Bürgerinitiative - Ausschluss

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgerinitiative - Ausschluss

Hallo liebes Forum,
Bei uns in der Nähe wurde eine Bürgerinitiative begonnen wegen/gegen ein Ankerzentrum. Dort will man eine Maximalbelegung fordern.
Ganz unten steht "Eine Beteiligung von Mitgliedern der AfD oder anderee rechter Gruppierungen an der Bürgerinitiative ist ausgeschlossen!"
Meine Frage: Ist dies rechtens? Darf man (wen auch immer) von einer Bürgerinitiative ausschliessen? So werden Einzelpersonen und Gruppierungen ja der Status des "Bürgers" entzogen :-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Smooth1708):
Meine Frage: Ist dies rechtens? Darf man (wen auch immer) von einer Bürgerinitiative ausschliessen?


Die Frage kann so nicht beantwortet werden, solange nicht feststeht, wie die Bürgerinitiative organisiert bzw. aufgestellt ist (freier Zusammenschluss oder Verein oder was auch immer).

Zitat (von Smooth1708):
So werden Einzelpersonen und Gruppierungen ja der Status des "Bürgers" entzogen :-)
Nö, die bleiben doch trotzdem Bürger mit allen Rechten und pflichten, nur dürfen sie bei genau dem Spiel nicht mitspielen; sind aber nicht gehindert selbst ein Spiel anzuleiern.

Berry

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#2
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Smooth1708):
Meine Frage: Ist dies rechtens? Darf man (wen auch immer) von einer Bürgerinitiative ausschliessen?


Die Frage kann so nicht beantwortet werden, solange nicht feststeht, wie die Bürgerinitiative organisiert bzw. aufgestellt ist (freier Zusammenschluss oder Verein oder was auch immer).

Hallo Berry, hier mal der Internetauftritt der BI, vielelciht hilft das ja weiter
http://az-mering.de/HOME/

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mangels anderer Informationen halte ich die BI für einen freien Zusammenschluss und da kann man natürlich die direkte Beteiligung einzelner Personen ablehnen.

Aber die Formulierung ist der Hammer. Würde mich nicht wundern, wenn es da eine sehr teure Retourkutsche gibt.

Berry

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#4
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)





Aber die Formulierung ist der Hammer. Würde mich nicht wundern, wenn es da eine sehr teure Retourkutsche gibt.

In wie fern darf ich das verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Smooth1708):
In wie fern darf ich das verstehen?

Das eine der genannten Gruppierungen bzw. ein Mitglied der genannten Gruppierungen dagegen klagen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Smooth1708):
In wie fern darf ich das verstehen?

Das eine der genannten Gruppierungen bzw. ein Mitglied der genannten Gruppierungen dagegen klagen könnte.


ein befreundeter Polizist meinte, dass es unter "Meinungsfreiheit" fällt... Mit welchem rechtlichen Hintergrund, könnte man dagegen denn klagen?

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