Ich wurde als gewerblicher Ebay-Händler von einem direkten Konkurrenten abgemahnt.
Die Abmahnung war nach Gesetzeslage gerechtfertigt. Mit Verbraucherschutz hat das ganze nichts zu tun. Es geht nur um Abzocke. Ich unterschrieb eine modifizierte UE.
Die Kosten, welche dem Abmahner durch dessen Rechtsanwalt entstanden sind, müssen von mir bezahlt werden. Wann ist der Anspruch auf Erstattung dieser Kosten (ca. 750,- Euro) verjährt? Ich habe gehört, im Wettbewerbsrecht verjährt der Anspruch bereits nach 6 Monaten. Ist das korrekt? Was sind Eure Erfahrungen?
Ebay Abmahnung Anwaltskosten Verjährung
23. April 2008
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Frage vom 23. April 2008 | 00:00
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay Abmahnung Anwaltskosten Verjährung
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#1
Antwort vom 23. April 2008 | 12:00
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Korrekt, §11 I UWG
, verweisend auf §12 I S. 2 UWG
.
Verjährungsbeginn dürfte aber der Tag des Zugangs der UE sein und nicht der Tag des Verstoßes.
Und jetzt?
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