Comicfigur von Fernseher kopieren ?

25. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
miss-naughty
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Comicfigur von Fernseher kopieren ?

Hallo,
ich möchte gerne für meine Tochter Comicfiguren auf ihre Kleidung applizieren. Darf ich vom Video am Fernseher eine Comicfigur kopieren und dann auf Kleidung meiner Tochter applizieren? Was passiert, wenn ich das Kleidungsstück später z.B. auf dem Trödelmarkt verkaufe?
Ich habe mal gehört, dass eine Frau einen Jack Wolfskin Rucksack auf dem Trödelmarkt kaufte und danach, weil er der Tochter nicht gefiel bei Ebay einstellte. Sie bekam eine hohe Geldforderung von der Firma, da es sich um eine Kopie handelte. Sie wusste nichts davon.

Vielen Dank für die hoffentlich große Hilfe :-))
Claudia

-- Editiert von miss-naughty am 25.04.2005 18:37:31

-- Editiert von miss-naughty am 25.04.2005 18:38:13

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

rein theoretisch darfst du überhaupt nichts davon. Mir ist allerdings noch kein einziger Fall bekannt geworden wo jemand für sich selber privat ein einziges T-Shirt mit seinem Lieblingsmotiv erstellt hat und deswegen Probleme bekommen hat. Dazu dürfte ein solcher "Urheberrechtsverstoss" viel zu unbedeutend sein.
Ganz anders sieht die Sache aus wenn du es weiterverkaufen willst. Wenn du solche Sacher auf dem Trödelmarkt weiterverkaufen willst besteht eine Chance das man dich erwischt, auf Ebay sogar eine sehr sehr grosse Chance. Das ganze vermutlich mit den selben Folgen wie bei der von dir genannten "Jack Wolfskin" Geschichte.

Tom

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#2
 Von 
miss-naughty
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen Dank erstmal für die Antwort. Wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn ich die Anleitung zum Applizieren auf meiner Homepage veröffentlichen würde. (also auch mit dem Tip, direkt vom Fernseher zu kopieren und das anhand einer bekannten Comicfigur zu bebildern?). Mache ich mich damit strafbar?
Danke nochmals.
Claudia

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#3
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Mit der "Bebidern" Strafbar und Schadensersatzpflichtig, besonders mit Anleitung und Tipps dazu.

Dazu kommt die Haftung für alle Schäden die Deine Tip vorursacht. Also die HP Besüchern können leicht Schadensersatz von Dir verlangen wenn die bestraft weden.

MfG

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#4
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

What is that?

-- Editiert von Audio am 26.04.2005 10:13:19

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#5
 Von 
Michael Horak
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

die Privatkopie existiert zwar nach wie vor, aber in engen Grenzen; zudem sind die Figuren häufig markenrechtlich geschützt.


-----------------
"MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.iprecht.de"

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