Ebay Abmahnung Anwaltskosten Verjährung

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
ranga
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay Abmahnung Anwaltskosten Verjährung

Ich wurde als gewerblicher Ebay-Händler von einem direkten Konkurrenten abgemahnt.
Die Abmahnung war nach Gesetzeslage gerechtfertigt. Mit Verbraucherschutz hat das ganze nichts zu tun. Es geht nur um Abzocke. Ich unterschrieb eine modifizierte UE.
Die Kosten, welche dem Abmahner durch dessen Rechtsanwalt entstanden sind, müssen von mir bezahlt werden. Wann ist der Anspruch auf Erstattung dieser Kosten (ca. 750,- Euro) verjährt? Ich habe gehört, im Wettbewerbsrecht verjährt der Anspruch bereits nach 6 Monaten. Ist das korrekt? Was sind Eure Erfahrungen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Korrekt, §11 I UWG , verweisend auf §12 I S. 2 UWG .

Verjährungsbeginn dürfte aber der Tag des Zugangs der UE sein und nicht der Tag des Verstoßes.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen