Ex Frau zahlt gemeinsamen Kedit nicht

22. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)
Ex Frau zahlt gemeinsamen Kedit nicht

Hallo,

kurze Info zum Sachverhalt:
-Gemeinsamer Kredit vor Scheidung
-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht
-Tilgung bezahlte mein LG bisher fast komplett alleine. Seine Ex-Frau zahlte anfangs gar nicht, dann sporadisch mal und derzeit 100,- anstatt ihrer 295,- (50% der gesamt Rate)
- 50% der Kreditsumme wurden alleine von dem Geld meines LG bezahlt. Er wäre also mit seinem Teil fertig


Eine Rechtsberatung bezüglich des Themas haben wir uns schon eingeholt.
Das wir vor Gericht ihren Zahlungsrückstand einklagen werden ist ziemlich sicher.

Ich hatte da nur vergessen zu fragen ob man es irgendwie festlegen kann das sie diese 100,- definitiv weiterhin monatlich zahlen muss, auch wenn wir nun Klage einreichen.

So wie den *****en kenne, stellt sie nämlich diese Zahlung komplett ein, sobald der 1. Brief des Anwalts zur außergerichtlichen Einigung bei ihr eintreffen wird.
Das wären für meinen LG natürlich dann so das er wieder dabei ist die vollen 590,-/Monat an die Bank zu leisten.

Wir überlegen seiner Ex noch ein einmaliges Recht darüber einzuräumen jetzt selber einen Kredit aufzunehmen, womit sie ihre restliche Summe vom gemeinsamen Kredit auslösen kann.

Aber auch wenn wir ihr das ohne Anwalt vorschlagen würden, gehen wir davon aus das sie die Zahlung der 100,-/Monat einstellen wird und sich nicht mehr meldet.

Vielleicht hat jemand hier noch einen guten Ratschlag.

Vielen Dank im Voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

kann sie denn zahlen und will nur nicht? Wenn klar ist, dass sie zahlen muss und ihr Euch sicher seid, dass sie zahlen kann, Mahnbescheid hinschicken und die ausstehenden Gelder eintreiben.

Im Aussenverhältnis wird der LG weiterzahlen müssen, aber er kann sich natürlich das Geld von der Ex wiederholen, so sie denn welches hat.

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#2
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben keine Auskünfte darüber was sie derzeit verdient.

Vermutlich wird das Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegen.

Sie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie hat ein Auto und zahlt dafür sogar monatlich 50,- Tiefgaragenmiete, weil man sich ja etwas Luxus gönnen muss.

Ich denke sie könnte ihre 295,-/Monat sicher zahlen, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Fakt ist, das wir nicht noch ein weiteres Jahr verjähren lassen wollen und der Titel wäre immerhin 30 Jahre gültig und man könnte das Auto pfänden (welches sie nicht benötigt um zu ihrer Arbeit zu kommen).

Irgendwann hat sie vielleicht einfach mehr Geld oder wohnt mit ihrem neuen Gatten zusammen.

So die Worte des Anwalts

-- Editiert von Mel80 am 22.02.2019 11:06

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Sie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung.

Selbst wenn sie mit ihm zusammen wohnen würde, er ist nicht für ihre Schulden verantwortlich, muss diese also auch nicht abzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht


Belegbar? Rechtssicher?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Mel80):
-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht


Belegbar? Rechtssicher?


Ja... es greift Paragraph 426 BGB

Vertrag und Zahlungen sind belegbar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mel80):
Sie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung.

Selbst wenn sie mit ihm zusammen wohnen würde, er ist nicht für ihre Schulden verantwortlich, muss diese also auch nicht abzahlen.


Er nicht, aber ihr kann dann nur die halbe Miete angerechnet werden soweit ich weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Mel80):
Vermutlich wird das Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegen.
Das sind rund 1150€

Zitat (von Mel80):
Ich denke sie könnte ihre 295,-/Monat sicher zahlen
Das wären rund 25% des Einkommens, bei voller Ausnutzung der Pfändungsgrenze. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Geld voll verfügbar ist.

Zitat (von Mel80):
Sie hat ein Auto und zahlt dafür sogar monatlich 50,- Tiefgaragenmiete, weil man sich ja etwas Luxus gönnen muss.
Ist günstiger und sinnvoller als rauchen. Parkplätze in städtischen Wohngebieten sind knapp und es passieren oft Parkrempler. Da ist es günstiger in der Tiefgarage zu parken als das Auto anditschen zu lassen oder selbst zu ditschen.

Zitat (von Mel80):
man könnte das Auto pfänden (welches sie nicht benötigt um zu ihrer Arbeit zu kommen).
Da sie ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze hat, kann ich mir vorstellen, dass das Auto einen relativ geringen Wert hat. Fahrzeuge pfänden hat eine gewisse Hürde.

Zitat (von Mel80):
Irgendwann hat sie vielleicht einfach mehr Geld oder wohnt mit ihrem neuen Gatten zusammen.

So die Worte des Anwalts
es scheint so, als würde der Anwalt auch erstmal nichts machen können.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Da liegen Sie richtig. Der Anwalt kann auch nichts machen, außer uns helfen einen Titel zu erwirken, damit zumindest 30 Jahre Anspruch erhalten bleiben.

Übrigens, rauchen tut die besagte Dame ;)
Genauso wie geleistete Unterhaltszahlungen an das Kind für sich selber komplett zu verbrauchen, aber dagegen kann man ja auch nichts machen :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Da sie ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze hat, kann ich mir vorstellen, dass das Auto einen relativ geringen Wert hat. Fahrzeuge pfänden hat eine gewisse Hürde.

Vor allem, wenn Sie einen Job hat - das Auto mag dafür benötigt werden, um überhaupt erst mal dorthin zu kommen.

Zitat (von Mel80):
Genauso wie geleistete Unterhaltszahlungen an das Kind für sich selber komplett zu verbrauchen, aber dagegen kann man ja auch nichts machen

Das ist die übliche Leier (mit Verlaub) - mit Sicherheit ginge es dem Kind nicht besser, wenn kein Unterhalt gezahlt würde, dem stimmen Sie doch sicher zu. Wohnung, Essen, Klamotten, Strom, Internet, Wasser, Schulzeugs und so weiter zahlt sich nicht von alleine. Also von "komplett für sich verbrauchen" kann nicht mal ansatzweise die Rede sein und man sollte sich von diesem Gedanken auch schnellstens freimachen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mel80
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):

Vor allem, wenn Sie einen Job hat - das Auto mag dafür benötigt werden, um überhaupt erst mal dorthin zu kommen.


Nein um zur Arbeit zu gelangen benötigt sie kein Auto. Der Bus hält direkt vor beiden Türen

Zitat (von fb367463-2):

Das ist die übliche Leier (mit Verlaub) - mit Sicherheit ginge es dem Kind nicht besser, wenn kein Unterhalt gezahlt würde, dem stimmen Sie doch sicher zu. Wohnung, Essen, Klamotten, Strom, Internet, Wasser, Schulzeugs und so weiter zahlt sich nicht von alleine. Also von "komplett für sich verbrauchen" kann nicht mal ansatzweise die Rede sein und man sollte sich von diesem Gedanken auch schnellstens freimachen.


Ja ja, eben die alte Leier ... Strom, Miete und Essen verlangen aber keine 450 Euro im Monat. Den Rest des Geldes sollte man für das Kind weglegen und mit 18 auszahlen! (meine pers. Meinung)
Wenn denn alles in Schule und Klamotten geht, dann frage ich mich, warum der Junge sich bei mir immer durchfrißt, als würde es zu Hause nichts geben, und ständig mit kaputten und zu kleinen Klamotten durch die Gegend rennt.

Aber wie ich schon sagte, da kann man ja leider nichts machen.

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