Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum, es passt eigentlich nirgends ganz, aber so halb schon
Meine Schwiegermutter ist vor ca. 2 Monaten umgezogen. Da wir ihre alte Wohnung ausräumen mußten, brauchten wir einen Sperrmüllcontainer. Ich rief also bei einigen Unternehmen an und habe mir die Preise sagen lassen. Daraufhin haben wir dann einen Container bestellt. Soweit so gut alles lief bestens, Container gebracht und später wieder abgeholt. Die Rechnung würde meine Schwiegermutter dann per Post bekommen. Ein par Tage später traf dann also die Rechnung ein und da mußte ich zu meinem Erstunen feststellen, daß der genannte Preis ein Nettopreis war und noch die Mehrwertsteuer, is diesem Fall ca. 140¤, dazugerechnet wurde. Daraufhin rief ich bei dem Unternehmen an und beschwerte mich, man habe mir nur die Nettopreise genannt. Die wurde bestätigt und gesagt, man würde das immer so machen. Da hab ich dann gesagt, daß mir das als Verbraucher egal wäre, da ich wissen möchte, was ich bezahlen muß und nicht irgendwelche Theoriepreise die für mich eh nicht gültig sind. Ich bin schließlich privater Endverbraucher und kein Unternehmer. Meine Schwiegermutter hat dann die Rechnung ohne die Mehrwertsteuer bezahlt (habe ich denen am Telefon schon angekündigt). Ein paar Tage später kam noch eine kurze Erinnerung, daß ca. 140¤ noch ausstehen. Danach etliche Wochen nichts. Heute kam dann ein Brief von einem netten Inkassobüro wo der Betrag plus 40¤ Inkassokosten angemahnt wird. Wie soll ich mich nun verhalten? Ist dies rechtens? Soll ich mich an die Verbraucherzentrale wenden oder es auf ein Mahnverfahren ankommen lassen? Liege ich richtig mit meiner Meinung, Privatpersonen dürfen keine Nettopreise genannt werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort
Endverbraucher wurden bei Preisauskunft Nettopreise angegeben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Liege ich richtig mit meiner Meinung, Privatpersonen dürfen keine Nettopreise genannt werden?
Hier sind zwei Punkte zu beachten.
Nach PAngV ist die Werbung mit Nettopreisen gegenüber Endverbrauchern unzulässig. Das hat aber noch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit irgendwelcher Verträge.
Entscheidend ist vielmehr, zu welchen Bedingungen der Vertrag geschlossen wurde. Wurde 'X EUR' gesagt, kann der Verbraucher davon ausgehen, daß Bruttopreise gemeint sind. Dann wäre auch nur der vereinbarte Preis zu zahlen.
Hat man hingegen explizit zu 'X EUR netto' den Vertrag geschlossen, wird man wohl zahlen müssen. Beweispflichtig dürfte dafür der Unternehmer sein.
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Generell bekommt mann immer die NEtto PReise wenn man in einem Unternehmen anruft die keinen Direkten Kontakt zu endkunden haben. Wenn es eine Müllabfuhr Firma war, dann ist es logisch, dass die dir nur Netto preise geben.. Ich würde es einfach zahlen, denn du kannst es nicht beweisen. Übrigens muss auch eine Gewerblicher die 16% zahlen und kann es halt am ende absetzen. Du musst die Rechnung zahlen, es macht keinen Sinn.
Es wurde explizit gesagt, ich muß X ¤ pro Gewicht zahlen. Ich wurde kein einziges mal darauf hingewiesen, daß noch die MEhrwertsteuer hinzukommt.
Sollte ich zahlen müssen noch eine andere Frage:
Sie hat direkt nach einer Zahlungsaufforderung ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen mit 40¤ Inkassokosten. Ohne Mahnung oder sonst was. Muß ich die auch bezahlen?
Zahl den ausstehenden Betrag und verbuche es als Lehrgeld. Ich habe mir zwischenzeitlich angewöhnt grundsätzlich nachzufragen ob sich bei den Preisen um Netto- oder Bruttopreisen handelt, auch bei Firmen die an Privatleute verkaufen (Baustoffhandel etc.) werden gern die Nettopreise genannt.
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