Ehefrau und Ehemann betrieben einen Kurierdienst, der offiziell über die Ehefrau lief, da der Ehemann kein Geld bei der Bank bekam.
Nun haben sich die Beiden, sowohl privat als auch geschäftlich getrennt, die Firma existiert nicht mehr.
Gläubiger halten sich allerdings jetzt an die Ehefrau, obwohl diese die Firma nie geleitet hat. Alles Geschäftliche wurde stets vom Ehemann besorgt.
Wie kann man den Ehemann für die Schulden haftbar machen ?
Ehemann = faktischer Unternehmer ?
13. September 2007
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Frage vom 13. September 2007 | 16:25
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Ehemann = faktischer Unternehmer ?
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#1
Antwort vom 16. September 2007 | 09:22
Von
Status: Praktikant (796 Beiträge, 201x hilfreich)
Hallo arcangel71,
rechtlich glaube ich gar nicht....moralisch, tja, das steht auf einem 'anderen Blatt'
Ich kann nur mit Sicherheit sagen, dass bei Eheleuten, die einen Kredit aufgenommen haben, der Ehemann diesen unterschreiben musste, weil Hauptverdiener, die Ehefrau als 'Bürge' benannt --- nach der Scheidung --- der Ehemann die gemeinsamen Schulden alleine
begleichen muss...
Gruss vom Strand
Und jetzt?
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