Bankregelung bei Dispogewährung

10. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)
Bankregelung bei Dispogewährung

Hallo

A bekam vor 15 Jahren einen Dispo "einfach so " von Bank eingeräumt aber er wurde nie genutzt.
Vor 7 Jahren war A dann ca. 1,5 Jahre arbeitslos und musste den Dispo dann Hin und Wieder doch mal mit 200 - 300 DM nutzen kurze Zeit nutzen.

Dann hatte A immer Arbeit, war immer im plus.Nach 4 Monaten arbeitslosgkeit hat A sich selbständig gemacht. A bekommt im 1. Jahr aber noch ergänzenden ALG2 und Einstiegsgeld bis er von dem Geschäft leben kann. (Nach einem Jahr mit Einkommenerklärung werden die gezahlten Leistung rückwirkend mit dem Gewinn verrechnet und müssen zurück gezahlt werden!!)

Nun bekam A Post von Bank das der bisher gewährleistetet Dispo nicht mehr gewährt werden kann bzw. gekürzt wird - auch wenn A ihn nicht in Anspruch nahm.
A hatte damals 4000 DM Dispo aufgrund 2000 DM regelmäßiger Einnahmen eingeräumt bekommen.
Also müsste A heute 1000Euro regelmäßiges Einkommen vorlegen, um heute noch 2000 Euro Dispo behalten zu können.Also so sehen wir es rechnerisch - der Bekanntenkreis von A ;-)

Nun sagt die Bank,trotz das A den Dispo schon Jahre überhaupt nicht nutzt und immer mit 1000-1500 im plus ist und heute monatlich 1300 regelmäßiges eigehen, dass ihm kein Dispokredit mehr zustände.

a) weil es 70% Sozialleistungen sind die eingehen, die sie dann aber nicht pfänden dürften, wenn er mal in Dispo käme.
>Gut, aber der Rest wär doch pfändbar!!

b)sie täten das ja nur zu A `s Sicherheit, dass falls er mal kein Einkommen mehr hätte, nicht in die Versuchung kommt

UND
c) ER NICHT AUF DIE IDEE KOMMT SEIN GUTHABEN und DEN DISPO KOMPLETT abzuräumen - weil Bank sich Geld dann nicht wieder holen kann ohne Einkommen.

Wir als gute Bekannten, halten nun die Begründung der Bank den Dispo kürzen oder kündigen zu müssen, für eine vorsätzliche Unterstellung des Bankbetrugs, weil die Vorraussetzungen mit dem A Dispo gewährt bekam, heute besser sind.

Wenn A schön längere Zeit im Dispo wäre und Zahlungseingänge mindern würden, könnten wir die Bank verstehen, dass sie Angst hat, dass A den Dispo mal voll ausnutzen und nicht zurückzahlen kann.Aber einfach so, auf den Verdacht hin, A könnte sein Konto mal mit Dispo leer räumen..... halten wir für eine sehr unverschämte Begründung.

Wenn man A Dispo jetzt kündigt, bekäme A doch erst wenn er mal wieder ein Angstelltenverhältnis mit 1000 netto hat EVENTUELL mal wieder ein Dispo in der höhe.

Und wenn A den Dispo jetzt ENDLICH mal kurzzeitig wegen Selbständigkeit (Ware kaufen) nutzen müsste, weil er ihn da wirklich mal bräuchte, hat er keinen mehr ???
Wozu ist dann ein Dispo eigentlich da, wenn A ihn nur eingeräumt bekommt, wenn er ihn gar nicht brauch???

Muss A hinnehmen, dass eine Kürzung oder gar Kündigung des Dispos einfach so erfolgt, obwohl Einnahmen höher sind als wo Dispo gewährleistet wurde und immer mit mind. 1000 Euro seit Jahren im Plus ist???


-- Editiert von angie69 am 10.08.2007 16:25:01

-- Editiert von angie69 am 10.08.2007 16:34:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Dispokredite sind eine "kann"-Sache. Keine Bank ist verpflichtet, einem Kunden einen Dispo einzuräumen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt A monatlich 1.300 Euro aus Sozialleitung und Selbständigkeit.

Sozialleistungen dürfen nicht bevorschusst werden. D.h. darauf gibts keinen Dispo.

Der Rest sind Einnahmen aus Selbständigkeit. Da läuft die Kreditpüfung und Gewährung ganz anders. Da müssen Einnahme-Überschuss-Rechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungn, Prognosen zur Geschäftsentwicklung, Umsätze etc. vorglegt werden..

In dem Fall einen Dispo zu geben ist für den Mitarbeiter äußerst kritisch. Da kann ich verstehen, dass es schwierig ist weil er im Grunde gegen alle Regelungen verstoßen muss.
Allerdings hätte die Bank konsequenterweise sofort als sie bemerkten, dass A arbeitslos ist, den Dispo streichen müssen mit Hinblick auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse und wegen der Tatsache, dass Sozialleistugen nicht bevorschusst werden dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

meines Wissens hat der BGH vor nicht allzu langer Zeit ein *gefährliches* Urteil zum Dispo gefällt. Die 'Banker' insgesamt reagieren aus diesem Grunde besonders sensibel. Der BGH soll gesagt haben, auch der NICHT AUSGESCHÖPFTE DISPO ist in voller verbleibender Höhe pfändbar!!

Hier fassen also mehrere neuere Entwicklungen zur Unzeit für den Kontoinhaber ineinander.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

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