Hallo,
kurze Info zum Sachverhalt:
-Gemeinsamer Kredit vor Scheidung
-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht
-Tilgung bezahlte mein LG bisher fast komplett alleine. Seine Ex-Frau zahlte anfangs gar nicht, dann sporadisch mal und derzeit 100,- anstatt ihrer 295,- (50% der gesamt Rate)
- 50% der Kreditsumme wurden alleine von dem Geld meines LG bezahlt. Er wäre also mit seinem Teil fertig
Eine Rechtsberatung bezüglich des Themas haben wir uns schon eingeholt.
Das wir vor Gericht ihren Zahlungsrückstand einklagen werden ist ziemlich sicher.
Ich hatte da nur vergessen zu fragen ob man es irgendwie festlegen kann das sie diese 100,- definitiv weiterhin monatlich zahlen muss, auch wenn wir nun Klage einreichen.
So wie den *****en kenne, stellt sie nämlich diese Zahlung komplett ein, sobald der 1. Brief des Anwalts zur außergerichtlichen Einigung bei ihr eintreffen wird.
Das wären für meinen LG natürlich dann so das er wieder dabei ist die vollen 590,-/Monat an die Bank zu leisten.
Wir überlegen seiner Ex noch ein einmaliges Recht darüber einzuräumen jetzt selber einen Kredit aufzunehmen, womit sie ihre restliche Summe vom gemeinsamen Kredit auslösen kann.
Aber auch wenn wir ihr das ohne Anwalt vorschlagen würden, gehen wir davon aus das sie die Zahlung der 100,-/Monat einstellen wird und sich nicht mehr meldet.
Vielleicht hat jemand hier noch einen guten Ratschlag.
Vielen Dank im Voraus
Ex Frau zahlt gemeinsamen Kedit nicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
kann sie denn zahlen und will nur nicht? Wenn klar ist, dass sie zahlen muss und ihr Euch sicher seid, dass sie zahlen kann, Mahnbescheid hinschicken und die ausstehenden Gelder eintreiben.
Im Aussenverhältnis wird der LG weiterzahlen müssen, aber er kann sich natürlich das Geld von der Ex wiederholen, so sie denn welches hat.
Wir haben keine Auskünfte darüber was sie derzeit verdient.
Vermutlich wird das Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegen.
Sie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie hat ein Auto und zahlt dafür sogar monatlich 50,- Tiefgaragenmiete, weil man sich ja etwas Luxus gönnen muss.
Ich denke sie könnte ihre 295,-/Monat sicher zahlen, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.
Fakt ist, das wir nicht noch ein weiteres Jahr verjähren lassen wollen und der Titel wäre immerhin 30 Jahre gültig und man könnte das Auto pfänden (welches sie nicht benötigt um zu ihrer Arbeit zu kommen).
Irgendwann hat sie vielleicht einfach mehr Geld oder wohnt mit ihrem neuen Gatten zusammen.
So die Worte des Anwalts
-- Editiert von Mel80 am 22.02.2019 11:06
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ZitatSie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung. :
Selbst wenn sie mit ihm zusammen wohnen würde, er ist nicht für ihre Schulden verantwortlich, muss diese also auch nicht abzahlen.
Zitat-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht :
Belegbar? Rechtssicher?
Zitat:Zitat-Zahlung der Ex Frau im innenverhältnis ausgemacht :
Belegbar? Rechtssicher?
Ja... es greift Paragraph 426 BGB
Vertrag und Zahlungen sind belegbar.
Zitat:ZitatSie hat einen neuen Partner ( er ist Selbständig), lebt aber mit diesem nicht in einer gemeinsamen Wohnung. :
Selbst wenn sie mit ihm zusammen wohnen würde, er ist nicht für ihre Schulden verantwortlich, muss diese also auch nicht abzahlen.
Er nicht, aber ihr kann dann nur die halbe Miete angerechnet werden soweit ich weiß.
Das sind rund 1150€ZitatVermutlich wird das Gehalt unter der Pfändungsgrenze liegen. :
Das wären rund 25% des Einkommens, bei voller Ausnutzung der Pfändungsgrenze. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Geld voll verfügbar ist.ZitatIch denke sie könnte ihre 295,-/Monat sicher zahlen :
Ist günstiger und sinnvoller als rauchen. Parkplätze in städtischen Wohngebieten sind knapp und es passieren oft Parkrempler. Da ist es günstiger in der Tiefgarage zu parken als das Auto anditschen zu lassen oder selbst zu ditschen.ZitatSie hat ein Auto und zahlt dafür sogar monatlich 50,- Tiefgaragenmiete, weil man sich ja etwas Luxus gönnen muss. :
Da sie ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze hat, kann ich mir vorstellen, dass das Auto einen relativ geringen Wert hat. Fahrzeuge pfänden hat eine gewisse Hürde.Zitatman könnte das Auto pfänden (welches sie nicht benötigt um zu ihrer Arbeit zu kommen). :
es scheint so, als würde der Anwalt auch erstmal nichts machen können.ZitatIrgendwann hat sie vielleicht einfach mehr Geld oder wohnt mit ihrem neuen Gatten zusammen. :
So die Worte des Anwalts
Da liegen Sie richtig. Der Anwalt kann auch nichts machen, außer uns helfen einen Titel zu erwirken, damit zumindest 30 Jahre Anspruch erhalten bleiben.
Übrigens, rauchen tut die besagte Dame
Genauso wie geleistete Unterhaltszahlungen an das Kind für sich selber komplett zu verbrauchen, aber dagegen kann man ja auch nichts machen
ZitatDa sie ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze hat, kann ich mir vorstellen, dass das Auto einen relativ geringen Wert hat. Fahrzeuge pfänden hat eine gewisse Hürde. :
Vor allem, wenn Sie einen Job hat - das Auto mag dafür benötigt werden, um überhaupt erst mal dorthin zu kommen.
ZitatGenauso wie geleistete Unterhaltszahlungen an das Kind für sich selber komplett zu verbrauchen, aber dagegen kann man ja auch nichts machen :
Das ist die übliche Leier (mit Verlaub) - mit Sicherheit ginge es dem Kind nicht besser, wenn kein Unterhalt gezahlt würde, dem stimmen Sie doch sicher zu. Wohnung, Essen, Klamotten, Strom, Internet, Wasser, Schulzeugs und so weiter zahlt sich nicht von alleine. Also von "komplett für sich verbrauchen" kann nicht mal ansatzweise die Rede sein und man sollte sich von diesem Gedanken auch schnellstens freimachen.
Zitat:
Vor allem, wenn Sie einen Job hat - das Auto mag dafür benötigt werden, um überhaupt erst mal dorthin zu kommen.
Nein um zur Arbeit zu gelangen benötigt sie kein Auto. Der Bus hält direkt vor beiden Türen
Zitat:
Das ist die übliche Leier (mit Verlaub) - mit Sicherheit ginge es dem Kind nicht besser, wenn kein Unterhalt gezahlt würde, dem stimmen Sie doch sicher zu. Wohnung, Essen, Klamotten, Strom, Internet, Wasser, Schulzeugs und so weiter zahlt sich nicht von alleine. Also von "komplett für sich verbrauchen" kann nicht mal ansatzweise die Rede sein und man sollte sich von diesem Gedanken auch schnellstens freimachen.
Ja ja, eben die alte Leier ... Strom, Miete und Essen verlangen aber keine 450 Euro im Monat. Den Rest des Geldes sollte man für das Kind weglegen und mit 18 auszahlen! (meine pers. Meinung)
Wenn denn alles in Schule und Klamotten geht, dann frage ich mich, warum der Junge sich bei mir immer durchfrißt, als würde es zu Hause nichts geben, und ständig mit kaputten und zu kleinen Klamotten durch die Gegend rennt.
Aber wie ich schon sagte, da kann man ja leider nichts machen.
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