Betrug!?

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tom-vws
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug!?

Beitrag von Tom vom 16.07.2004 - 10:24:46
Betrug?

Ich habe diese Woche zufällig auf dem Rechner meines Mitgesellschafters ein Projekt gefunden, das unser Kunde ausgeschlagen hat, weil es ihm zu teuer war. Jetzt sehe ich, dass er das Projekt alleine und auf eigene Rechnung durchführt und nicht über unsere gemeinsame GmbH laufen lässt. (sicherlich zu günstigeren Konditionen)Darauf hin habe ich mal seine Mails gecheckt und einiges an Kommunikation darüber gefunden! (Ist das eigentlich erlaubt seine Mails zu lesen? Es ist ja auf unserem Fa.-Rechner!)
Inwieweit kann ich mich dagegen wehren? Im GmbH Vertrag steht, dass nur ein Gesellschafterbeschluss den Gesellschaftern erlaubt auf eigene Rechnung tätig zu werden. Dies war ja nicht der Fall! Obwohl es unserem Unternehmen derzeit nicht so gut geht, kassiert er jetzt doppelt. Sein Gehalt und eben das Geld für das Projekt. Inwieweit kann ich ihm Betrug vorweisen und ihn dafür haftend machen? Kann ich bzw. die Gesellschaft auch mehr Geld bekommen, als er unterschlagen hat? Ich weiß ja nicht wie lange das schon läuft! Das dies geschäftschädigend ist, ist ja auch klar! ......jetzt weiss ich auch warum er trotzt mäßiger Auftragslage so viele Überstunden schiebt! Freue mich auf Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ist auf alle Fälle ein Straftatbestand nach §§ 17, 18 UWG-neu.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Tom-vws
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Info! Besteht denn da die Möglichkeit auf Schadenersatz?

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Bevor Sie irgendetwas unternehmen , würde ich zunächst einmal Sicherheitskopien von allen Festplatten machen - wer weiß wozu das noch einmal gut sein kann ...

Dann würde ich Anwaltlichen Rat suchen - dringend ...

um es

a im guten mit Ihrem Gesellschafter zu versuchen - also die Konfrontation auf "freundschaftlicher" Basis bzw.

b wenn dies nicht zu einem Erfolg führt den "harten" weg - Trennung , Auflösung bzw. Auszahlung und ggf. Schadensersatz , denn die Vertrauensbasis dürfte ja mehr als geschädigt sein.

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#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ja, das nun verschärfte UWG sieht eine sehr einfache Möglichkeit der Schadensersatzforderung vor.
In der Rubrik Artikeldiskussion ist ein Link auf die neuen UWG-Bestimmungen.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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