie mir auch keine Kosten in Rechnung stellen.
Daraufhin kamen erneute Ablehnungsschreiben, doch wie ein Wunder waren die geforderten Beträge kommentarlos meinen Konten gutgeschrieben. ;-) Ich denke, daß die Ablehnungsschreiben nur pro forma waren, damit ich die Angelegenheit nicht publik machen konnte. Kurz darauf haben beide Banken die AGBs geändert. Da ich diesen nicht widersprochen habe, durch einen Bankwechsel z.B. , habe ich nun gelitten, im Falle einer Lastschriftrückgabe.
Ich denke das wird in Ihrem Fall auch so sein. :-(
Ein Versuch wäre es wert, eventuelle Gebühren die vor der AGB-Änderung entstanden sind zurückzufordern, wie es ja auch in den Urteilen steht.
Viel Glück und schönen Gruß

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