Ehegatten Haftung bei Insolvenz und Privatvermögen

5. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
canan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Ehegatten Haftung bei Insolvenz und Privatvermögen

Mein Mann hat ein Einzelunternehmen, das er vor unserer Eheschliessung bereits gegründet hat. Mit unserer Eheschliessung haben wir einen Ehevertrag geschlossen mit "modifizierter Zugewinngemeinschaft". Ich weiss, was die modifizierte Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung für uns bedeutet. Darum geht es nicht. Dies nur als Hintergrundinfo.

Meine Frage wäre: Falls mein Mann irgendwann Insolvenz anmelden sollte, hafte ich für seine Schulden mit? Vor allem geht es uns aber darum, wie wir unser Privatvermögen, sprich unsere Eigentumswohnung und privat ersparte Geld vor einer Insolvenz schützen können? Die Eigentumswohnung gehört uns beiden zu je einem 1/2 Teil. Wenn mein Mann seine Hälfte auf mich überträgt, dürfte doch niemand an die Wohnung kommen? Ist das richtig? Was passiert mit dem gesparten Geld? Wobei das Sparkonto jetzt schon auf meinen Namen läuft. Reicht das aus?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo,

für die Schulden Ihres Mannes haften Sie nur, wenn der entsprechende Gläubiger Ihnen gegenüber einen Haftungstatbestand geltend machen kann (Bürgschaft, gemeinsamer Abschluss von Kreditverträgen, o. ä.).

Grundsätzlich würde der 1/2-Miteigentumsanteil Ihres Mannes im Falle einer Insolvenz in die Insolvenzmasse Ihres Mannes fallen. Eine Übertragung an Sie ist möglich. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Übertragung im Falle der Insolvenz ggf. durch den Insolvenzverwalter angefochten werden könnte. Näheres hierzu ist in den §§ 129 ff. InsO geregelt. Hier ist z. B. zu beachten, dass nach § 134 Abs. 1 InsO eine Unentgeltliche Handlung (z. B. Schenkung), die 4 Jahre vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurde, angefochten werden kann. Wenn der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner sogar Vorsatz hinsichtlich einer Gläubigerbenachteiligung, die von Ihnen ja geplant ist, weil Vermögen Ihres Mannes dem Gläubigerzugriff entzogen werden soll, und Ihre Kenntnis beweisen kann, dann ist sogar eine Anfechtung bis hin zu 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich (§ 133 Abs. 1 InsO ).

Eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung ist aber im allgemeinen für den Insolvenzverwalter schwer nachzuweisen. Dies käme wahrscheinlich nur in Betracht, wenn Ihr Mann oder Sie entsprechende Angaben machen, es eine "Mitwisser" gibt, der auspackt, oder sonstige Zusammenhänge bestehen (unmittelbarer Zugriff eines Gläubigers steht bevor, o. ä.), die den Schluss auf den Vorsatz nahe legen.

Im Übrigen kann man die Anfechtung wegen untentgeltlicher Leistung nicht unbedingt dadurch entgehen, dass man einfach in den not. Übertragungsvertrag einen Kaufpreis einträgt und dieser tatsächlich nicht gezahlt wird oder die Haftung des Übertragenden für Grudschulden etc., die auf dem Grundbesitz lasten, weiterhin bestehen bleibt. Dies kann dazu führen, dass man die Gegenleistung als nicht ausreichend ansieht und somit den Unentgeltlichkeitscharakter bejaht. Wird der Kaufpreis nicht gezahlt, wird der Insolvenzverwalter diesen zudem anfordern.

Die Sparkonten dürften nicht in die Insolvenzmasse Ihres Mannes fallen, da sie auf Ihren Namen laufen. Aber auch hier muss man ggf. hinsichtlich Einzahlungen, die ihr Mann getätigt hat, beachten, dass diese angefochten werde könnten.

Bevor man sämtliches Vermögen an die Seite schafft, sollte man zudem bedenken, dass bei einem Einzelschulnder, also keiner Gesellschaft, Ziel der Insolvenz meist ist, die Restschuldbefreiung zu erreichen. Diese kann gefährdet sein, wenn sich heraus stellt, dass das Vermögen an die Seite geschafft wurde.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
torquemada
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frau und Herr **** (ich möchte sie hier nicht namentlich bloßstellen) alis jeremias_taubenhauch

Sie können sicher sein, daß sie mit dem, was Sie da vorhaben, nicht durchkommen werden.

In dem Fall, daß Sie etwas in der Form wirklich machen, werden wir den Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft darüber informieren. Die Konsequenzen muß ich Ihnen hier sicherlich nicht aufzeigen.

Es war daher übrigens auch nicht sehr klever diesen Beitrag hier zu posten.

Ich kann Ihnen nur nocheinmal dringend nahelegen, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Die Kontaktadresse ist Ihrem Mann bekannt.

-- Editiert von torquemada am 06.04.2005 16:13:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
canan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, wenn die Kontaktdaten meinem Mann bekannt sind, scheinen wir uns zu kennen und ich würde mich über Ihren Anruf freuen. Ich habe mich lediglich informiert, was im Falle einer Insolvenz mit dem Privatvermögen passiert. Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie schön, daß sich hier im Forum sogar Schuldner und Gläubiger treffen.
Es gewinnt dadurch weiter an Interesse und Aktualität.


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
torquemada
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo canan

zumindest ihr Mann kennt mich. Sie kommen aus dem Postleitbereich 66xxx. und jeremias_taubenhauch sagt Ihnen sicherlich auch etwas. Wenn dem nicht so wäre, müßte ich mich schon massiv getäuscht haben. Dann vergessen Sie das Ganze bitte einfach. Dann haben Sie zumindest von uns keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten.

Falls ich mich aber nicht getäuscht haben sollte, wovon ich nach wie vor ausgehe, sollten Sie Ihren Mann an mein gestriges Email erinnern, in dem ich ihm ein Angebot zur gütlichen Einigung gemacht habe. Er sollte diese Chance nicht leichtfertig verspielen, da wir sein größter Einzelgläubiger sind und im Gegensatz zu den anderen Geschädigten (Privatpersonen) über andere Mittel verfügen.

Ich habe mittlerweile genügend Material gesammelt, um hier entsprechende betrügerische Absicht nachzuweisen, bin aber in erster Linie daran interessiert unseren finanziellen Schaden zu minimieren. Von daher wäre es gut, wenn er schnell auf den vorgeschlagenen Vergleich eingeht und Kontakt mit mir aufnimmt. Für uns wäre die Angelegenheit damit erledigt. Ich kann mir nicht vorstellen das die anderen Geschädigten über unsere Informationen verfügen und er evtl. mit einem blauen Auge aus der Sache rauskommt. Wäre ansonsten schade um das neue Haus, das ja noch nicht einmal ganz fertiggestellt ist.

Wie gesagt, falls ich mich wirklich getäuscht haben sollte, möchte ich Sie natürlich nicht weiter behelligen. Falls nicht, sehen Sie es bitte als großzügiges Angebot eine sehr verfahrene und unangenehme Situation zu bereinigen.

Ebenfalls viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
canan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, nein wir kennen uns nicht. Aus dem Postleitzahlenbereich komme ich nicht und alias.....taubenhauch sagt mir auch nichts. Danke für Ihre Antwort. Viele Grüsse Canan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
torquemada
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo canan,

dann tut es mir leid für die falsche Verdächtigung. Aber die Situation trifft haargenau auch auf unseren Fall zu.

Nichts für ungut und ich wünsche Ihnen im Fall der Fälle auf jeden Fall mehr Glück, als es unser Schuldner haben wird.

Nochmals viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

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