Bild geklaut / Werbung mit gemacht

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
StefanKR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bild geklaut / Werbung mit gemacht

Guten Tag,

ich habe mal vor einiger Zeit (1,5 Jahre) Fotos geschossen am Strand für einen Bekannten.

Wir haben dort eine Veranstaltung gehabt. Die Days of Thunder.

Halt ein Wettrennen von Kitesurfern.

Nun heute, finde ich meine Fotos auf den Seiten eines Kiteherstellers wieder wie er mit diesem Foto Werbung macht.

Aber nicht nur dort habe ich das Foto gefunden sondern auch noch auf weiteren Kiteseiten.

Ich möchte diese Person nun dazu auffordern diese Fotos von den Webseiten zu nehmen und mir eine angemessene Entschädigung zu zahlen. In dieser Branche zahlt man für solche Fotos einen haufen Geld wenn man die für Werbung benutzen will.

Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank für kurze Informationen.

Stefan

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Die Frage ist wohl schon zu konkret - Hier darf keine Beratung stattfinden.

Sinnvoll wäre (je nach dem um wie viel Geld es geht), einen Anwalt zu nehmen, oder hier bei "Frag-Einen-Anwalt.de" 20,- EUR oder so, für eine Erstberatung zu investieren.

Vom Prinzip her könntest du es auch auf eigene Faust versuchen, eine Unterlassungserklärung zu verfassen und einen Betrag x für die Nutzung pro Monat / Jahr...?) zu veranschlagen, nur wenn es (große) Firmen sind sollte es schon "richtig" gemacht werden, denn DIE haben sicher nen Anwalt.

Theoretisch kannst du auch einfach eine Rechnung schreiben und dann (bei Nichtzahlung) ein Mahnverfahren starten - wird aber kaum klappen. Deshalb besser mit Anwalt.

Generell wichtig: Deine Originale (Film oder Originalfiles) sollten noch vorhanden sein und du solltest gleich JETZT unabhängige Zeugen bitten, sich die Seite anzuschauen und die entsprechenden Seiten auszudrucken, BEVOR es klammheimlich entfernt wird.

/SN

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#2
 Von 
marki
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Bei derartigen Streitigkeiten würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Denn hier geht es um detaillierte Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Eine selbst formulierte Unterlassungserklärung wird entweder ignoriert werden oder aber bei Klage von Dir in der Luft zerrissen werden.

Selbst für Juristen ist die Beantragung einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz recht schwierig. Solltest Du also einen Anwalt einschalten, dann auf jeden FAll einen, der sich in dem Bereich auskennt und dies als sein Tätigkeitsschwerpunkt angegeben hat.

An dieser Stelle sei darauf aufmerksam gemacht, dass eine Rechnungsstellung "ins Blaue hinein" wie eben vorgeschlagen wurde auch einen Straftatsbestand erfüllen kann...

In diesem Sinne viel Erfolg bei Deinen Bemühungen

marki

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