Bezahlte Leistung verweigert

1. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)
Bezahlte Leistung verweigert

Arbeitsauftrag fuer eine sogenannte Suchmaschinenoptimierung fuer eine webseite wurde im februar 2010 in Auftrag gegeben. Jene Firma ist in deutscher Hand und in Honduras beheimatet. Die Zahlung fuer die Leistung wurde ueber einen Mittelsmann, ansaessig in Deutschland geleistet. Dieser Mittelsmann betreibt auch eine Suchmaschinenagentur, jedoch in Deutschland. Eine Leistung fuer die geleistete Zahlung blieb aus, Antworten auf meine Emails blieben auch aus. Gibt es irgendeine Moeglichkeit das Geld zurueckzuholen?
Vielen Dank im voraus fuer die Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du das Geld in die Elbe kippst sind die Chancen höher es im Rhein wieder herauszufischen.

Warum macht man so einen Quatsch mit.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Möglicherweise können deshalb die in Deutschland ansässigen "in Wahrheit" hinter der Scheinfirma stehenden Personen in Haftung genommen werden für (Schadens-)Ersaztpflichten aus (vorsätzlicher?) Verletzung vertraglicher Pflichten der in Honduras ansässigen Vertragspartnerin ( = Briefkastenfirma ).


Man könnte es mit einer Strafanzeige oder einem Hinweis beim der Steuerfahnung versuchen. Bringt aber kein Geld ein

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#4
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Ist die (Briefkasten-)Firma in Honduras, oder im ehemaligen British-Honduras ( = Belize ) registriert? usw.
quote:

Unternehmenssitz ist in Honduras
quote:
Die Zahlung fuer die Leistung wurde ueber einen Mittelsmann, ansaessig in Deutschland geleistet. Dieser Mittelsmann betreibt auch eine Suchmaschinenagentur, jedoch in Deutschland.
Vermutlich handelt es sich bei dem honduranischen Unternehmen um eine Scheinfirma.
Möglicherweise können deshalb die in Deutschland ansässigen "in Wahrheit" hinter der Scheinfirma stehenden Personen in Haftung genommen werden für (Schadens-)Ersaztpflichten aus (vorsätzlicher?) Verletzung vertraglicher Pflichten der in Honduras ansässigen Vertragspartnerin ( = Briefkastenfirma ).
M.

Ok, wie gehe ich da vor? Strafanzeige stellen? Erfolgsaussichten?

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Strafanzeige stellen? Erfolgsaussichten?


Der Erfolg einer Strafanzeige ist eine Strafe !

Alle Unterlagen kopieren und bei der Polizei anzeige erstatten, oder beim Staatsanwalt oder der Steuerfahnrung. Irgendwo sollte ein "Ich fühle mich betrogen" stehen

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
quote:
Strafanzeige stellen? Erfolgsaussichten?
Der Erfolg einer Strafanzeige ist eine Strafe !
Alle Unterlagen kopieren und bei der Polizei anzeige erstatten, oder beim Staatsanwalt oder der Steuerfahnrung. Irgendwo sollte ein "Ich fühle mich betrogen" stehen

Erfolg in dem Sinn, dass ich mein Geld wieder bekomme,
lohnt sich diese Anzeige bei einem Betrag von 2000 Euro?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du Glück hast ermitteln die einen Täter dem du dann deine Rechnung schicken kannst und dafür einen 30 Jahre wirkenden Titel bekommst.

Glaubst du ein Betrüger hat Geld das er zurückzahlen kann.

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#8
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Glaubst du ein Betrüger hat Geld das er zurückzahlen kann.


Es gibt ja immer zwei Arten von Betrügern:

1. Diejenigen, die keinen Cent haben und das ergaunerte Geld gleich in Nutten und Schnaps investieren.

2. Diejenigen, die Geld haben (oder auch nicht) und das ergaunerte Geld in Luxusgüter (TV, Auto, goldene Badewanne) investieren.

Zumindest bei letzteren ist dann oft noch was zu holen (OK, es gibt noch Unterfall 2.1, wo dann alles der Frau überschrieben wird und man selbst ist offiziell zahlungsunfähig...).

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#9
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)

Urspruenglicher Vertrag wurde mit der Firma getaetigt
die auf dieser Webseite mit einem Kommentar vom 13.4 erwaehnt wird(Kooperationsvertrag). Habe an den Eigentuemer der genannten Webseite das Geld ueberwiesen, jene Firma hat das Geld dann weitergeleitet.
Im Fall das wurde wirklich so gehandhabt, ist die Firma regresspflichtig die den Betrag empfangen und weitergeleitet hat? Angeblich existiert ja ein sogenannter "Kooperationsvertrag " zwischen beiden Firmen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Erfolg in dem Sinn, dass ich mein Geld wieder bekomme,

Nein, eine Strafanzeige beschafft dir dein Geld nicht wieder.
Das musst du schon selbst machen.

Nur eventuelle Unterlagen über Akteneinsicht, welche dir bei der zivilrechtlichen Geltendmachung helfen kann man sich über ein der Anzeige folgendes Ermittlungsverfahren beschaffen. Falls die Staatanwaltschaft überhaupt ermittelt.



quote:
Jene Firma ist in deutscher Hand und in Honduras beheimatet.

Spätestens da müssten doch alle Lampen auf ROT stehen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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