Deutsche Post steht unter Schutz des Staates

11. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Post steht unter Schutz des Staates

Ist es gerecht, dass die Deutsche Post unter Schutz des Staates steht und Wettbewerbsvorteile genießen darf? Für mich ist das wettbewerbswidrig!!

Nur zwei von Hunderten Beispielen:

1. Sofern nicht mit der Deutschen Post von D nach CH versendet wird, muss der Postempfänger auf Waren nebst Zoll und Mehrwertsteuer zusätzlich auch Zollbearbeitungsgebühren bezahlen, diese fallen bei Versand mit der DP (Deutschen Post) nicht an (wegen irgendwelchen alten Post-Verträgen zwischen D und CH).
Somit würde ein Gewerbetreibender die DP als Versender bevorzugen.

2. Steuerprivilegien: DP muss keine MwSt auf viele Produkte (z.B. Pakete) bezahlen. Wieso müssen alle anderen Transportdienstleister die Umsatzsteuer abführen. Das ist ungerecht!


Bitte jetzt keine Antworten wie "sollen die Wettbewerber halt gegen die DP klagen für mehr Gerechtigkeit".

-- Editiert von wurm1 am 11.05.2019 23:42

-- Editiert von Moderator am 13.05.2019 13:23

-- Thema wurde verschoben am 13.05.2019 13:23

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
Ist es gerecht, dass die Deutsche Post unter Schutz des Staates steht und Wettbewerbsvorteile genießen darf?

Ja, ist es.

Das liegt an der Rosinenpickereis und der Leistungsinkompetenz der sogenannten "Wettbewerber", das ist der Ausgleich für die Deutsche Post. Würde man Wettbewerbsgleichheit vorsehen, würden vermutlich viele der "Wettbewerber" ganz schnell die Segel streichen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Steuerprivilegien: DP muss keine MwSt auf viele Produkte (z.B. Pakete) bezahlen. Wieso müssen alle anderen Transportdienstleister die Umsatzsteuer abführen. Das ist ungerecht!
Die Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen gem. § 4 Nr. 11 b UStG darf jeder beanspruchen, der die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Dummerweise wollen die meisten Wettbewerber das gar nicht oder sind dazu gar nicht in der Lage.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Für mich ist das wettbewerbswidrig!!

Und für mich ist es wettbewerbswidrig, dass die deutsche Post garantieren muss (!), dass ab einer bestimmten Einwohnerzahl ein regelmäßig geöffneter Postschalter vorhanden sein muss (!)
Für mich ist es wettbewerbswidrig, dass die deutsche Post das Porto nicht selbst bestimmen darf.
Für mich ist es wettbewerbswidrig, dass die deutsche Post den Briefversand garantieren muss, egal wohin, und nicht selbst bestimmen darf, welche Dienstleistungen sie wo vollzieht, in welchen gebieten sie zustellt und welche nicht.

Wir leben zum Glück nicht im puren Kapitalismus. Es gibt Lebensbereiche, in denen es eine entsprechend hohe Regulatorik gibt oder "geschützte" Unternehmen. Das ist auch gut so. Wir reden hier ja nicht von irgendwelchen Sonnenstudios. Wir reden von Dienstleistungen, die man zu den Grundpfeilern des Grundbedarfs zählt. Und da hat unser System den Anspruch, das nicht einfach so dem freien Markt zu überlassen. So einfach ist das.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
1. Sofern nicht mit der Deutschen Post von D nach CH versendet wird, muss der Postempfänger auf Waren nebst Zoll und Mehrwertsteuer zusätzlich auch Zollbearbeitungsgebühren bezahlen, diese fallen bei Versand mit der DP (Deutschen Post) nicht an (wegen irgendwelchen alten Post-Verträgen zwischen D und CH).


Ich kann Sie beruhigen, dass mindestens dieser krude Vorwurf nicht stimmt. Die schweizerische Post verrechnet, falls die Sendung abgabepflichtig ist (Zoll > 5 CHF oder Einfuhr-MWSt > 5 CHF), dem Empfänger Zollbearbeitungsgebühren. Auch von Sendung welche von der Deutschen Post kommen. Die schweizerische Post ist übrigens nicht in jedem Fall der preisgünstigste Paketdienstleister wenn es um die Höhe der Zollbearbeitungsgebühren geht. Die Bagatellgrenzen unter welchen keine Abgabe erhoben und damit auch keine Bearbeitungsgebühren anfallen, sind für jeden Post- und Paketdienstleister die selben.

Würde es einen solchen Vertrag geben, dann würde man diesen hier finden.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/0.78.html#0.783
Wie man sieht gibt es keinen.

Was es aber gibt, ist das gewisse Versender, namentlich Amazon, Verträge mit der schweizerischen Post haben welche die Zollbearbeitungsgebühren massive senken.

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