EV und privat insolvenz

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
unbestechlich
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 16x hilfreich)
EV und privat insolvenz

Ich hab da mal ein paar grundsätzliche Fragen und zwar:
1. Der Unterschied zwischen einer EV und der privaten Insolvenz?
2. Wenn ein Einzelunternehmer also beispielsweise ein selbständiger Kaufmann, der eine Pommesbude hat oder so insolvenz anmeldet muss er dann private oder eine andere Insolvenz anmelden.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1. die e.V. ist nur ein amtlich verwahrtes vermögensverzeichnis welches zur gläubigersicherung auch zB in der schufa eingetragen wird. die insolvenz ist ein verfahren welches sich primär auf die schuldenbereinigung abzielt.

2. wie immer im recht, es kommt drauf an: ist er noch selbstständig muss er das regelverfahren durchlaufen. ist die selbstständigkeit beendet durchläuft er das verbraucherinsolvenzverfahren wenn er weniger als 20 gläubiger hat und keine forderungen aus arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen (§ 304 InsO ) ist das nicht der fall durchläuft er die regelinsolvenz.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

google nach der INSO

in den §§ stehen alle rechtlichen Vorraussetzungen für eine private Inso und für eine gewerbliche drin.

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